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   OVG Niedersachsen, 09.11.2012 - 9 LA 157/11   

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https://dejure.org/2012,34657
OVG Niedersachsen, 09.11.2012 - 9 LA 157/11 (https://dejure.org/2012,34657)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.11.2012 - 9 LA 157/11 (https://dejure.org/2012,34657)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. November 2012 - 9 LA 157/11 (https://dejure.org/2012,34657)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 BauNVO; § 5 Abs. 1 NBauO
    Mindestbreite von 1,25 m für den Zugang zu einem bestimmungsgemäß zu Wohnzwecken nutzbaren Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 5; NBauO § 5 Abs. 1
    Mindestbreite von 1,25 m für den Zugang zu einem bestimmungsgemäß zu Wohnzwecken nutzbaren Grundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorteilsrelevante Inanspruchnahme einer ausgebauten Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mindestbreite von 1,25 m für den Zugang zu einem bestimmungsgemäß zu Wohnzwecken nutzbaren Grundstück

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Für Grundstück besteht Straßenausbaubeitragspflicht, wenn es von der Straße aus betreten werden kann

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 7
  • NVwZ-RR 2013, 157
  • DVBl 2013, 127
  • DÖV 2013, 159
  • BauR 2013, 276
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2000 - 3 A 3132/99

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein durch einen Wohnweg infolge Fehlens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2012 - 9 LA 157/11
    Soweit teilweise eine Breite von mindestens einem Meter als ausreichende Zugangsbreite angesehen wird (vgl. Driehaus in Erschließungs- und Ausbaubeiträge, a. a. O., § 35 Rn. 17), bezieht sich dies auf die bauordnungsrechtlichen Anforderungen des nordrhein-westfälischen Landesrechts an die "angemessene Breite", mit der ein Grundstück an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegen soll (vgl. OVG NW, Beschluss vom 05.05.2000 - 3 A 3132/99 - zitiert nach Juris), und entspricht es nicht der Senatsrechtsprechung zur Mindestbreite eines Zugangs nach Niedersächsischem Landesrecht.
  • BVerwG, 19.01.1996 - 4 B 7.96

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Geltendmachung eines nachbarlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2012 - 9 LA 157/11
    Bei dem Dorfgebiet handelt es sich daher um ein "ländliches Mischgebiet" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.01.1996 - 4 B 7.96 - BRS 58 Nr. 67).
  • OVG Niedersachsen, 11.09.2003 - 9 ME 117/03

    Erreichbarkeit; Fußgängerstraße; Kfz; Kraftfahrzeug; Nutzfahrzeug; PKW;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2012 - 9 LA 157/11
    Dem steht nicht entgegen, dass es für die vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit gemäß § 6 Abs. 1 NKAG - anders als im Erschließungsbeitragsrecht - nicht darauf ankommt, ob die Straße einem Grundstück die verkehrsmäßige Erschließung in einer den baurechtlichen Erreichbarkeitsanforderungen genügenden Weise vermittelt und das Grundstück wegen der Straße bebaubar ist (vgl. den von der Beklagten zitierten Senatsbeschluss vom 11.09.2003 - 9 ME 117/03 - NdsVBl. 2004, 24 = NordÖR 2003, 466 = NVwZ-RR 2004, 142).
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2003 - 9 ME 164/03

    Erfüllung der bestehenden Erreichbarkeitsanforderungen für ein Erschlossensein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2012 - 9 LA 157/11
    Wie der Senat zur Erschließung eines baulich nutzbaren Wohngrundstücks bereits entschieden hat, erfordert die bauordnungsrechtliche Zugänglichkeit zu einem Baugrundstück mit Gebäuden geringer Höhe gemäß § 5 Abs. 1 NBauO i. V. m. § 2 Abs. 2 Satz 1 DVNBauO einen Zugang mit einer Mindestbreite von 1, 25 m (Beschluss des Senats vom 17.09.2003 - 9 ME 164/03 - NordÖR 2003, 509 = NVwZ-RR 2004, 141).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2007 - 15 A 785/05

