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   OVG Niedersachsen, 11.05.2000 - 9 L 2479/99   

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https://dejure.org/2000,8875
OVG Niedersachsen, 11.05.2000 - 9 L 2479/99 (https://dejure.org/2000,8875)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.05.2000 - 9 L 2479/99 (https://dejure.org/2000,8875)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Mai 2000 - 9 L 2479/99 (https://dejure.org/2000,8875)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Straßenreinigungsgebühr für Hinterliegergrundstücke

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 52 StrG ND
    Frontmeterlänge; Frontmetermaßstab; Gebühr; Hinterlieger; Hinterliegergrundstück; nicht befahrbarer Wohnweg; Nichtbefahrbarkeit; Straßenreinigung; Straßenreinigungsgebühr; Wohnweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 184
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.03.1981 - 8 B 10.81

    Straßengesetz - Straßenreinigungsgebühren - Frontmetermaßstab - Gleichheitssatz -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2000 - 9 L 2479/99
    Er hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerwG festgestellt, dass es nicht dem Gleichheitssatz widerspricht, dass Eigentümer von Anliegergrundstücken und Eigentümer von Hinterliegergrundstücken aufgrund des Frontmetermaßstabes gebührenrechtlich gleich behandelt werden (vgl. dazu u.a. BVerwG, Beschl. v. 9.12.1993 - 8 NB 5.93 - KStZ 1994, 152 = NSt-N 1995, 4; Beschl. v. 8.12.1986 - 8 B 74.86 - KStZ 1987, 72 = Buchholz 401.84 (Benutzungsgebühren) Nr. 60; Beschl. v. 19.3.1981 - 8 B 10.81 - KStZ 1981, 110 = Buchholz 401.84 (Benutzungsgebühren) Nr. 42; ferner BVerfG, Beschl. v. 17.2.1982 - 1 BvR 863/81 u.a. - ZKF 1982, 213).

    Das Abgabenrecht kommt aus Gründen der Praktikabilität nicht umhin, sich mit einer Typengerechtigkeit zu begnügen, also auf das abzustellen, was sich an Konstellationen typischerweise ergibt (BVerwG, Beschl. v. 19.3.1981 - 8 B 10.81 - KStZ 1981, 110 = Buchholz 401.84 (Benutzungsgebühren) Nr. 42).

  • OVG Niedersachsen, 24.08.1994 - 9 K 5140/93

    Gemeinde; Satzungsgeber; Straßenreinigungsgebühr; Hinterliegergrundstück;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2000 - 9 L 2479/99
    Mit Urteil vom 24. August 1994 (9 K 5140/93 - NSt-N 1995, 15 = Nds.VBl 1995, 62) hat der Senat eine gegen diese Straßenreinigungssatzung gerichtete Normenkontrollklage abgewiesen.

    Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 24. August 1994 (aaO) "beachtliche Gründe" für eine denkbare andere Regelung angeführt.

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 863/81
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2000 - 9 L 2479/99
    Er hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerwG festgestellt, dass es nicht dem Gleichheitssatz widerspricht, dass Eigentümer von Anliegergrundstücken und Eigentümer von Hinterliegergrundstücken aufgrund des Frontmetermaßstabes gebührenrechtlich gleich behandelt werden (vgl. dazu u.a. BVerwG, Beschl. v. 9.12.1993 - 8 NB 5.93 - KStZ 1994, 152 = NSt-N 1995, 4; Beschl. v. 8.12.1986 - 8 B 74.86 - KStZ 1987, 72 = Buchholz 401.84 (Benutzungsgebühren) Nr. 60; Beschl. v. 19.3.1981 - 8 B 10.81 - KStZ 1981, 110 = Buchholz 401.84 (Benutzungsgebühren) Nr. 42; ferner BVerfG, Beschl. v. 17.2.1982 - 1 BvR 863/81 u.a. - ZKF 1982, 213).

    Andererseits muss der Satzungsgeber nicht von Verfassungs wegen einer "absoluten Gerechtigkeit" Rechnung tragen (BVerfG, Beschl. v. 17.2.1982 - 1 BvR 863/81 u.a. - ZKF 1982, 213).

