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   OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04   

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OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04 (https://dejure.org/2006,14089)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 (https://dejure.org/2006,14089)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 9 KN 180/04 (https://dejure.org/2006,14089)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 NKAG; § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO; § 114 VwGO; Art. 3 Abs. 1 GG; § 2 Abs. 2 S. 2 FVBS
    Normenkontrolle einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung hinsichtlich der Aufteilung eines Erhebungsgebietes in zwei Beitragszonen; Aufteilung eines Kurgebietes in zwei Beitragszonen trotz fehlender fremdenverkehrsbedingter Vorteile; Finanzierung der Verlustübernahme für ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Normenkontrolle einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung hinsichtlich der Aufteilung eines Erhebungsgebietes in zwei Beitragszonen; Aufteilung eines Kurgebietes in zwei Beitragszonen trotz fehlender fremdenverkehrsbedingter Vorteile; Finanzierung der Verlustübernahme für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 277 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 352/02

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht eines Anbieters von PC-Kursen in einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04
    Dies sind - wie in § 2 Abs. 2 Satz 3 FVBS zutreffend wiedergegeben ist - diejenigen, deren Tätigkeit nach ihrer Art (nur) direkten Geschäftskontakt mit den Nutznießern unmittelbarer Vorteile im Rahmen der Bedarfsdeckung für den Fremdenverkehr herstellt (vgl. Urt. d. Sen. v. 26.3.2003 - 9 KN 252/02 - NordÖR 2003, 328 = NVwZ 2003, 1539).

    Erst wenn die Vorteilslage innerhalb einer Beitragsgruppe oder im Verhältnis der Beitragsgruppen zueinander unter keinem Gesichtspunkt mehr als im Wesentlichen gleich angesehen werden kann, insbesondere, wenn die Vorteilseinschätzung willkürlich erscheint, liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Abgabengerechtigkeit vor (vgl. Urteile d. Senats v. 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328 = NVwZ 2003, 1539 u. v. 3.3.2006 - 9 KN 327/03 - ; OVG Schleswig, Urteile v. 14.10.1995 - 2 L 222/95 - KStZ 1997, 93 = ZKF 1997, 14 u.v. 16.6.2004 - 2 LB 76/03 - Die Gemeinde SH 2005, 49 = Gemeindehaushalt 2005, 20).

    Wenn eine Gemeinde auf der Grundlage von Marktanalysen und/oder verfügbaren Statistiken Vergleiche zwischen den zu erzielenden Umsätzen und den fremdenverkehrsbedingten Gewinnen in den einzelnen Branchen anstellt und die errechneten Multiplikatoren ohne erkennbare systematische Fehler zur Festlegung der Komponenten des Beitragsmaßstabs verwendet, kann deshalb der Beitragspflichtige nicht mit dem Einwand durchdringen, ein einzelner Beitragsmaßstab hätte höher oder niedriger angesetzt werden müssen (vgl. Urteile d. Sen. v. 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45 = NST-N 1991, 48; v. 26.2.2002 - 9 K 2694/99 - NSt-N 2002, 260 = NordÖR 2002, 428 = NdsVBl 2003, 25 = KStZ 2003, 55; u. v. 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - a.a.O).

  • OVG Niedersachsen, 07.09.1999 - 9 K 4398/98

    Erhebungsgebiet für Kurbeiträge;; Einrichtung, öffentliche; Erholungsort;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04
    Demgegenüber hat der Senat an dieser Rechtsprechung, die in der Literatur sofort auf heftige Kritik gestoßen ist (vgl. David in: NSt-N 1991, 51) im insoweit vergleichbaren Kurbeitragsrecht seit 1999 zwar nicht ausdrücklich, aber mittelbar nicht mehr festgehalten und die Gemeinden auch dann als hebeberechtigt angesehen, wenn sie sich einer GmbH bedienen (Urteile v. 7.9.1999 - 9 K 4398/98 - NdsVBl 2000, 125 u.v. 13.6.2001 - 9 K 1975/00 - NSt-N 2001, 292 = ZKF 2002, 14 = DNG 2001, 159 [Ls]).

