Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 01.07.2009 - 9 L 502/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis, Cannabiskonsum und Fahren
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Entziehung der Fahrerlaubnis, Cannabiskonsum und Fahren
- verkehrslexikon.de
Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Konsum und fehlendem Trennvermögen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Falle eines Antrags auf Gewährung einstweiligen Rechtschutzes hinsichtlich der Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund Cannabiskonsums
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OVG Hamburg, 15.12.2005 - 3 Bs 214/05
(Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Fahrerlaubnisentziehung als Regelfall; …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 01.07.2009 - 9 L 502/09
Bei evidenten Eignungsmängeln bedarf es wegen der Gefahr für höchste Rechtsgüter keiner differenzierten, auf die Umstände des Einzelfalles eingehenden Begründung der sofortigen Vollziehung, vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 15. Dezember 2005 - 3 Bs 214/05 -, zitiert nach Juris.Bei einer solchen Konzentration erscheint es jedenfalls als möglich, dass die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist, VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13. Dezember 2007 - 10 S 1272/07 -, zitiert nach Juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 15. Dezember 2005 - 3 Bs 214/05 -, zitiert nach Juris; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 11. Juli 2003 - 12 ME 287/03 -, zitiert nach Juris.
- OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 12 ME 287/03
Blutwert; Cannabis; Cannabiskonsum; Droge; Entziehung; Fahreignung; …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 01.07.2009 - 9 L 502/09
Bei einer solchen Konzentration erscheint es jedenfalls als möglich, dass die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist, VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13. Dezember 2007 - 10 S 1272/07 -, zitiert nach Juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 15. Dezember 2005 - 3 Bs 214/05 -, zitiert nach Juris; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 11. Juli 2003 - 12 ME 287/03 -, zitiert nach Juris. - VG Gelsenkirchen, 01.10.2008 - 9 L 1106/08
Fahrerlaubnis, Entziehung, Cannabiskonsum
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 01.07.2009 - 9 L 502/09
Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer fehlt das Trennungsvermögen, wenn der Betroffene sein Fahrzeug - in einem oder mehreren Fällen - unter der Wirkung von Cannabis führt, vgl. nur VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 4. Juni 2009 - 9 L 458/09 - Beschl. v. 1. Oktober 2008 - 9 L 1106/08 - Beschl. v. 8. Februar 2008 - 9 L 1381/07 - Beschl. v. 31. Januar 2008 - 9 L 1304/07 -.
- BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 01.07.2009 - 9 L 502/09
Die THC-Konzentration von 1, 0 ng/ml ist zugleich der Referenzwert, den das Bundesverfassungsgericht für eine verfassungskonforme Auslegung von § 24a Abs. 2 StVG anerkannt hat, BVerfG, Beschl. v. 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 -, zitiert nach Juris. - VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07
Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 01.07.2009 - 9 L 502/09
Bei einer solchen Konzentration erscheint es jedenfalls als möglich, dass die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist, VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13. Dezember 2007 - 10 S 1272/07 -, zitiert nach Juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 15. Dezember 2005 - 3 Bs 214/05 -, zitiert nach Juris; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 11. Juli 2003 - 12 ME 287/03 -, zitiert nach Juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2009 - 16 B 114/09
Unzulässige Anordnung eines fachärztlichen Gutachtens bei nur gelegentlichem …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 01.07.2009 - 9 L 502/09
Dabei setzt die Kammer in Anlehnung an die geänderte Streitwertpraxis des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15. Mai 2009 - 16 B 114/09 -, in Rechtsstreitigkeiten, in denen es um die Entziehung einer Fahrerlaubnis geht, in Hauptsacheverfahren den Auffangwert und in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Hälfte dieses Betrags an, es sei denn es geht um einen - hier nicht dargelegten - Fall der qualifizierten beruflichen Nutzung der Fahrerlaubnis.