  • BVerwG, 08.12.1986 - 8 B 74.86

    Straßenreinigungsgebühr - Hinterliegergrundstücke - Anliegergrundstücke

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2000 - 9 L 2479/99
    Er hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerwG festgestellt, dass es nicht dem Gleichheitssatz widerspricht, dass Eigentümer von Anliegergrundstücken und Eigentümer von Hinterliegergrundstücken aufgrund des Frontmetermaßstabes gebührenrechtlich gleich behandelt werden (vgl. dazu u.a. BVerwG, Beschl. v. 9.12.1993 - 8 NB 5.93 - KStZ 1994, 152 = NSt-N 1995, 4; Beschl. v. 8.12.1986 - 8 B 74.86 - KStZ 1987, 72 = Buchholz 401.84 (Benutzungsgebühren) Nr. 60; Beschl. v. 19.3.1981 - 8 B 10.81 - KStZ 1981, 110 = Buchholz 401.84 (Benutzungsgebühren) Nr. 42; ferner BVerfG, Beschl. v. 17.2.1982 - 1 BvR 863/81 u.a. - ZKF 1982, 213).
  • BVerwG, 09.12.1993 - 8 NB 5.93

    Zulässigkeit der kumulativen Heranziehung von Vorderliegergrundstücken und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2000 - 9 L 2479/99
    Er hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerwG festgestellt, dass es nicht dem Gleichheitssatz widerspricht, dass Eigentümer von Anliegergrundstücken und Eigentümer von Hinterliegergrundstücken aufgrund des Frontmetermaßstabes gebührenrechtlich gleich behandelt werden (vgl. dazu u.a. BVerwG, Beschl. v. 9.12.1993 - 8 NB 5.93 - KStZ 1994, 152 = NSt-N 1995, 4; Beschl. v. 8.12.1986 - 8 B 74.86 - KStZ 1987, 72 = Buchholz 401.84 (Benutzungsgebühren) Nr. 60; Beschl. v. 19.3.1981 - 8 B 10.81 - KStZ 1981, 110 = Buchholz 401.84 (Benutzungsgebühren) Nr. 42; ferner BVerfG, Beschl. v. 17.2.1982 - 1 BvR 863/81 u.a. - ZKF 1982, 213).
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 9 KN 288/13

    Allgemeininteresse; Anliegerinteresse; Frontmetermaßstab; Gemeindeanteil;

    1995, 62, und vom 11.5.2000 - 9 L 2479/99 und 9 L 2506/99 -, Beschluss des Senats vom 31.5.2010 - 9 LA 137/09 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2006 - 7 A 11037/05

    Nur Eigentümer angrenzender Grundstücke müssen Straßenreinigungsgebühren zahlen

    Zwar ist nach gesicherter Rechtsprechung (vgl. Hessischer VGH, DVBl. 1986, 778; Niedersächsisches OVG, NVwZ-RR 2001, 184; BVerwG, KStZ 1994, 152) angesichts des mit der Gebühr abzugeltenden Vorteils, der maßgeblich in der Reinhaltung des die Erschließung sichernden Straßenzugs liegt, bei gleichzeitiger Heranziehung der Vorder- wie auch der Hinterlieger ein gleicher Gebührenmaßstab nicht gleichheitswidrig (abweichend nur mit Hinweis auf bayerische Besonderheiten der Rechtslage Bayerischer VGH, NVwZ 1985, 775).
  • VG Oldenburg, 27.05.2004 - 2 A 115/02

    Ermessen; fiktiv; Frontmetermaßstab; Gebührenkalkulation; Gebührenminderung;

    Mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist die Gleichbehandlung von Anlieger- und Hinterliegergrundstücken hinsichtlich des Gebührenmaßstabs und der Gebührenhöhe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1993 - 8 NB 5.93 -, KStZ 1994, 152 ; Nds. OVG, Urteile vom 24. August 1994 - 9 K 5140/93 -, NST-N 1995, 15 , und vom 11. Mai 2000 - 9 L 2479/99 -, NVwZ-RR 2001, 184 ).

    Anliegende und erschlossene Grundstücke werden also insoweit gleich behandelt (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 11. Mai 2000, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1993 - 8 NB 5.93 -, a.a.O.; Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2004, Kommentar, § 6 Rdnr. 762 a).

