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VG Aachen, 10.05.2011 - 9 L 165/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abfall auf einer frei zugänglichen Bahnanlage begründet Abfallbesitz für den Bahnanlagenbetreiber; Begründung von Abfallbesitz bzgl. sich auf einer Bahnanlage befindenden Abfalls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Aachener Abfallstreit: Bahn AG muss ihr Grundstück vom Abfall befreien
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bahnabfall
- juraforum.de (Kurzinformation)
Bahn AG muss ihr Grundstück vom Abfall befreien
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Illegal auf Gelände der Deutschen Bahn abgeladener Müll muss von Bahn entsorgt werden
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.07.1988 - 7 B 9.88
Grundstückseigentum - Abfallbesitz - Wilder Müll - Abfallbeseitigung
Auszug aus VG Aachen, 10.05.2011 - 9 L 165/11
Die von der Antragstellerin ins Feld geführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juli 1988 (7 B 9.88, juris) besagt nichts Gegenteiliges, sondern stellt ebenfalls darauf ab, ob der Grundstückseigentümer oder -besitzer ein solches Maß an tatsächlicher Sachherrschaft an dem Grundstück und den darauf befindlichen Abfällen hat, dass er die betreffende Fläche dem Zugriff oder Zutritt Dritter nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich entziehen kann. - BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96
Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln
Auszug aus VG Aachen, 10.05.2011 - 9 L 165/11
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem grundlegenden Urteil vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 -, juris kann von einem Abfallbesitz nur dann nicht mehr gesprochen werden, wenn die betreffende Person nicht einmal ein "Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft" innehat. - VG Aachen, 15.02.2012 - 9 K 814/11
Auszug aus VG Aachen, 10.05.2011 - 9 L 165/11
Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 9 K 814/11 erhobenen Klage gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 13. April 2011 wiederherzustellen bzw. anzuordnen, hat keinen Erfolg.
- VG Aachen, 15.02.2012 - 9 K 814/11
Bahn war zur Beseitigung von Abfall verpflichtet
Die Kammer hat zur Ordnungsverfügung vom 13. April 2011 in ihrem Beschluss vom 10. Mai 2011 - 9 L 165/11 - das Folgende ausgeführt:.