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   OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 9 LA 128/13   

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OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 9 LA 128/13 (https://dejure.org/2013,54404)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.07.2013 - 9 LA 128/13 (https://dejure.org/2013,54404)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - 9 LA 128/13 (https://dejure.org/2013,54404)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 15.03.2012 - 13a B 11.30439

    Asylrecht Afghanistan; Bedrohung durch Kriminelle; extreme Gefahrenlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 9 LA 128/13
    Insoweit sieht es der Senat in Übereinstimmung mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts und der aktuellen Rechtsprechung ande­ rer Oberverwaltungsgerichte als geklärt an, dass zumindest für die Personengruppe der gesunden und arbeitsfähigen männlichen afghanischen Staatsangehörigen bei einer Rückkehr nach Kabul eine extreme Gefahrensituation im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht besteht, und zwar auch dann nicht, wenn der Rückkehrer beruf­ lich nicht besonders qualifiziert ist und weder über nennenswertes Vermögen noch über Rückhalt und Unterstützung durch Familie oder Bekannte, die in Kabul leben, ver­ fügt (vgl. Senatsbeschluss vom 13.03.2013 - 9 LA 34/13 - Bay. VGH, Urteile vom 31.5.2011 - 13a B 11.30083 -, vom 15.3.2012 - 13a B 11.30439- und vom 08.11.2012 - 13a B 11.30465 - VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 6.3.2012 - A 11 S 3177/11 - und vom 27.4.2012 - A 11 S 3079/11 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.3.2012 - 8 A 11050/10 -, jeweils in juris).

    Widrige Lebensumstände, wie insbesondere eine Man­ gelernährung, unzureichende Wohnverhältnisse und Schwierigkeiten bei der Arbeits­ suche, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Annah­ me einer Extremgefahr nicht ausreichend (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.6.2010 - 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226, Rdnrn. 16 ff.; Urteil vom 8.9.2011 -10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 Rdnrn. 24 ff.; ebenso Bay. VGH, Urteil vom 15.3.2012 - a. a. O.).

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 9 LA 128/13
    Widrige Lebensumstände, wie insbesondere eine Man­ gelernährung, unzureichende Wohnverhältnisse und Schwierigkeiten bei der Arbeits­ suche, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Annah­ me einer Extremgefahr nicht ausreichend (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.6.2010 - 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226, Rdnrn. 16 ff.; Urteil vom 8.9.2011 -10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 Rdnrn. 24 ff.; ebenso Bay. VGH, Urteil vom 15.3.2012 - a. a. O.).
  • VG Augsburg, 16.11.2010 - Au 6 K 10.30439

    Afghanischer Staatsangehöriger und Volkszugehöriger der Hazara

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 9 LA 128/13
    Die Urteile des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 6. Dezember 2010 (3 A 17/09) und des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 16. November 2010 (- Au 6 K 10.30439 - in juris), auf die er sich bezieht, sind im Gegenteil deutlich älter als die an­ gefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts und auch älter als die oben zitierten obergerichtlichen Urteile und beruhen daher auf weniger aktuellen Erkenntnismitteln.
  • VGH Bayern, 08.11.2012 - 13a B 11.30465

    Asylrecht Afghanistan; Südostregion mit Provinz Ghazni; erhebliche konkrete

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 9 LA 128/13
    Insoweit sieht es der Senat in Übereinstimmung mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts und der aktuellen Rechtsprechung ande­ rer Oberverwaltungsgerichte als geklärt an, dass zumindest für die Personengruppe der gesunden und arbeitsfähigen männlichen afghanischen Staatsangehörigen bei einer Rückkehr nach Kabul eine extreme Gefahrensituation im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht besteht, und zwar auch dann nicht, wenn der Rückkehrer beruf­ lich nicht besonders qualifiziert ist und weder über nennenswertes Vermögen noch über Rückhalt und Unterstützung durch Familie oder Bekannte, die in Kabul leben, ver­ fügt (vgl. Senatsbeschluss vom 13.03.2013 - 9 LA 34/13 - Bay. VGH, Urteile vom 31.5.2011 - 13a B 11.30083 -, vom 15.3.2012 - 13a B 11.30439- und vom 08.11.2012 - 13a B 11.30465 - VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 6.3.2012 - A 11 S 3177/11 - und vom 27.4.2012 - A 11 S 3079/11 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.3.2012 - 8 A 11050/10 -, jeweils in juris).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 10.07

    Anforderungen der inländischen Fluchtalternative präzisiert

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 9 LA 128/13
    Anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Kläger angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 2008 (10 C 10.07), denn das Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ist nicht Ge­ genstand dieser Entscheidung.
  • BVerwG, 04.02.2004 - 1 B 291.03

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen; Darlegung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 9 LA 128/13
    Die Feststellung des Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 7 Satz 1 und 3 AufenthG in verfassungskonformer Auslegung setzt, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt und der Kläger in der von ihm formulierten Grundsatzfrage nicht in Frage gestellt hat, voraus, dass der zurückkehrende Ausländer landesweit einer extremen Gefahrenlage ausgesetzt ist (vgl. zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AusIG: BVerwG, Beschluss vom 04.02.2004 - 1 B 291/03 - in juris, m. w. Nachw.), wo­ bei zunächst die Verhältnisse am Zielort der Abschiebung zu prüfen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 -10 C 15.12 - Rdnr. 38, InfAusIR 2013, 241).
  • OVG Niedersachsen, 29.02.2008 - 5 LA 167/04