    Beitragsrechtliche Erschließung: Grundstück mit Böschung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2012 - 9 LA 157/11
    Ein auf dem Straßengelände befindliches Hindernis tatsächlicher Art, das nicht zum Betreten bestimmt und geeignet ist (etwa eine Böschung oder ein Graben), hindert grundsätzlich die Inanspruchnahmemöglichkeit der ausgebauten Straße und damit das Entstehen der Beitragspflicht, wenn es von der Gemeinde nicht rechtzeitig ausgeräumt wird (vgl. das Senatsurteil vom 23.03.2009 - 9 LC 320/07 - unter Hinweis auf Driehaus, Kommunalabgabenrecht, a. a. O., § 8 Rdn. 403; OVG NW, Beschluss vom 20.07.2007 - 15 A 785/05 - NVwZ-RR 2007, 808).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2003 - 2 L 505/02

    Notwegerecht, Graben, In-Anspruch-Nahme-Möglichkeit, Vorteil, Zugang, Hindernis,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2012 - 9 LA 157/11
    Soweit der Bach als Hindernis auf dem Anliegergrundstück des Klägers anzusehen ist, hindert er das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht nicht, weil es sich insoweit um ein für den Kläger mit zumutbarem Aufwand ausräumbares Hindernis handelt, das - wie bereits in der Vergangenheit geschehen - durch die Errichtung eines Steges überwunden werden kann (zur Ausräumbarkeit von Hindernissen auf dem Anliegergrundstück: Senatsurteil vom 23.03.2009 - 9 LC 320/07 - a. a. O.; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 35 Rn. 25; derselbe in: Kommunalabgabenrecht, Band II, Stand: 47. Erg.Lfg. 2012, § 8 Rdn. 402; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.12.2003 - 2 L 505/02 - zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2012 - 9 LA 157/11
    Es ist in der Senatsrechtsprechung geklärt, dass die Grundsätze des Bundesverwaltungsgerichts zur Erschließungsbeitragspflicht von Grundstücken in einem Mischgebiet (vgl. das Urteil vom 27.09.2006 - 9 C 4.05 - KStZ 2007, 92) auch für die Beurteilung der bestimmungsgemäßen Nutzung im Straßenausbaubeitragsrecht, insbesondere für Grundstücke in Dorfgebieten, entsprechend anzuwenden sind: In Dorfgebieten gemäß § 5 BauNVO sind neben den Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und den dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäuden u. a. nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO auch sonstige Wohngebäude zulässig.
  • OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 9 LC 248/13

    Blockrandbebauung; Brandschutz; Durchfahrt; Eigentümeridentität; Erreichbarkeit;

    Bei Gebäuden geringer Höhe verlange die bauordnungsrechtliche Zugänglichkeit nach der Senatsrechtsprechung (9 LA 157/11) gemäß § 5 Abs. 1 NBauO a.F. in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 1 DVNBauO a.F. zwar lediglich einen Zugang mit einer Mindestbreite von 1, 25 m. Im Zeitpunkt der Heranziehung habe es sich beim Gebäude Otto-Wels-Straße B. aber gemäß § 2 Abs. 9 Satz 1 NBauO a.F. um ein Gebäude nicht geringer Höhe gehandelt.

    Zur Begründung ihrer vom Verwaltungsgericht gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassenen Berufung macht die Beklagte im Wesentlichen geltend: Das Verwaltungsgericht habe die in der Senatsrechtsprechung (9 LA 157/11) entwickelten Grundsätze zu Erreichbarkeit von Wohngrundstücken überdehnt.

    Er erwidert im Wesentlichen: Die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Unterscheidung nach Gebäudehöhen sei in der Senatsrechtsprechung (9 LA 157/11) angelegt.

    26 Nach der Senatsrechtsprechung entsprechen die Voraussetzungen für den Zugang zu einem bestimmungsgemäß zu Wohnzwecken genutzten Grundstück im Straßenausbaubeitragsrecht denen, die bauordnungsrechtlich an die Zugänglichkeit eines Baugrundstücks zu stellen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 2012 - 9 LA 157/11 - juris).