    Wenn sich der kommunale Satzungsgeber dennoch entschließt, das Erhebungsgebiet in Beitragszonen aufzuteilen, die den auf die Kureinrichtungen entfallenden Nutzungsgrad zum Ausdruck bringen, verleiht Art. 3 Abs. 1 GG dem Gericht aber nicht die Befugnis, an dessen Stelle eine andere Vorstellung von einer vernünftigen und gerechten Lösung durchzusetzen (BVerwG, Urt. v. 27.9.2000 - 11 CN 1.00 - ZKF 2001, 62 = KStZ 2001, 76 = NVwZ 2001, 689 = NordÖR 2001, 216 unter Aufhebung des vorausgegangenen Urteils des Senats v. 7.9.1999 - 9 K 4398/98 - NdsVBl 2000, 125 = NdsRpfl 2000, 117).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 K 11/89

    Gemeinde; Fremdenverkehrsbeitragssatzung; Anschaffung von Einrichtungen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04
    Der Senat hat zwar in zwei früheren Entscheidungen (Urteile v. 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45/48 = NST-N 1991, 48; sowie 9 K 11/89 - OVGE 42, 334 = NVwZ-RR 1992, 40/44 = NdsRpfl 1991, 121 = Gemeindehaushalt 1991, 254) dargelegt, Aktivitäten eines Kur- und Verkehrsvereins oder einer Kurbetriebs-GmbH könnten nur dann zu einem die Erhebung von Fremdenverkehrsbeiträgen rechtfertigenden beitragsfähigen Aufwand führen, wenn sie in Ausführung von mit der Gemeinde geschlossenen Werkverträgen vorgenommen würden und bei der Gemeinde ein Werklohn als eigener Aufwand entstehe.

    Zu den Fremdenverkehrseinrichtungen i.S.v. § 9 Abs. 1 NKAG, die typischerweise über Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge (re-)finanziert werden, zählen je nach den örtlichen Gegebenheiten Kurhäuser, Kurparkanlagen, Strandpromenaden, Wanderwege, Langlaufloipen, Lesesäle und Kurorchester (Urt. d. Sen. v. 13.11.1990 - 9 K 11/89 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2002 - 9 K 2694/99

    Fremdenverkehrsbeitrag: Hebeberechtigung; erdrosselnde Wirkung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04
    Unabhängig davon hat der Senat diese Rechtsprechung zwischenzeitlich auch für das Fremdenverkehrsbeitragsrecht ausdrücklich aufgegeben (Urt. v. 26.2.2002 - 9 K 2694/99 - NSt-N 2002, 260 = NordÖR 2002, 428 = NdsVBl 2003, 25 = KStZ 2003, 55).

    Wenn eine Gemeinde auf der Grundlage von Marktanalysen und/oder verfügbaren Statistiken Vergleiche zwischen den zu erzielenden Umsätzen und den fremdenverkehrsbedingten Gewinnen in den einzelnen Branchen anstellt und die errechneten Multiplikatoren ohne erkennbare systematische Fehler zur Festlegung der Komponenten des Beitragsmaßstabs verwendet, kann deshalb der Beitragspflichtige nicht mit dem Einwand durchdringen, ein einzelner Beitragsmaßstab hätte höher oder niedriger angesetzt werden müssen (vgl. Urteile d. Sen. v. 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45 = NST-N 1991, 48; v. 26.2.2002 - 9 K 2694/99 - NSt-N 2002, 260 = NordÖR 2002, 428 = NdsVBl 2003, 25 = KStZ 2003, 55; u. v. 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - a.a.O).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 L 156/89

    Fremdenverkehrsbeitrag; Fremdenverkehr; Unmittelbare wirtschaftliche Vorteile;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04
    Der Senat hat zwar in zwei früheren Entscheidungen (Urteile v. 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45/48 = NST-N 1991, 48; sowie 9 K 11/89 - OVGE 42, 334 = NVwZ-RR 1992, 40/44 = NdsRpfl 1991, 121 = Gemeindehaushalt 1991, 254) dargelegt, Aktivitäten eines Kur- und Verkehrsvereins oder einer Kurbetriebs-GmbH könnten nur dann zu einem die Erhebung von Fremdenverkehrsbeiträgen rechtfertigenden beitragsfähigen Aufwand führen, wenn sie in Ausführung von mit der Gemeinde geschlossenen Werkverträgen vorgenommen würden und bei der Gemeinde ein Werklohn als eigener Aufwand entstehe.

