Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 05.08.2014 - 9 L 859/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis, Punkte, Übertragung des Punktestands, Maßnahme nach dem Fahreignungsbewertungssystem
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Entziehung der Fahrerlaubnis, Punkte, Übertragung des Punktestands, Maßnahme nach dem Fahreignungsbewertungssystem
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichen der 8 Punkte-Grenze nach Umstellung des bis zum 30. April 2014 im Verkehrszentralregister eingetragenen Punktestands
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Kurzinformation)
Zwingender Führerscheinentzug bei acht Punkten im Verkehrszentralregister
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Zwingender Führerscheinentzug bei acht Punkten im Verkehrszentralregister
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Thüringen, 06.10.2016 - 2 EO 26/16
Entziehung der Fahrerlaubnis (8 Punkte)
Entgegen der Ansicht des Antragsgegners hat die Löschungsregelung des § 65 Abs. 3 Nr. 1 StVG n. F. Einfluss auf den Punktestand (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 5. August 2014 - 9 L 859/14 - juris; s. a. weitergehend zur Berücksichtigung der Rechtsänderungen im Widerspruchsverfahren gegen eine Entziehungsverfügung nach altem Recht: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juni 2016 - 10 S 744/14 - NJW 2014, 2600 und Beschluss vom 2. September 2014 - 10 S 1302/14 - NJW 2015, 186; VG Freiburg, Beschluss vom 20. Juni 2014 - 5 K 1143/14 - juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 31. Juli 2014 - 3 B 152/14 - juris). - VG Koblenz, 10.10.2014 - 4 L 938/14
(Entziehung der Fahrerlaubnis wegen 18 Punkte bei nach der Änderung der …
Da mit der Regelung des § 65 Abs. 3 Nr. 4 StVG a.F. sichergestellt werden soll, dass jeder, der sich im bisherigen dreistufigen System in einer Maßnahmenstufe befunden hat, in die entsprechende Maßnahmenstufe des neuen, ebenfalls dreistufigen Fahreignungs-Bewertungssystems überführt wird (vgl. BT-Drs. 17/12636, Seite 50), folgt daraus nach Einordnung in das Fahreignungs-Bewertungssystem die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von acht Punkten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG n.F. (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 5. August 2014 - 9 L 859/14 -, nach juris).