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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - L 9 KR 324/12   

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https://dejure.org/2014,48444
LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - L 9 KR 324/12 (https://dejure.org/2014,48444)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.12.2014 - L 9 KR 324/12 (https://dejure.org/2014,48444)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - L 9 KR 324/12 (https://dejure.org/2014,48444)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 39 Abs 1 S 2 SGB 5, § 69 SGB 5 vom 22.12.1999, § 109 Abs 4 S 3 SGB 5 vom 23.04.2002, § 275 SGB 5, § 301 SGB 5
    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsanspruch für Krankenhausbehandlung - Berechnung der DRG B44Z (geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung) - wortlautorientierte Auslegung der Abrechnungsbestimmungen - Änderung der Leistungslegende einer ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 366 BGB, § 9 KHEntgG, § 17b KHG, § 109 SGB 5
    Vollstationäre Krankenhausbehandlung - DRG-System - geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung - Fehlen einzelner Merkmale der Leistungslegende - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Aufrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung nach dem DRG-System in der gesetzlichen Krankenversicherung; Auslegung von Abrechnungsbestimmungen; Keine Auswirkung von Änderungen auf bereits abgeschlossene Behandlungen; Umfang der Ermittlungen durch den MDK; Kein ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 366; KHEntgG § 9; KHG § 17b; SGB V § 109
    Vollstationäre Krankenhausbehandlung; geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung; DRG-System; Fehlen einzelner Merkmale der Leistungslegende; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Aufrechnung

  • rechtsportal.de

    Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung nach dem DRG-System in der gesetzlichen Krankenversicherung; Auslegung von Abrechnungsbestimmungen; Keine Auswirkung von Änderungen auf bereits abgeschlossene Behandlungen; Umfang der Ermittlungen durch den MDK; Kein ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 66 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Krankenhäusern | Fallpauschalen | Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung | Krankheiten des Nervensystems

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 2/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsanspruch für Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - L 9 KR 324/12
    Allein die der Krankenkasse eingeräumte Möglichkeit, auch nach sofortiger Begleichung einer Krankenhausrechnung Beanstandungen sachlicher und rechnerischer Art geltend zu machen und Differenzbeträge ggf zu verrechnen, führt nicht dazu, dass jede Zahlung einer Krankenkasse auf eine Vergütungsforderung eines Krankenhauses auch ohne ausdrückliche Erklärung mit einem Vorbehalt versehen ist (vgl BSG vom 1.7.2014 - B 1 KR 2/13 R).

    Allein die der Krankenkasse eingeräumte Möglichkeit, auch nach sofortiger Begleichung einer Krankenhausrechnung Beanstandungen sachlicher und rechnerischer Art geltend zu machen und Differenzbeträge ggf. zu verrechnen (§ 18 Abs. 4 des für das Land Brandenburg geltenden Vertrags über "Allgemeine Bedingungen der Krankenhausbehandlung [§ 112 Abs. 2 Nr. 1 SGB V]" vom 8. Oktober 1996), führt nicht dazu, dass jede Zahlung einer Krankenkasse auf eine Vergütungsforderung eines Krankenhauses auch ohne ausdrückliche Erklärung mit einem Vorbehalt versehen ist (BSG, Urteil vom 01. Juli 2014 - B 1 KR 2/13 R -, juris, m.w.N.).

  • BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 14/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - keine Aufwandspauschale bei nicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - L 9 KR 324/12
    Der MDK darf und muss dann - gegebenenfalls nach Rückfrage bei der Krankenkasse - weitere Ermittlungen anstellen (vgl BSG vom 17.12.2013 - B 1 KR 14/13 R = SozR 4-2500 § 275 Nr. 15).

    Dies folgt zwingend aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 Abs. 1 SGB V) und dem § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V zu entnehmenden Zweck der Abrechnungsprüfung, auf eine ordnungsgemäße Abrechnung hinzuwirken (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - B 1 KR 14/13 R -, juris).

  • BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 25/13 R

    Vergütung stationärer Krankenhausleistungen durch die gesetzliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - L 9 KR 324/12
    Da das DRG-basierte Vergütungssystem vom Gesetzgeber als jährlich weiterzuentwickelndes (§ 17b Abs. 2 S. 1 KHG) und damit "lernendes" System angelegt ist, sind bei zutage tretenden Unrichtigkeiten oder Fehlsteuerungen in erster Linie die Vertragsparteien berufen, diese mit Wirkung für die Zukunft zu beseitigen (BSG, Urteil vom 14. Oktober 2014 - B 1 KR 25/13 R -, juris, m.w.N.).
  • BSG, 18.07.2013 - B 3 KR 22/12 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - L 9 KR 324/12
    Das in der Rechtsprechung des BSG (BSG, Urteil vom 18. Juli 2013 - B 3 KR 22/12 R -, juris, m.w.N.) entwickelte dreistufige Prüfungsschema basiert auf den zum 1. April 2007 eingeführten Regelungen des § 275 Abs. 1c SGB V und ist auf den vorliegenden Behandlungsfall aus dem Jahre 2005 nicht anwendbar (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2014 - B 1 KR 48/12 R -, juris).
  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 48/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Anspruch der Krankenkasse auf Herausgabe von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - L 9 KR 324/12
    Das in der Rechtsprechung des BSG (BSG, Urteil vom 18. Juli 2013 - B 3 KR 22/12 R -, juris, m.w.N.) entwickelte dreistufige Prüfungsschema basiert auf den zum 1. April 2007 eingeführten Regelungen des § 275 Abs. 1c SGB V und ist auf den vorliegenden Behandlungsfall aus dem Jahre 2005 nicht anwendbar (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2014 - B 1 KR 48/12 R -, juris).
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 69/93