    Ausgehend von diesen Grundsätzen stellt sich der von der Beklagten gewählte fiktive Frontmetermaßstab noch nicht als objektiv willkürlich und damit als rechtswidrig dar, auch wenn es hinsichtlich der Berechnung der Straßenreinigungsgebühren andere Maßstäbe geben mag, die "gerechter" erscheinen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 24. August 1994, a.a.O., das ausführte, es sprächen vielmehr beachtliche Gründe dafür, diejenige Seite des Hinterliegergrundstückes für die Ermittlung der fingierten "Frontlänge" als maßgebend anzusehen, die an einem nicht befahrbaren öffentlichen Wohnweg oder Privatweg angrenze oder einer über das vorderliegende Grundstück zur Straße hinführenden Zuwegung zugewandt sei; vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 11. Mai 2000, a.a.O.).

  • VG Leipzig, 08.07.2013 - 6 K 583/11

    Rechtliche Ausgestaltung des Gebührenmaßstabs bei der Berechnung von

    Lediglich bei Hinterliegergrundstücken und Hammergrundstücken (§ 2 Abs. 1 Satz 2, § 5 Abs. 2 b) StrGebS) kann es zu Problemen kommen, weil Fiktionen und Projektionen erforderlich sind (BVerwG, Beschl. v. 9.12.1993, KStZ 1994, 152; Beschl. v. 15.3.2002, NVwZ-RR 2002, 599; SächsOVG, NK-Urt. v. 17.6.1998, SächsVBl. 1998, 240; OVG Lüneburg, Urt. v. 11.5.2000, NVwZ-RR 2001, 184; OVG Koblenz, Urt. v. 13.12.2001, NVwZ-RR 2002, 600; VGH Kassel, Beschl. v. 16.6.1998, KStZ 2001, 15).

    Aus Gründen der Vereinfachung und der Verwaltungspraktikabilität ist gerade bei relativ geringfügigen Gebühren eine pauschalierende Betrachtungsweise möglich (OVG Koblenz, Urt. v. 13.12.2001, NVwZ-RR 2002, 600; OVG Lüneburg, Urt. v. 11.5.2000, NVwZ-RR 2001, 184; VGH Kassel, Beschl. v. 16.6.1998, KStZ 2001, 15; BVerwG, Beschl. v. 15.3.2002, NVwZ 2002, 599; Beschl. v. 19.3.1981, NJW 1981, 2314; Beschl. v. 9.12.1993, KStZ 1994, 152; Kirchhoff, Die Kalkulation kommunaler Gebühren, 1997, S. 68 f).

    In solchen Fällen ist es aber nicht angezeigt, einen im Wesentlichen praktikablen Bemessungsmaßstab für unwirksam zu erachten (BVerwG, Beschl. v. 9.12.1993, KStZ 1994, 152; OVG Koblenz, Urt. v. 13.12.2001, NVwZ-RR 2002, 600; OVG Lüneburg, Urt. v. 11.5.2000, NVwZ-RR 2001, 184; VGH Kassel, Beschl. v. 16.6.1998, KStZ 2001, 15).

  • OVG Niedersachsen, 06.02.2006 - 9 PA 306/05

    Rechtmäßigkeit einer Straßenreinigungsgebühr für über einen privaten

    Zu den Hinterliegergrundstücken im Sinne des Straßenreinigungsgebührenrechts gehören ferner die an nicht befahrbare öffentliche und an nicht befahrbare private Wohnwege angrenzenden Grundstücke, weil diese nicht direkt an einer zu reinigenden Straße liegen, sie aber auf eine Verbindung zu ihr durch eine weitere - untergeordnete - Verkehrsanlage angewiesen sind ( vgl. Urteile d. Sen. v. 24.1.1990, a.a.O.; v. 13.2.1990 - 9 L 107/89 - KStZ 1991, 97; v. 11.5.2000 - 9 L 2479/99 - NdsVBl 2001, 16 = NVwZ-RR 2001, 184 = NSt-N 2000, 322).