    Wenn eine Gemeinde auf der Grundlage von Marktanalysen und/oder verfügbaren Statistiken Vergleiche zwischen den zu erzielenden Umsätzen und den fremdenverkehrsbedingten Gewinnen in den einzelnen Branchen anstellt und die errechneten Multiplikatoren ohne erkennbare systematische Fehler zur Festlegung der Komponenten des Beitragsmaßstabs verwendet, kann deshalb der Beitragspflichtige nicht mit dem Einwand durchdringen, ein einzelner Beitragsmaßstab hätte höher oder niedriger angesetzt werden müssen (vgl. Urteile d. Sen. v. 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45 = NST-N 1991, 48; v. 26.2.2002 - 9 K 2694/99 - NSt-N 2002, 260 = NordÖR 2002, 428 = NdsVBl 2003, 25 = KStZ 2003, 55; u. v. 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - a.a.O).

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 222/95

    Vorteilsbegriff; Vorteilsbemessung; Fremdenverkehrsabgabe; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04
    Erst wenn die Vorteilslage innerhalb einer Beitragsgruppe oder im Verhältnis der Beitragsgruppen zueinander unter keinem Gesichtspunkt mehr als im Wesentlichen gleich angesehen werden kann, insbesondere, wenn die Vorteilseinschätzung willkürlich erscheint, liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Abgabengerechtigkeit vor (vgl. Urteile d. Senats v. 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328 = NVwZ 2003, 1539 u. v. 3.3.2006 - 9 KN 327/03 - ; OVG Schleswig, Urteile v. 14.10.1995 - 2 L 222/95 - KStZ 1997, 93 = ZKF 1997, 14 u.v. 16.6.2004 - 2 LB 76/03 - Die Gemeinde SH 2005, 49 = Gemeindehaushalt 2005, 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 2 S 2669/02

    Kostendeckung bei der Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitrags

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04
    Ausscheiden müssen bei der Vorteilsbemessung vielmehr diejenigen Umsätze, bei denen zwischen den erhöhten Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten und dem Kurbetrieb oder Fremdenverkehr kein konkreter Zusammenhang besteht, die also entweder durch Geschäfte mit nicht vom Fremdenverkehr unmittelbar bevorteilten Ortsansässigen oder mit Ortsfremden ohne dem Tourismus unterfallende Aufenthaltsgründe erwirtschaftet werden (vgl. hierzu auch: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.11.2000 - 2 S 2061/98 - KStZ 2001, 78 = ESVGH 51, 91 = ZKF 2001, 84 und Urt. v. 4.12.2003 - 2 S 2669/02 - NVwZ-RR 2004.293 = DÖV 2004, 714 = ZKF 2005, 20; BayerVGH, Beschl. v. 18.8.2004 - 4 ZB 04.13 - zitiert nach juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - 2 LB 40/05

    Fremdenverkehrsabgabe; Inanspruchnahme einer privatrechtlichen GmbH;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04
    Diese Auffassung vertritt im Ergebnis auch heute noch das OVG Schleswig (Urt. v. 26.4.2006 - 2 LB 40/05 -), das Aufwendungen einer Kurbetriebs-GmbH, derer sich ein Kurort bedient, weiterhin nur dann als abgabenfähig erachtet, wenn die Aufwendungen beziffert in Rechnung gestellt und dann als Fremdleistungskosten eingestellt werden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2004 - 2 LB 76/03

    Fremdenverkehrsabgabe, Telekom; Kommunalabgabenrecht, Fremdenverkehrsabgabe,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04
    Erst wenn die Vorteilslage innerhalb einer Beitragsgruppe oder im Verhältnis der Beitragsgruppen zueinander unter keinem Gesichtspunkt mehr als im Wesentlichen gleich angesehen werden kann, insbesondere, wenn die Vorteilseinschätzung willkürlich erscheint, liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Abgabengerechtigkeit vor (vgl. Urteile d. Senats v. 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328 = NVwZ 2003, 1539 u. v. 3.3.2006 - 9 KN 327/03 - ; OVG Schleswig, Urteile v. 14.10.1995 - 2 L 222/95 - KStZ 1997, 93 = ZKF 1997, 14 u.v. 16.6.2004 - 2 LB 76/03 - Die Gemeinde SH 2005, 49 = Gemeindehaushalt 2005, 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 2 S 2061/98

