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   VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 87/11.F   

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https://dejure.org/2012,36613
VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 87/11.F (https://dejure.org/2012,36613)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.08.2012 - 9 K 87/11.F (https://dejure.org/2012,36613)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. August 2012 - 9 K 87/11.F (https://dejure.org/2012,36613)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 125 InvG, § 4 WpHG, § 31 Abs 1 WpHG
    Zur Kostenvorausbelastung bei fondsgebundenen Sparverträgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Kostenvorausbelastung bei fondsgebundenen Sparverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 23.09.2009 - 6 B 2322/09

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren (Beschwerde) gegen finanzaufsichtliche

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 87/11
    15 § 125 InVG ist auf die vorliegende Fallgestaltung nicht anwendbar (anders offenbar HessVGH B. v. 23.9.2009 - 6 B 2322/09 - juris, obiter dictum).

    In Rechtsprechung und Literatur besteht Einigkeit, dass § 125 InvG alle Investment-Sparpläne unabhängig davon erfasst, ob sie von der Kapitalanlagegesellschaft selbst (wozu die Klägerin nicht zählt), oder einem sonstigen Finanzdienstleistungsinstitut (wozu die Klägerin zählt) vertrieben werden (vgl. BT-Drs. 16/5576, S.93; VG Frankfurt am Main B. v. 23.7.2009 - 1 L 1804/09 - juris; HessVGH B. v. 23.9.2009, a.a.O.; Ewers in Berger/Steck/Lübbehüsen, InvG, § 125 Rdn.3).

  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 214/98

    Anlageberatung durch den Repräsentanten einer ausländischen Bank im eigenen Namen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 87/11
    Ein Verstoß gegen die Wohlverhaltensregeln des § 31 Abs. 1 WpHG liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Vermögensverwalter allein zu dem Zweck Depotumschichtungen vornimmt, um sein eigenes Provisionsaufkommen künstlich zu erhöhen (sog. churning, vgl. Fuchs, a.a.O., Rn. 86; BGH, U. v. 29.9.1999 III ZR 214/98 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 25.06.1998 - 1 A 6.96

    Keine Vollmachtsbeschränkung bei Versicherungsagenten

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 87/11
    Zwar ist diese Bestimmung wegen ihrer tatbestandlichen Abstraktheit grundsätzlich geeignet, auch behördliche Anordnungen zu tragen, mit denen einem Wertpapierhandelsunternehmen die Verwendung von Vertragsklauseln untersagt wird, in denen die Gegenleistung des Kunden und die Modalitäten ihrer Erbringung geregelt werden (vgl. allgemein zur Missstandsaufsicht nach § 81 Abs. 2 S. 1 VAG i. V. m. § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG, § 43 Nr. 1 VVG BVerwG, U. v. 25.6.1998 - 1 A 6/96 - BVerwGE 107, 101).
  • VG Frankfurt/Main, 23.07.2009 - 1 L 1804/09

    Unzulässigkeit der Kostenvorausbelastung in Vermögensverwaltungsverträgen betr.

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 87/11
    In Rechtsprechung und Literatur besteht Einigkeit, dass § 125 InvG alle Investment-Sparpläne unabhängig davon erfasst, ob sie von der Kapitalanlagegesellschaft selbst (wozu die Klägerin nicht zählt), oder einem sonstigen Finanzdienstleistungsinstitut (wozu die Klägerin zählt) vertrieben werden (vgl. BT-Drs. 16/5576, S.93; VG Frankfurt am Main B. v. 23.7.2009 - 1 L 1804/09 - juris; HessVGH B. v. 23.9.2009, a.a.O.; Ewers in Berger/Steck/Lübbehüsen, InvG, § 125 Rdn.3).
  • VGH Hessen, 01.10.2014 - 6 A 923/13

    Kostenvorausbelastung bei Fondssparplänen

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 20. August 2012 - 9 K 87/11.F(1) - abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Der Senat hat die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 20. August 2012 - 9 K 87/11.F - mit Beschluss vom 3. April 2013 (6 A 2323/12.Z) zugelassen.

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