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   OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2009 - 9 L 29.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12109
OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2009 - 9 L 29.09 (https://dejure.org/2009,12109)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.04.2009 - 9 L 29.09 (https://dejure.org/2009,12109)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. April 2009 - 9 L 29.09 (https://dejure.org/2009,12109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kontokorrentforderung als "Sache" i.S.d. § 170 Abs. 3 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Entsprechende Anwendung des § 170 Abs. 3 S. 1 VwGO auf Geldforderungen; Verdrängung des § 118 Abs. 1 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) durch § 170 VwGO in Bezug auf ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gebührenbescheid rechtswidrig - Rückerstattungsanspruch gegen Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Beschwerde gegen Pfändung des Kontos der Stadt Niemegk zurückgewiesen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das gepfändete Stadtkonto

  • pwclegal.de (Kurzinformation)

    Kontopfändung bei einer Stadt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Konto einer Stadt kann gepfändet werden, wenn diese trotz rechtkräftigen Anspruchs Gebühren nicht zurückerstattet - OVG Berlin-Brandenburg weist Beschwerde gegen Pfändung des Kontos der Stadt Niemegk zurück

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 04.03.2004 - 5 BS 119/02

    Abwasserbeitrag, Vorläufiger Rechtsschutz, Teilzweckverband, Ungleichbehandlung,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2009 - 9 L 29.09
    Die insoweit bestehende Pflicht zur Zahlung noch vor Bestandskraft wird den Abgabenpflichtigen auch deshalb zugemutet, weil sie davon ausgehen können, dass es im Falle einer Bescheidaufhebung zu einer problemlosen Rückzahlung kommt (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 4. März 2004 - 5 BS 119/02 - juris).
  • BGH, 29.03.2001 - IX ZR 34/00

    BGH läßt "Pfändung in die offene Kreditlinie" zu

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2009 - 9 L 29.09
    Wer seinen Zahlungsverkehr mit Hilfe von Kredit abwickelt, muss es sich gefallen lassen, die ihm auf diese Weise zur Verfügung stehenden Geldmittel erst dann weiter nutzen zu können, wenn er daraus den pfändenden Gläubiger befriedigt hat (vgl. zur entsprechenden Lage im Privatrecht: BGH, Urteil vom 29. März 2001 - IX ZR 34/00 - juris).
  • VG Leipzig, 12.09.2014 - 3 L 289/14

    Rückzahlung eines bereits ausgekehrten Teilbetrags des Verkehrswertes für ein

    Sie haben durch angemessene Liquiditätsplanung jederzeit ihre Zahlungsfähigkeit sicherzustellen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 7.4.2009 - OVG 9 L 29.09 -, [...] Rn. 18).
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