    Vielmehr wird durch die Gebühr der besondere Vorteil abgegolten, der den Eigentümern der anliegenden und der erschlossenen Grundstücke dadurch erwächst, dass die an ihren Grundstücken vorbeiführende Straße in ihrer gesamten Länge durch die Gemeinde in einen sauberen Zustand versetzt wird (vgl. Beschl. d. Sen. v. 20.3.1997 - 9 L 2554/95 - NdsRpfl 1997, 167 = NdsVBl 1997, 214 = NVwZ-RR 1998, 135; Urt, d. Sen. v. 11.5.2000, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2007 - 9 LA 285/06

    Vorteilsausgleich durch Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr im Hinblick auf

    Als im Sinne von § 52 Abs. 3 Satz 2 NStrG erschlossene Hinterliegergrundstücke können Grundstücke, die an eine andere als die gereinigte Straße grenzen und zu Letzterer auch nicht einen gesicherten Zugang über ein trennendes Privatgrundstück haben (zum Erschlossensein bei einer solchen Trennung siehe Beschl. d. Sen. v. 6.2. 2006 - 9 PA 306/05 - sowie Urt. v. 20.11.1989 - 9 L 24/89 -), nur angesehen werden, wenn die unmittelbar angrenzende und in die gereinigte Straße einmündende Straße als im Verhältnis zur Ersteren unselbstständig anzusehen ist, was z.B. bei nicht befahrbaren öffentlichen und nicht befahrbaren privaten Wohnwegen oder bei nur eingeschränkt befahrbaren Privatwegen sowie nur eingeschränkt befahrbaren öffentlichen Stichwegen der Fall sein kann (zu einem nicht befahrbaren öffentlichen Wohnweg siehe Urt. d. Sen. v. 25.8.1994 - 9 K 5140/93 - NSt-N 1995, 16; zur Widmung als "befahrbarer Gehweg" bzw. als "befahrbarer Gehweg mit der Zufahrt für Anlieger" siehe Urt. d. Sen. v. 11.5. 2000 - 9 L 2479/99 u. 9 L 2506/99 - Nds VBl 2001, 16 = NVwZ-RR 2001 184 = NSt-N 2000, 322).
  • VG Göttingen, 25.07.2014 - 3 A 305/13

    Bestimmtheitsgebot; Eingemeindungsvertrag; Gebührenkalkulation; Gebührenmaß;

    Denn der Grundsatz der Typengerechtigkeit gestattet dem Satzungsgeber, bei der Gestaltung abgabenrechtlicher Regelungen in der Weise zu verallgemeinern und zu pauschalieren, dass an Regelfälle eines Sachbereichs angeknüpft wird und abweichende Fälle sowie die nicht zum Regeltyp passenden Umstände des Einzelfalles außer Acht gelassen werden, solange dies nur wenige Ausnahmen von den Regelfällen betrifft (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.08.1986 - 8 C 112/84 - NVwZ 1987, 231; Urteil vom 19.09.1993 - 8 N 1/83 - KStZ 1984, 9; Beschluss vom 28.03.1995 - 8 N 3/93 - NVwZ-RR 1995, 594) und die Vernachlässigung der unterschiedlichen Vorteilslage unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungspraktikabilität sachlich gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.08.2008 - 9 B 40/08 - NVwZ 2009, 255; Nds. OVG, Beschluss vom 11.05.2000 - 9 L 2479/99 -, juris, Rn 16; Thür.

    Anliegende und sonst erschlossene Grundstücke werden zulässiger Weise also insoweit gleich behandelt (Nds. OVG, Beschluss vom 11.05.2000 - 9 L 2479/99 -, juris).

  • VG Osnabrück, 28.09.2022 - 1 A 37/21

    Auswahl Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Finanzierung Gebührenausfall;

    An dieser Stelle soll einstweilen die Feststellung genügen, dass maßgeblich nach der ständigen Rechtsprechung des OVG Lüneburg der Vorteil sein soll, den das Grundstück aus der Straßenreinigung hat (Urteil vom 30.1.2017, a.a.O., Rn. 22, juris; Beschluss vom 11.5.2000 - 9 L 2479/99, Rn. 12, juris; so auch VG Lüneburg, Urteil vom 27.5.2020 - 3 A 94/18, Rn. 43, juris), was nach dem Verständnis der Kammer impliziert, dass gereinigte Straße und Vorteil nicht identisch sind, obwohl mitunter so formuliert wird (vgl. aber nunmehr OVG Lüneburg, Urteil vom 3.5.2021 - 9 KN 162/17, Rn. 219, juris; Driehaus, KStZ 2008, 44, 46; insoweit unklar Driehaus/Lichtenfeld, a.a.O., § 6 Rn. 763c einerseits und 762 andererseits, 58. EL 3/2018; Rosenzweig/Freese/von Waldthausen, NKAG, § 5 Rn. 939, 54. EL 2/2022; auch dazu näher unten).