    Fremdenverkehrsbeitrag: Vorteil bei einer Klinik für Psychiatrie verneint;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04
    Ausscheiden müssen bei der Vorteilsbemessung vielmehr diejenigen Umsätze, bei denen zwischen den erhöhten Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten und dem Kurbetrieb oder Fremdenverkehr kein konkreter Zusammenhang besteht, die also entweder durch Geschäfte mit nicht vom Fremdenverkehr unmittelbar bevorteilten Ortsansässigen oder mit Ortsfremden ohne dem Tourismus unterfallende Aufenthaltsgründe erwirtschaftet werden (vgl. hierzu auch: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.11.2000 - 2 S 2061/98 - KStZ 2001, 78 = ESVGH 51, 91 = ZKF 2001, 84 und Urt. v. 4.12.2003 - 2 S 2669/02 - NVwZ-RR 2004.293 = DÖV 2004, 714 = ZKF 2005, 20; BayerVGH, Beschl. v. 18.8.2004 - 4 ZB 04.13 - zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 03.03.2006 - 9 KN 327/03

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Fremdenverkehrsbeitrag aufgrund des

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2001 - 9 K 1975/00

    Inselgemeinde: Pflicht ortsfremder Vermieter zur Einziehung von Kurbeiträgen

  • BVerwG, 27.09.2000 - 11 CN 1.00

    Kurbeiträge; Erhebungsgebiet; Zusammenfassung von Ortsteilen mit qualitativ

  • VGH Bayern, 18.08.2004 - 4 ZB 04.13
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.04.1988 - 3 A 249/85
  • BGH, 18.09.2009 - V ZR 2/09

    In Grundstückskaufvertrag vereinbarter "Infrastrukturbeitrag" für kommunale

    Diese gelten auch dann, wenn die Verwaltung einen privatrechtlich organisierten Dritten mit der faktischen Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe betraut (vgl. BGHZ 91, 84, 96; Senat, Urt. v. 21. Juli 2006, V ZR 158/05, WM 2006, 2101, 2103; Urt. v. 4. Mai 2007, V ZR 162/06, ZOV 2007, 30 sowie OVG Lüneburg, Urt. v. 13. Dezember 2006, 9 KN 180/04, [...] Rdn. 42 für einen Kurverein und OVG Bautzen, ZNER 2004, 379 für den Betrieb einer öffentlichen Einrichtung).

    Einen solchen Charakter hat der Infrastrukturbeitrag, wenn es sich bei den dem Fremdenverkehr dienenden Einrichtungen im Erholungs- und Ferienpark A. see - ganz oder teilweise - um öffentliche Einrichtungen handelt (vgl. zur Abgrenzung bei einem Kurort: OVG Lüneburg, Urt. v. 13. Dezember 2006, 9 KN 180/04, [...] Rdn. 50).

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2020 - 9 KN 90/18

    Antragsbefugnis; Aufwand, beitragsfähiger; Aufwand, umlagefähiger;

    Dieser Gesichtspunkt kann zu einem niedrigeren Prozentsatz des tourismusbedingten Vorteils führen (vgl. Senatsurteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - juris Rn. 44).

    Es kann dahinstehen, ob die Tourismusbeitragssatzung eine Rechtsgrundlage für eine solches Vorgehen bietet oder ob in diesen Fällen nicht vielmehr eine Verringerung des Vorteilssatzes geboten wäre (vgl. Senatsurteile vom 1.2.2016 - 9 KN 277/14 - juris Rn. 43 und vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - juris Rn. 44).

    Der Senat hat zwar in früheren Urteilen entschieden, dass vom Kurverein oder von der Kurbetriebsgesellschaft übernommene Kosten, die diesen durch die Ausführung der im Gesetz benannten Maßnahmen entstanden sind, in die Beitragskalkulation eingestellt werden können, wenn die Gemeinde gegenüber dem Verein oder der Gesellschaft, an dem bzw. an der sie mit einem ausreichenden Einwirkungsrecht beteiligt ist, vertraglich zur Verlustabdeckung bzw. zur Zuschusszahlung verpflichtet ist (vgl. nur Senatsurteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - juris Rn. 42).

    Der große Ermittlungsaufwand ist angesichts der geringen Höhe des Beitrags ("Bagatellabgabe", Senatsurteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - juris Rn. 43) unverhältnismäßig.