    Diese ergeben sich für den vorliegenden Fall aus den im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht maßgeblichen §§ 5 und 6 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der Fassung vom 10. Februar 2003 (NdsGVBl. S. 89) in Verbindung mit § 2 der Allgemeinen Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung - DVNBauO - in der Fassung vom 22. Juli 2004 (NdsGVBl. S. 263) (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 2012, a.a.O.).

    Soll das Grundstück bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwands und bei der Heranziehung als bebaubares Wohngrundstück berücksichtigt werden, muss es auch wegen der ausgebauten Straße (weiterhin) baulich nutzbar sein (Senatsbeschluss vom 9. November 2012, a.a.O.).

    Ausgehend hiervon erfordert die bauordnungsrechtliche Zugänglichkeit zur Ermöglichung einer bestimmungsgemäßen Nutzung eines Wohngrundstücks bei Gebäuden geringer Höhe - wie der Senat bereits entschieden hat - auch im Straßenausbaubeitragsrecht einen Zugang mit einer Mindestbreite von 1, 25 m (Senatsbeschluss vom 9. November 2012, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 LC 121/18

    Bauprogramm; Beleuchtung; Betrachtungsweise, typisierende; Denkmalschutz;

    Voraussetzung für die bestimmungsgemäße Nutzung eines bebaubaren Anlieger- oder Hinterliegergrundstücks ist, dass irgendeine der bebauungsrechtlich zugelassenen Nutzungsformen über die ausgebaute Anlage realisiert werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19.6.2014, a. a. O., vom 9.11.2012 - 9 LA 157/11 - NVwZ-RR 2013, 157 m. w. N. = juris Rn. 4; Senatsurteil vom 23.3.2009 - 9 LC 320/07 - n. v.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats genügt für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit eines Grundstücks zu Wohnzwecken, dass im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten die tatsächlich und rechtlich gesicherte Möglichkeit bestand, die Ausbaustraße (zumindest) fußläufig zu erreichen (Senatsbeschlüsse vom 9.11.2012, a. a. O., Rn. 6; vom 11.9.2003 - 9 ME 117/03 - NdsVBl 2004, 24 = juris Rn. 3).

    Gleiches hat der Senat für Dorf- und Mischgebiete angenommen, weil in diesen bestimmungsgemäß auch eine Wohnnutzung zulässig ist (vgl. Senatsbeschluss vom 9.11.2012, a. a. O., Rn. 6).

    Dies hat der Senat für die bestimmungsgemäß zu Wohnzwecken nutzbaren Grundstücke entschieden (vgl. Senatsurteil vom 9.4.2015, a. a. O., Rn. 26; Senatsbeschluss vom 9.11.2012, a. a. O., Rn. 6).

    Zur Begründung hat der Senat angeführt, dass ein Grundstück wegen der ausgebauten Straße grundsätzlich auch (weiterhin) baulich nutzbar sein muss, soll es bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwandes und Heranziehung als bebaubares (Wohn-)Grundstück berücksichtigt werden (vgl. Senatsurteil vom 9.4.2015, a. a. O., Rn. 26; Senatsbeschluss vom 9.11.2012, a. a. O., Rn. 11).

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17

    Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme;

    Anders als bei Dorf- und Mischgebieten, bei denen bestimmungsgemäß gleichberechtigt auch eine Wohnnutzung zulässig ist, so dass auch dort eine fußläufige Erreichbarkeit ausreichend ist (vgl. Senatsurteil vom 13.6.2001 - 9 L1587/00 - KStZ 2001, 211 = NSt-N 2001, 291 m. w. N., Senatsbeschlüsse vom 19.6.2014 - 9 LA 41/12 -, n. v.; vom 9.11.2012 - 9 LA 157/11 - NVwZ-RR 2013, 157 = juris Rn. 6; vom 11.9.2003 - 9 ME 117/03 - NVwZ-RR 2004, 142 = NdsVBl 2004, 24 = juris Rn. 4), sind in Kerngebieten (sonstige) Wohnungen grundsätzlich nur ausnahmsweise nach Maßgabe der Festsetzungen des Bebauungsplans zulässig (§ 7 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO).
  • VG Lüneburg, 06.03.2018 - 3 A 105/15