    Konkursausfallgeld - BfA - Beitragserstattungsanspruch - Aufrechnung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - L 9 KR 324/12
    Voraussetzung dieses einseitigen Rechtsgeschäfts, mit dem ohne weitere sozialrechtliche Ermächtigungsnorm (BSGE 75, 283) gemäß § 389 BGB die wechselseitige Tilgung zweier Forderungen zum Zeitpunkt des Eintritts der Aufrechnungslage bewirkt wird, ist gemäß § 387 BGB, dass sich zum Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung gegenseitige, gleichartige und fällige bzw. erfüllbare Forderungen gegenüberstehen.
  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütung - Arzneimittelversuch -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - L 9 KR 324/12
    Allgemein anerkannt ist jedoch, dass Leistungen zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit, die in Wirklichkeit nicht besteht, grundsätzlich zurückgefordert werden können (BSGE 93, 137 m.w.N.).
  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KN 4/08 KR R

    Krankenversicherung - Abrechnungsstreit zwischen Krankenkasse und Krankenhaus -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - L 9 KR 324/12
    Denn der Krankenkasse bleiben etwaige Einwendungen gegen Grund und Höhe der geltend gemachten Behandlungskosten trotz der Zahlung erhalten; die Rückforderung und die Möglichkeit späterer Aufrechnung gegen unbestrittene Forderungen des Krankenhauses aus anderen Behandlungsfällen werden durch die Zahlung nicht ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 20. November 2008 - B 3 KN 4/08 KR R -, juris m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - L 9 KR 203/14

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Mindestvoraussetzungen der Kodierung

    Leistungen zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit, die in Wirklichkeit nicht besteht, können grundsätzlich zurückgefordert werden (vgl. Urteil des Senats vom 17. Dezember 2014, L 9 KR 324/12, zitiert nach juris, dort Rdnr. 16 m.w.N.).

    Da das DRG-basierte Vergütungssystem vom Gesetzgeber als jährlich weiterzuentwickelndes (§ 17b Abs. 2 Satz 1 KHG) und damit "lernendes" System angelegt ist, sind bei zutage tretenden Unrichtigkeiten oder Fehlsteuerungen in erster Linie die Vertragsparteien berufen, diese mit Wirkung für die Zukunft zu beseitigen (vgl. zu alledem Urteil des Senats vom 17. Dezember 2014, L 9 KR 324/12, zitiert nach juris, dort Rdnr. 18 bis 22 m.w.N.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2020 - L 9 KR 270/16

    Krankenversicherungsrecht; Vergütung wegen Leistungen eines Krankenhauses;

    Denn es finden sich in der Leistungslegende keinerlei Anhaltspunkte, dass bzw. unter welchen Voraussetzungen auch Teilleistungen mit den für die DRG G77Z vereinbarten Abrechnungsfaktoren vergütet werden können (vgl. Urteil des Senats vom 17. Dezember 2014, - L 9 KR 324/12-, juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2023 - L 10 KR 235/20

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - besondere Einrichtung -

    Denn es finden sich in der Leistungslegende des OPS, in der Bundespflegesatzverordnung und in der Entgeltvereinbarung 2016 keinerlei Anhaltspunkte, dass bzw unter welchen Voraussetzungen auch Teilleistungen vergütet werden können (vgl Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Dezember 2014; L 9 KR 324/12 - juris; Urteil vom 11. August 2020 - L 9 KR 270/16 -, Rn 24, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2018 - L 5 KR 448/17

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Allein die der Beklagten eingeräumte Möglichkeit, auch nach sofortiger Begleichung einer Krankenhausrechnung Beanstandungen sachlicher und rechnerischer Art geltend zu machen und Differenzbeträge ggf. zu verrechnen, führt nicht dazu, dass die Zahlung auch ohne ausdrückliche Erklärung als mit einem Vorbehalt versehen zu qualifizieren wäre (vgl. LSG Berlin Brandenburg, Urteil vom 17.12.2014 - L 9 KR 324/12 Rn. 13 m.w.N.).
  • SG Neuruppin, 24.11.2015 - S 20 KR 161/10

    Ausschluss von Einwendungen gegen den Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei

    Die Vergütung der Krankenhausbehandlung erfolgt danach zwischen den Beteiligten auf Grundlage von Fallpauschalen (Diagnosis Related Group - DRG -) nach allgemeinen Regeln (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Dezember 2014 - L 9 KR 324/12- [juris: Rn. 19 ff.]).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2016 - L 11 KR 2502/15
    Der Charakter des Prüfauftrags wird nicht dadurch verändert, dass der MDK zum Ergebnis kommt, es habe nicht lediglich eine sekundäre, sondern sogar eine primäre Fehlbelegung vorgelegen (vgl im Übrigen zum Nichtbestehen einer "Sperrwirkung" etwa LSG Berlin-Brandenburg 17.12.2014, L 9 KR 324/12, KRS 2016, 12 unter Hinweis auf BSG 17.12.2013, B 1 KR 14/13 R, SozR 4-2500 § 275 Nr. 15).
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