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2015 - 9 LA 268/13

    Abgabengerechtigkeit; Bagatellabgabe; Berater; Gleichheitssatz; Notar;

    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass einer Gemeinde bei der Bestimmung des Vorteilssatzes ein weitgehendes Ermessen hinsichtlich der Beurteilung zusteht, welche Vorteile den zu Beitragsgruppen zusammengefassten Personengruppen bei pauschalierender Betrachtungsweise zuzurechnen sind (Senatsurteile vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - juris Rn. 17; vom 3.3.2006 - 9 KN 327/03 - juris Rn. 24; vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - juris Rn. 47; vom 23.3.2009 - 9 LC 257/07 - juris Rn. 39).

    9 Zutreffend geht das Verwaltungsgericht davon aus, dass ein Verstoß gegen das Gebot der Abgabengerechtigkeit erst dann vorliegt, wenn die Vorteilslage unter keinem Gesichtspunkt mehr als im Wesentlichen gleich angesehen werden kann, insbesondere wenn die Vorteilseinschätzung willkürlich erscheint (Senatsurteil vom 13.12.2006, a.a.O., Rn. 47 m.w.N.; vom 23.3.2009, a.a.O., Rn. 39).

    Dabei genügt eine angenäherte Verhältnismäßigkeit, die einer sich aus der Lebenserfahrung ergebenden pauschalierten Wahrscheinlichkeit Rechnung trägt (Senatsurteil vom 13.12.2006, a.a.O., Rn. 47; vgl. auch OVG Schl.-Holst., Urteil vom 24.9.2008 - 2 LB 16/08 - juris Rn. 27; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 15.1.2009 - 2 S 952/08 - juris Rn. 26; vom 22.8.2012 - 2 S 2925/11 - juris Rn. 48).

    Erst wenn die Schätzung willkürlich erscheint, liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Abgabengerechtigkeit vor (Senatsurteil vom 13.12.2006, a.a.O., Rn. 47 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2009 - 2 S 875/08

    Heranziehung eines niedergelassenen Zahnarztes zur Fremdenverkehrsabgabe

    Erst wenn die Vorteilslage innerhalb einer Beitragsgruppe oder im Verhältnis der Beitragsgruppe zueinander unter keinem Gesichtspunkt mehr als im Wesentlichen gleich angesehen werden kann, liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Beitragsgerechtigkeit vor (im Anschluss an: Nieders. OVG, Urteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.03.2008 - 2 LB 40/07 - NordÖR 2008, 281).

    Folglich müssen bei der Vorteilsbemessung diejenigen Umsätze der Beitragspflichtigen ausscheiden, die entweder durch Geschäfte mit nicht vom Fremdenverkehr unmittelbar bevorteilten Ortsansässigen oder mit Ortsfremden ohne dem Tourismus unterfallende Aufenthaltsgründe erwirtschaftet werden (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - Juris -).

    Erst wenn die Vorteilslage innerhalb einer Beitragsgruppe oder im Verhältnis der Beitragsgruppen zueinander unter keinem Gesichtspunkt mehr als im Wesentlichen gleich angesehen werden kann, insbesondere, wenn die Vorteilseinschätzung willkürlich erscheint, liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Beitragsgerechtigkeit vor (vgl. VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollurteil vom 06.11.2008, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 13.12.2006, a.a.O.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.03.2008 - 2 LB 40/07 - NordÖR 2008, 281).

  • OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht von Vermietern und Verpächtern beim Überlassen von

    Dazu zählen z.B. die Inhaber solcher Ladengeschäfte und Handwerksbetriebe, welche die unmittelbar am Fremdenverkehr verdienenden Personen oder Unternehmen beliefern (Großhändler, Getränkeniederlassungen, Gärtnereien), aber auch alle Freischaffenden, die gegenüber den unmittelbar Bevorteilten mit Rücksicht auf den Fremdenverkehr Dienstleistungen erbringen, wie etwa Steuerberater, Notare, Banken und Sparkassen oder Architekten (zu alle dem Nds. OVG, Urteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - NVwZ-RR 2007, 277, juris Rdn. 44 m.w.N.; Urteil vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328, juris Rdn. 16; Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, juris Rdn. 8, 14; Urteil vom 3.4.1988 - 3 OVG A 249/85 - KStZ 1989, 16; vgl. auch etwa OVGSH, Urteil vom 17.3.2008 - 2 LB 40/07 - NordÖR 2008, 281, juris, Ls. 1; VGHBW, Urteil vom 15.1.2009 - 2 S 952/08 - ZKF 2009, 260, juris; Lichtenfeld in Driehaus, KAG, Kommentar, Stand: Sept. 2010, Band II, § 11 Rdn. 82).
  • OVG Niedersachsen, 23.03.2009 - 9 LC 257/07

    Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden Bemessung von Fremdenverkehrsbeiträgen nach

    Nach der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts kann die Bemessung der die Beitragserhebung rechtfertigenden Vorteile im Rahmen des Fremdenverkehrsbeitragsrechts nur nach einem an der Wahrscheinlichkeit orientierten Maßstab vorgenommen werden, weil die durch den Fremdenverkehr ermöglichte Steigerung des Umsatzes bzw. Gewinns nicht genau anhand eines Wirklichkeitsmaßstabs festgestellt werden kann (Nds. OVG, Urteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - NSt-N 2007, 43, 45; in diesem Sinne wohl auch Urteile vom 17.3.1997 - 9 K 1912/95 - NSt-N 1997, 218 und vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - NVwZ-RR 1992, 40, 42 und - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, 47; s. auch Urteil vom 26.2.2002 - 9 K 2694/99 - ZKF 2002, 205 f., juris Rdn. 5; Beschluss vom 11.9.2007 - 9 ME 119/07 - NVwZ-RR 2008, 135 LS., juris Rdn. 17; OVG SH, Urteile vom 4.10.1995 - 2 L 220 und 222/95 - KStZ 1997, 93, vom 22.12.1999 - 2 L 134/98 - ZKF 2000, 89, juris Rdn. 12, vom 23.8.2000 - 2 L 226/98 - NordÖR 2001, 221, juris Rdn. 44, vom 20.3.2002 - 2 K 4/00 - NordÖR 2002, 453, juris Rdn. 22, vom 22.6.2004 - 14 A 280/02 - juris Rdn. 43 und vom 24.9.2008 - 2 LB 16/08 - juris Rdn. 27; VGH BW, Urteil vom 6.11.2008 - 2 S 669/07 - juris Rdn. 36; SächsOVG, Urteil vom 29.1.2003 - 5 D 11/01 - LKV 2004, 83 ff., hier zitiert nach juris Rdn. 68).

    Die umsatzsteuerbereinigten Einnahmen des vorvergangenen Jahres sind noch ein hinreichender Indikator für die Gewinn- und Verdienstmöglichkeiten im Erhebungszeitraum (vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 13. Dezember 2006 - 9 KN 180/04 - a.a.O., zu einer Beitragsbemessung anhand der umsatzsteuerbereinigten Einnahmen des laufenden Jahres; Beschluss vom 13.12.2008 - 9 LA 349/05 - n.v., zu einer Bemessung anhand des Umsatzes des Vorvorjahres).

    Erst wenn die Vorteilslage innerhalb einer Beitragsgruppe oder im Verhältnis der Beitragsgruppen zueinander unter keinem Gesichtspunkt als im Wesentlichen gleich angesehen werden kann, insbesondere wenn die Vorteilseinschätzung willkürlich erscheint, liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Abgabengerechtigkeit vor (Urteile vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - NSt-N 2007, 43, 45 und vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, 47; s. auch OVG SH, Urteile vom 4.10.1995 - 2 L 220 und 222/95 - KStZ 1997, 93, 94 f., vom 22.12.1999 - 2 L 134/98 - ZKF 2000, 89, juris Rdn. 12, vom 22.6.2004 - 14 A 280/02 - juris Rdn. 43, vom 17.3.2008 - 2 LB 40/07 - NordÖR 2008, 281, juris Rdn. 28 ff., und vom 24.9.2008 - 2 LB 16/08 - juris Rdn. 27; VGH BW, Urteil vom 6.11.2008 - 2 S 669/07 - juris Rdn. 36; Lichtenfeld in Driehaus, KAG, Kommentar, Band III, Stand Oktober 2008, § 11 Rdn. 115).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2009 - 2 S 952/08

    Heranziehung eines niedergelassenen Chirurgen zur Fremdenverkehrsabgabe

    Folglich müssen bei der Vorteilsbemessung diejenigen Umsätze der Beitragspflichtigen ausscheiden, die entweder durch Geschäfte mit nicht vom Fremdenverkehr unmittelbar bevorteilten Ortsansässigen oder mit Ortsfremden ohne dem Tourismus unterfallende Aufenthaltsgründe erwirtschaftet werden (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - Juris -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 2 S 2160/09