    Gewährung von Beihilfe zu Aufwendungen für Krankenhauswahlleistungen; Wiederholte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 9 LA 128/13
    In der Sache fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit, wenn sich die Rechts- oder Tatsachenfrage unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und Erkenntnismittel beantworten lässt (zu alledem et­ wa Nds. OVG, Beschlüsse vom 20.4.2009 - 9 LA 432/07 -, vom 29.2.2008 - 5 LA 167/04 - und vom 9.10.2007 - 5 LA 237/05 -).
  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 9 LA 128/13
    Widrige Lebensumstände, wie insbesondere eine Man­ gelernährung, unzureichende Wohnverhältnisse und Schwierigkeiten bei der Arbeits­ suche, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Annah­ me einer Extremgefahr nicht ausreichend (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.6.2010 - 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226, Rdnrn. 16 ff.; Urteil vom 8.9.2011 -10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 Rdnrn. 24 ff.; ebenso Bay. VGH, Urteil vom 15.3.2012 - a. a. O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2012 - A 11 S 3079/11

    Abschiebungsverbot; Afghanistan; Zielort der Abschiebung; Extremgefahr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 9 LA 128/13
    Insoweit sieht es der Senat in Übereinstimmung mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts und der aktuellen Rechtsprechung ande­ rer Oberverwaltungsgerichte als geklärt an, dass zumindest für die Personengruppe der gesunden und arbeitsfähigen männlichen afghanischen Staatsangehörigen bei einer Rückkehr nach Kabul eine extreme Gefahrensituation im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht besteht, und zwar auch dann nicht, wenn der Rückkehrer beruf­ lich nicht besonders qualifiziert ist und weder über nennenswertes Vermögen noch über Rückhalt und Unterstützung durch Familie oder Bekannte, die in Kabul leben, ver­ fügt (vgl. Senatsbeschluss vom 13.03.2013 - 9 LA 34/13 - Bay. VGH, Urteile vom 31.5.2011 - 13a B 11.30083 -, vom 15.3.2012 - 13a B 11.30439- und vom 08.11.2012 - 13a B 11.30465 - VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 6.3.2012 - A 11 S 3177/11 - und vom 27.4.2012 - A 11 S 3079/11 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.3.2012 - 8 A 11050/10 -, jeweils in juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2012 - 8 A 11050/10

    Kein Abschiebungsverbot für gesunde, junge männliche afghanische Staatsangehörige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 9 LA 128/13
    Insoweit sieht es der Senat in Übereinstimmung mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts und der aktuellen Rechtsprechung ande­ rer Oberverwaltungsgerichte als geklärt an, dass zumindest für die Personengruppe der gesunden und arbeitsfähigen männlichen afghanischen Staatsangehörigen bei einer Rückkehr nach Kabul eine extreme Gefahrensituation im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht besteht, und zwar auch dann nicht, wenn der Rückkehrer beruf­ lich nicht besonders qualifiziert ist und weder über nennenswertes Vermögen noch über Rückhalt und Unterstützung durch Familie oder Bekannte, die in Kabul leben, ver­ fügt (vgl. Senatsbeschluss vom 13.03.2013 - 9 LA 34/13 - Bay. VGH, Urteile vom 31.5.2011 - 13a B 11.30083 -, vom 15.3.2012 - 13a B 11.30439- und vom 08.11.2012 - 13a B 11.30465 - VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 6.3.2012 - A 11 S 3177/11 - und vom 27.4.2012 - A 11 S 3079/11 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.3.2012 - 8 A 11050/10 -, jeweils in juris).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

  • VG Lüneburg, 06.12.2010 - 3 A 17/09

    Abschiebungsverbot, krankheitsbedingtes Abschiebungsverbot, Afghanistan,

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3177/11

    Keine Gefahr bei Abschiebung nach Kabul

  • VGH Bayern, 31.05.2011 - 13a B 11.30083

    Keine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach Übergabe des Tenors an die

  • VG Schleswig, 23.05.2013 - 11 A 5/13

    Erteilung einer Zulassung zur bundesweiten Veranstaltung des Rundfunkprogramms

  • OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 9 LB 2/13

    Feststellung eines Abschiebungsverbots gegenüber einem afghanischen

    Danach begründet derzeit die schlechte soziale Lage in diesem Staat für volljährige gesunde arbeitsfähige Männer, auch wenn sie weder über eine Ausbildung noch über familiären Rückhalt am Abschiebungszielort Kabul verfügen, nicht einen Anspruch auf Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in verfassungskonformer Auslegung (vgl. Senatsbeschluss vom 03.07.2013 - 9 LA 128/13 - Bay. VGH, Urteile vom 31.5.2011 - 13a B 11.30083 -, vom 15.3.2012 - 13a B 11.30439 - und vom 30.01.2014 - 13a B 13.30279 - VGH Bad.-Württ., Urteile vom 6.3.2012 - A 11 S 3177/11 - und vom 27.4.2012 - A 11 S 3079/11 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.3.2012 - 8 A 11050/10 - Sächs. OVG, Urteil vom 10.10.2013 - A 1 A 474/09 - Hess. VGH, Urteil vom 30.01.2014 - 8 A 119/12.A - sämtlich veröffentlicht in juris).
  • VG Göttingen, 16.10.2014 - 4 A 108/13

    Afghanistan, Sikhs, Tempel, Ältestenrat, Kabul, Abschiebungsverbot,

    Dies gilt auch dann, wenn der Rückkehrer beruflich nicht besonders qualifiziert ist und weder über nennenswertes Vermögen noch über Rückhalt und Unterstützung durch Familie oder Bekannte, die in Kabul leben, verfügt (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 03. Juli 2013 - 9 LA 128/13 -, n.v., mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
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