    Schließlich wurde formuliert, maßgeblich sei der Vorteil der dem Anlieger dadurch entstehe, dass die Straße auf ihrer gesamten Länge gereinigt werde bzw. in einem sauberen und sicheren Zustand gehalten werde (erstmalig: Urteil vom 19.2.1997 - 9 L 632/96, Rn. 10, juris; Beschluss vom 11.5.2000 - 9 L 2479/99, Rn. 12, juris; Beschluss vom 25.10.2007 - 9 LA 285/06 , Rn. 6, juris; Urteil vom 16.2.2016 - 9 KN 288/13, Rn. 16; zuletzt: Urteil vom 30.1.2017 - 9 LB 194/16, Rn. 22, juris; entsprechend: BVerwG, Beschluss vom 15.3.2002 - 9 B 16/02 , Rn. 6, juris), womit Reinigungsleistung und Vorteil nicht identisch sind - freilich ohne dies weiter zu konkretisieren.

  • VG Göttingen, 25.07.2014 - 3 A 68/13

    Bestimmtheitsgebot; Eingemeindungsvertrag; Gebührenkalkulation; Gebührenmaß;

    Denn der Grundsatz der Typengerechtigkeit gestattet dem Satzungsgeber, bei der Gestaltung abgabenrechtlicher Regelungen in der Weise zu verallgemeinern und zu pauschalieren, dass an Regelfälle eines Sachbereichs angeknüpft wird und abweichende Fälle sowie die nicht zum Regeltyp passenden Umstände des Einzelfalles außer Acht gelassen werden, solange dies nur wenige Ausnahmen von den Regelfällen betrifft (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.08.1986 - 8 C 112/84 - NVwZ 1987, 231; Urteil vom 19.09.1993 - 8 N 1/83 - KStZ 1984, 9; Beschluss vom 28.03.1995 - 8 N 3/93 - NVwZ-RR 1995, 594) und die Vernachlässigung der unterschiedlichen Vorteilslage unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungspraktikabilität sachlich gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.08.2008 - 9 B 40/08 - NVwZ 2009, 255; Nds. OVG, Beschluss vom 11.05.2000 - 9 L 2479/99 -, juris, Rn 16; Thür.

    Anliegende und sonst erschlossene Grundstücke werden zulässiger Weise also insoweit gleich behandelt (Nds. OVG, Beschluss vom 11.05.2000 - 9 L 2479/99 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11436/05

    Grundstückseigentümer muss nur für Reinigung von unbefahrbaren Wohnwegen zahlen

    Während die frühere Rechtsprechung in Anlehnung an den erschließungsbeitragsrechtlichen Begriff davon ausging, dass die erschließende Straße rechtlich und tatsächlich die Befahrbarkeit mit dem Kraftfahrzeug erlauben müsse (so OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. April 1983, 2 A 2113/82 unter Hinweis auf BVerwG, DVBl. 1982, 1056; vgl. gegenwärtig noch Niedersächsisches OVG, NVwZ-RR 2001, 184 im Blick auf nicht unbeschränkt befahrbare öffentliche Wohnwege), stellt die neuere Rechtsprechung (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Dezember 1989, 9 A 1718/88; OVG Nordrhein-Westfalen, KStZ 1992, 232; vgl. auch Stemshorn in Driehaus, KAG § 6 Rdnr. 449, 454) entscheidend auf den Gegenstand der Reinigungspflicht selbst ab, ohne dass es ausschlaggebend auf die Verkehrsart ankäme.
  • VG Braunschweig, 18.02.2004 - 8 A 394/02
  • VG Cottbus, 28.04.2022 - 6 K 26/19
  • VG Hannover, 05.06.2009 - 1 A 2303/08

    Bestimmung der hauptsächlichen Erschließung eines Hinterliegergrundstückes durch

  • VG Cottbus, 18.01.2012 - 6 L 79/11

    Straßenreinigungsgebühren: Quadratwurzel der Grundstücksfläche als Maßstab,

  • VG Oldenburg, 18.11.2004 - 2 A 4139/02

    Straßenreinigungsgebühr bei einem Hinterliegergrundstück

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