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   FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 9 K 9079/08   

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https://dejure.org/2011,17876
FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 9 K 9079/08 (https://dejure.org/2011,17876)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.06.2011 - 9 K 9079/08 (https://dejure.org/2011,17876)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - 9 K 9079/08 (https://dejure.org/2011,17876)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Absetzbarkeit der Einrichtung einer Wohnung i.R.e. doppelten Haushaltsführung; Notwendigkeit der beruflichen Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung für die Absetzbarkeit der hieraus entstandenen Kosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einrichtung einer anderen Wohnung am Beschäftigungsort nach Kündigung des Mietverhältnisses betreffend die bisherige Wohnung durch den Vermieter sonstige Kosten der doppelten Haushaltsführung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einrichtung einer anderen Wohnung am Beschäftigungsort nach Kündigung des Mietverhältnisses betreffend die bisherige Wohnung durch den Vermieter - sonstige Kosten der doppelten Haushaltsführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungswechsel bei doppelter Haushaltsführung

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Kosten der Ausstattung einer zweiten Wohnung am Arbeitsort als Werbungskosten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kosten der Ausstattung einer zweiten Wohnung am Arbeitsort als Werbungskosten abziehbar - Kosten für Umzug am Arbeitsort stellen grundsätzlich Werbungskosten dar

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 35
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 05.03.2009 - VI R 58/06

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 9 K 9079/08
    a.) Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG 2006 gehören zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, und zwar unabhängig davon, aus welchen Gründen die doppelte Haushaltsführung beibehalten wird (vgl. BFH-Urteil vom 5. März 2009 VI R 58/06, BStBl II 2009, 1012).

    Da es aber nach der neueren Rechtsprechung des BFH auf die Gründe für die Beibehaltung einer doppelten Haushaltsführung nicht ankommt (diese liegt sogar vor, wenn der Familienwohnsitz aus privaten Gründen bewusst vom Beschäftigungsort wegverlegt wird, vgl. BFH in BStBl II 2009, 1012), kommt es im vorliegenden Fall auch nicht darauf an, aus welchen Gründen der Kläger die Ein-Zimmer-Wohnung in O. gegen eine Zwei-Zimmer-Wohnung in K. getauscht hat.

  • FG Köln, 05.02.1992 - 4 K 5056/87

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Einrichtung einer Wohnung als

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 9 K 9079/08
    Mit ihrer hiergegen gerichteten Klage machen die Kläger im Wesentlichen geltend, dass es sich bei den streitgegenständlichen Aufwendungen um notwendige Investitionen im Sinne des Urteils des FG Köln vom 5. Februar 1992 4 K 5056/87, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1993, 144 gehandelt habe (Hinweis auch auf BFH-Urteil vom 3. Dezember 1982 VI R 228/80, BStBl. II 1983, 467).
  • BFH, 03.12.1982 - VI R 228/80

    Doppelte Haushaltsführung - Eigentumswohnung am Beschäftigungsort - Mietausgaben

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 9 K 9079/08
    Mit ihrer hiergegen gerichteten Klage machen die Kläger im Wesentlichen geltend, dass es sich bei den streitgegenständlichen Aufwendungen um notwendige Investitionen im Sinne des Urteils des FG Köln vom 5. Februar 1992 4 K 5056/87, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1993, 144 gehandelt habe (Hinweis auch auf BFH-Urteil vom 3. Dezember 1982 VI R 228/80, BStBl. II 1983, 467).
  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 9 K 9079/08
    Eine Einschränkung ergibt sich nur dahingehend, dass die Wohnung nicht größer als 60 qm sein darf (vgl. BFH-Urteile ......... VI R 10/06, BStBl II 2007, 820; BFH VIII R 48/07, BFH/NV 2010, 1433).
  • BFH, 16.03.2010 - VIII R 48/07

    Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung eines Selbstständigen - Obergrenze

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 9 K 9079/08
    Eine Einschränkung ergibt sich nur dahingehend, dass die Wohnung nicht größer als 60 qm sein darf (vgl. BFH-Urteile ......... VI R 10/06, BStBl II 2007, 820; BFH VIII R 48/07, BFH/NV 2010, 1433).
  • BFH, 13.11.2012 - VI R 50/11

    Stellplatz- und Garagenkosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung -

    Aber auch sonstige notwendige Mehraufwendungen, beispielsweise die --soweit nicht überhöht-- Anschaffungskosten für die erforderliche Wohnungseinrichtung sind als Werbungskosten abziehbar (Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 9 EStG Rz 491, m.w.N.; Blümich/Thürmer, § 9 EStG Rz 413, m.w.N.; Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. Dezember 1982 VI R 228/80, BFHE 137, 564, BStBl II 1983, 467; FG München, Urteil vom 29. Dezember 2003  8 K 4428/00, EFG 2005, 1677; Sächsisches FG, Urteil vom 18. September 2008  2 K 863/08, EFG 2010, 131; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011  9 K 9079/08, EFG 2012, 35).
  • FG Niedersachsen, 21.10.2014 - 12 K 79/13

    Ermittlung der tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und

    126 Anschaffungskosten für die erforderliche Wohnungseinrichtung sind -soweit nicht überhöht- als Werbungskosten i.S.d. § 9 I S. 3 Nr. 5 EStG abziehbar (Urteil des BFH vom 3.12.1982, VI R 228/80, BStBl II 1983, 467; Urteil des BFH vom 13.11.2012, VI R 50/11, BStBl II 2013, 286 m.w.N.; FG München, Urteil vom 29.12.2003, 8 K 4428/00, EFG 2005, 1677; Sächsisches FG, Urteil vom 18.09.2008, 2 K 863/08, EFG 2010, 131; FG B-Brandenburg, Urteil vom 22.06.2011, 9 K 9079/08, EFG 2012, 35).
  • FG Köln, 06.11.2014 - 13 K 1665/12

    Ortsübliche Durchschnittsmiete bei doppelter Haushaltsführung

    Die AfA für das Fernsehgerät erkannte er unter Berufung auf ein Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 22. Juni 2011 9 K 9079/08 bereits dem Grunde nach nicht an.

    Danach könnten die Aufwendungen für die Anschaffung des Fernsehgeräts in Anlehnung an das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 22. Juni 2011 9 K 9079/08 nicht als Werbungskosten anerkannt werden.

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