    Fremdenverkehrsbeitrag; unmittelbare wirtschaftliche Vorteile für Kurklinik;

    Folglich müssen bei der Vorteilsbemessung diejenigen Umsätze der Beitragspflichtigen ausscheiden, die entweder durch Geschäfte mit nicht vom Fremdenverkehr unmittelbar bevorteilten Ortsansässigen oder mit Ortsfremden ohne dem Fremdenverkehr unterfallende Aufenthaltsgründe erwirtschaftet werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.01.2009 - 2 S 952/08 - ZKF 2009, 260; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - Juris -).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2008 - 2 S 669/07

    Fremdenverkehrsbeitrag für Kaufhaus; Vorteilsbegriff; Bemessung nach fiktivem

    Ihren Spielraum überschreitet die Gemeinde erst dann, wenn die festgelegten Vorteilssätze nicht mehr "in sich stimmig" sind, weil eine gravierende, sachlich nicht mehr zu rechtfertigende Unausgewogenheit zwischen den einzelnen Vorteilssätzen besteht oder der Grundsatz der Systemgerechtigkeit ohne plausible und nachvollziehbare Gründe durchbrochen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.8.2003 - 2 S 2192/02 - NVwZ 2003, 1403; OVG Schleswig, Urteile vom 23.8.2000 - 2 L 226/98 - NordÖR 2001, 221, und 4.10.1995 - 2 L 220/95 - ZKF 1997, 40; OVG Niedersachsen, Urt. v. 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - NVwZ-RR 2007, 277; Urt. v. 13.11.1990 - 9 K 11/89 - aaO; Lichtenfeld, aaO, § 11 KAG Rn. 115).
  • OVG Niedersachsen, 01.02.2016 - 9 KN 277/14

    Anforderungen an die Kalkulation eines Fremdenverkehrsbeitrags

    Fraglich erscheint dem Senat angesichts des Wortlauts des § 9 Abs. 1 Satz 2 NKAG jedoch, ob dies auch gilt, wenn eine ausdrückliche vertragliche Verpflichtung der Gemeinde zur Kostenübernahme fehlt (siehe dazu Nds. OVG, Urteile vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - Rn. 42 in juris, vom 27.1.2003 - 9 LB 281/02 und 9 LB 287/02 - Rn. 8 in juris, vom 26.2.2002 - 9 K 2694/99 - Rn. 3 in juris); ferner OVG Lüneburg, Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - Rn. 24 in juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 KN 128/18

    Abkürzung; Auffangvorschrift; Aufwand, beitragsfähig; Aufwand, umlagefähiger;

  • VG Oldenburg, 08.11.2012 - 2 A 1862/11

    Fremdenverkehrsbeitrag; Konkrete Vollständigkeit; Vorteilssatz

  • VGH Bayern, 05.06.2018 - 4 ZB 17.1865

    Fremdenverkehrsbeitrag für Naturheilpraxis

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2007 - 9 ME 177/06

    Fremdenverkehrsbeitragspflichtigkeit eines Bauunternehmers für die Errichtung von

  • BGH, 25.07.2011 - V ZR 158/10

    Vereinbarung eines Infrastrukturbeitrags für Fremdenverkehrswerbung im

  • VG Neustadt, 30.06.2021 - 3 K 111/21

    Tourismusbeitragssatzung der Stadt Deidesheim nicht zu beanstanden

  • VG Oldenburg, 07.10.2008 - 2 A 3435/05

    Fehlende konkrete Vollständigkeit bei Fremdenverkehrsbeitragssatzung

  • VG Oldenburg, 31.05.2012 - 2 A 3280/10

    Fremdenverkehrsbeitrag; Immobilienverpachtung; Kalkulation; Rückwirkung;

  • BGH, 26.08.2011 - V ZR 158/10
  • VG Lüneburg, 29.06.2015 - 2 A 114/15

    Auffangbetriebsart; Fremdenverkehrsbeitrag; mittelbarer Vorteil; Rückwirkung;

  • VG Cottbus, 22.03.2010 - 7 K 1661/04

    Beitragsmaßstabes für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags

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