Rechtsprechung
VG Düsseldorf, 03.09.2010 - 9 L 1348/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nutzungsuntersagung wegen eines Verstoßes gegen den Baugenehmigungsvorbehalt und das formelle Baurecht durch die "schwarz" aufgenommene Nutzung von Räumlichkeiten zu Gebetszwecken und Unterrichtszwecken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Eingang zum Paradies - aber nur mit Baugenehmigung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2008 - 10 B 1696/08
Hinreichende Begründung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung im Rahmen der …
Auszug aus VG Düsseldorf, 03.09.2010 - 9 L 1348/10
vgl. OVG NRW, statt anderer: Beschluss vom 26. November 2008 - 10 B 1696/08 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2001 - 10 B 705/01
Stadt Mülheim darf Beseitigung der "Wagenburg" fordern.
Auszug aus VG Düsseldorf, 03.09.2010 - 9 L 1348/10
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. November 2009 - 10 B 1504/09 und ferner Beschluss vom 6. August 2001 - 10 B 705/01.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2013 - 3 L 108/11
Umnutzung eines Zeltplatzes als Wochenendplatz; Untersagung statt Beseitigung der …
Hierfür bedarf es wegen der rechtlichen Auswirkungen - die Behörde ist auf Dauer an der Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände gehindert - vielmehr einer sogenannten aktiven Duldung, die voraussetzt, dass die Behörde trotz fehlender Baugenehmigung unmissverständlich und regelmäßig dann auch schriftlich erklärt hat, ob der Zustand geduldet werden soll, in welchem Umfang und falls ja, über welchen Zeitraum diese Duldung gelten soll (vgl. VG Düsseldorf, U. v. 03.09.2010 - 9 L 1348/10 - juris).