    Abschnitt; Abschnittsbildung; Austausch; Leuchtenköpfe

    Maßgeblich für einen die Beitragserhebung rechtfertigenden Vorteil im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 NKAG ist im Straßenausbaubeitragsrecht, ob von dem Grundstück aus die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der ausgebauten Straße besteht und die Straße (evtl. auch die Verbindung zu ihr) dem Eigentümer die bestimmungsgemäße Nutzung seines Grundstücks ermöglicht (Nds. OVG, Beschl. v. 9.11.2012 - 9 LA 157/11 -, NVwZ-RR 2013, 157 [158]; Urt. v. 11.7.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 45; Beschl. v. 28.9.2004 - 9 ME 257/03 - m.w.N., n.v.).

    Bei Wohngrundstücken ist es dabei ausreichend, wenn das Grundstück über die ausgebaute Straße, (nur) fußläufig erreicht werden kann (Nds. OVG, Beschl. v. 4.3.2016 - 9 LA 154/15 -, juris Rn. 48; Beschl. v. 9.11.2012 - 9 LA 157/11 -, NVwZ-RR 2013, 157 [158]; Urt. v. 11.7.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 45; Beschl. v. 11.9.2003 - 9 ME 117/03 -, juris Rn. 3, 4).

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2017 - 9 ME 62/17

    Bauordnungsrechtliche Anforderungen; Baugrundstück; Erschließungsbeitrag;

    Ein Grundstück ist im Sinne der §§ 131 Abs. 1, 133 Abs. 1 BauGB erschlossen, wenn auch die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Zugänglichkeit des Baugrundstücks erfüllt sind (BVerwG, Urteile vom 11.5.1973 - IV C 7.72 - Leitsatz und Rn. 12 f. in juris, vom 14.1.1983 - 8 C 81.81 - Leitsatz und Rn. 15 f. in juris und vom 28.3.2007 - 9 C 4.06 - Leitsatz und Rn. 12 in juris; vgl. ferner Senatsurteil vom 9.4.2015 - 9 LC 248/13 - 2. Leitsatz und Rn. 26 in juris und Senatsbeschluss vom 9.11.2012 - 9 LA 157/11 - 2. Leitsatz und Rn. 8 in juris zum Straßenausbaubeitragsrecht).

    In § 1 Abs. 1 Satz 1 DVO-NBauO sind die insoweit zu stellenden Anforderungen dahingehend weiter konkretisiert, dass zu einem Gebäude ein mindestens 1, 25 m breiter Zu- oder Durchgang von der öffentlichen Verkehrsfläche aus vorhanden sein muss (vgl. hierzu im Einzelnen Senatsurteil vom 9.4.2015 - 9 LC 248/13 - 3. Leitsatz und Rn. 30 in juris und Senatsbeschluss vom 9.11.2012 - 9 LA 157/11 - 2. Leitsatz und Rn. 8 in juris).

  • VG Lüneburg, 07.12.2016 - 3 A 138/14

    Aufgestauter Reparaturbedarf; Aufwandsspaltungsbeschluss; Baumpflanzung;

    Maßgeblich für einen die Beitragserhebung rechtfertigenden Vorteil im Sinne des § 6 Abs. 1 NKAG ist im Straßenausbaubeitragsrecht, ob von dem Grundstück aus die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der ausgebauten Straße besteht und die Straße (evtl. auch die Verbindung zu ihr) dem Eigentümer die bestimmungsgemäße Nutzung seines Grundstücks ermöglicht (Nds. OVG, Beschl. v. 09.11.2012 - 9 LA 157/11 -, NVwZ-RR 2013, 157 [158]; Urt. v. 11.07.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 45; Beschl. v. 28.09.2004 - 9 ME 257/03 - m.w.N., n.v.).

    Bei Wohngrundstücken ist es dabei ausreichend, wenn das Grundstück über die ausgebaute Straße, (nur) fußläufig erreicht werden kann (Nds. OVG, Beschl. v. 04.03.2016 - 9 LA 154/15 -, juris Rn. 48; Beschl. v. 09.11.2012 - 9 LA 157/11 -, NVwZ-RR 2013, 157 [158]; Urt. v. 11.07.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 45; Beschl. v. 11.09.2003 - 9 ME 117/03 -, juris Rn. 3, 4).

  • VG Braunschweig, 20.09.2023 - 8 A 325/20

    Abrechnungsgebiet; Besonderer wirtschaftlicher Vorteil; Gestaltungsmissbrauch;

    Steht dagegen der Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Anlage von einem Anliegergrundstück aus ein auf dem Straßengrundstück befindliches Hindernis tatsächlicher Art, das nicht zum Betreten bestimmt und geeignet ist (etwa eine Böschung, Stützmauer oder ein Graben), entgegen, hindert dies grundsätzlich die Inanspruchnahmemöglichkeit der ausgebauten Straße und damit das Entstehen der Beitragspflicht, wenn es von der Gemeinde nicht rechtzeitig ausgeräumt wird (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9. November 2012 - 9 LA 157/11 -, juris Rn. 7 m. w. N).

    Damit erfordert die bauordnungsrechtliche Zugänglichkeit zu einem Baugrundstück mit Gebäuden geringer Höhe gemäß § 4 Abs. 1 NBauO i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 DVO-NBauO einen Zugang mit einer Mindestbreite von 1, 25 m. Diese Mindestbreite ist auch im Straßenausbaubeitragsrecht für die Erreichbarkeit eines Grundstücks maßgeblich, wenn dessen bestimmungsgemäße Nutzung als Wohngrundstück zu ermöglichen ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9. November 2012 - 9 LA 157/11 -, juris Rn. 7; bestätigt durch Nds. OVG, Urteil vom 9. April 2015 - 9 LC 248/13 -, juris Rn. 26).

    Es muss neben dieser tatsächlichen Überquerungsmöglichkeit allerdings auch eine rechtlich gesicherte Befugnis zur Querung des Bachs bzw. Grabens existieren; hierfür genügt weder eine schuldrechtliche Gestattung einer Überquerung noch eine lediglich zur Pflege des Grundstücks genutzte Querungsmöglichkeit (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9. November 2012 - 9 LA 157/11 -, juris Rn. 7 m. w. N.).

  • OVG Thüringen, 24.06.2013 - 4 EO 233/10

    Zur Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für ein als Seniorenwohnheim und als

    Erst dann, wenn ein auf dem Straßengrundstück vorhandenes Hindernis in einer Weise überwunden ist, dass dadurch eine vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit rechtlich und tatsächlich gesichert ist, kann die sachliche Beitragspflicht überhaupt entstehen (vgl. dazu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. November 2012 - 9 LA 157/11 - NVwZ-RR 2013, 157-159).
  • VGH Bayern, 06.04.2017 - 6 B 16.1043

    Heranziehung zu Straßenausbaubeitrag

    Denn um das Heranfahren- und Betretenkönnen sicherzustellen, muss eine angemessene Breite zur Verfügung stehen (vgl. Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 BayBO), die nicht zuletzt im Interesse des Brandschutzes (vgl. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayBO) mindestens 1, 25 m betragen muss (vgl. OVG Lüneburg" B.v. 9.11.2012 - 9 LA 157/11 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 9 LC 177/13

    Öffentliche Einrichtung; Erschließungsanlage; Gehweg; Hinterliegergrundstück;

    Denn für die vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 NKAG kommt es - anders als im Erschließungsbeitragsrecht - nicht darauf an, ob die Straße dem Grundstück die verkehrsmäßige Erschließung in einer den baurechtlichen Erreichbarkeitsanforderungen genügenden Weise vermittelt und das Grundstück wegen der Straße bebaubar ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. September 2003 - 9 ME 117/03 - NVwZ-RR 2004, 142 und vom 9. November 2012 - 9 LA 157/11 - NVwZ-RR 2013, 157).
  • VGH Hessen, 02.04.2019 - 5 B 1235/18

    Straßenausbaubeitrag

  • VG Saarlouis, 29.05.2020 - 3 K 1923/18

    Vorausleistung auf Ausbaubeitrag; Inanspruchnahmemöglichkeit; ausräumbares

  • VG Lüneburg, 20.07.2021 - 3 A 191/18

    Alternativberechnung; Angemessenheit; Aufwandsspaltungsbeschluss; Erneuerung;

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