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   OVG Niedersachsen, 18.04.2011 - 9 LA 23/10   

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https://dejure.org/2011,8452
OVG Niedersachsen, 18.04.2011 - 9 LA 23/10 (https://dejure.org/2011,8452)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.04.2011 - 9 LA 23/10 (https://dejure.org/2011,8452)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. April 2011 - 9 LA 23/10 (https://dejure.org/2011,8452)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Straßenausbaubeitragsrechtlicher Vorteil bei der Nutzung eines Grundstücks als Golfplatz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Pauschalierende Erfassung unterschiedlicher Nutzungsformen von Grundstücken durch eine Straßenausbaubeitragssatzung ist zulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2
    Zulässigkeit einer pauschalierenden Erfassung unterschiedlicher Nutzungsformen von Grundstücken durch eine Straßenausbaubeitragssatzung; Bemessung eines als Golfplatz genutzten Grundstücks mit demselben Nutzungsfaktor für in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Straßenausbaubeitrag für einen Golfplatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pauschalierende Erfassung unterschiedlicher Nutzungsformen von Grundstücken durch eine Straßenausbaubeitragssatzung ist zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 619
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 16.10.2003 - 9 ME 150/03

    Heranziehung zu Straßenausbaubeitrag bei großflächigen Grundstücken; Begrenzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2011 - 9 LA 23/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. etwa Beschluss vom 16.10.2003 - 9 ME 150/03 - NdsVBl. 2004, 161, juris; Urteil vom 7.6.1994 - 9 L 4155/92 -) werden grundsätzlich auch großflächige Grundstücke, die an mehrere Straßen angrenzen, durch den Ausbau jeder dieser Straßen hinsichtlich ihrer gesamten Fläche bevorteilt.

    Nicht maßgeblich ist insoweit die gegenwärtige tatsächliche Nutzung des Grundstücks, sondern die mögliche Nutzung des Grundstücks durch den Eigentümer, wenn dieser wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen unternimmt (Nds. OVG, Beschluss vom 16.10.2003 - 9 ME 150/03 - NdsVBl. 2004, 161, juris m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2008 - 9 LC 252/07

    Heranziehung zur Vorausleistung auf den Straßenausbaubeitrag für den Ausbau in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2011 - 9 LA 23/10
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 17. Juni 2008 (9 LC 252/07, juris Rdn. 65) ausgeführt:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 136/96
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2011 - 9 LA 23/10
    Der so umschriebene Grundsatz der Typengerechtigkeit ist verletzt, wenn sich ein sachlich einleuchtender, rechtfertigender Grund für eine satzungsrechtlich angelegte Differenzierung bzw. Gleichbehandlung nicht finden lässt, sich die Satzungsregelung also als in diesem Sinne willkürlich erweist (zum Grundsatz der regionalen Teilbarkeit OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.2.2004 - 1 M 242/03 - juris Rdn. 46 m.w.N.; zum Übrigen OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.2.1998 - 2 L 136/96 - juris Rdn. 23; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., 2007, § 36 Rdn. 2).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2004 - 1 M 242/03
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2011 - 9 LA 23/10
    Der so umschriebene Grundsatz der Typengerechtigkeit ist verletzt, wenn sich ein sachlich einleuchtender, rechtfertigender Grund für eine satzungsrechtlich angelegte Differenzierung bzw. Gleichbehandlung nicht finden lässt, sich die Satzungsregelung also als in diesem Sinne willkürlich erweist (zum Grundsatz der regionalen Teilbarkeit OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.2.2004 - 1 M 242/03 - juris Rdn. 46 m.w.N.; zum Übrigen OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.2.1998 - 2 L 136/96 - juris Rdn. 23; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., 2007, § 36 Rdn. 2).
  • VG Lüneburg, 01.11.2022 - 3 A 201/18

    Außenbereich; begrenzte Vorteilswirkung; Elastizität der Widmung; Gemeindestraße;

    Eine Begrenzung des beitragsrelevanten Vorteils auf eine bestimmte Teilfläche des Grundstücks, etwa in Form einer Tiefenbegrenzungsregelung oder rechnerischer Aufteilung der Fläche findet in der Regel nicht statt, so dass das gesamte Buchgrundstück bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwands zu berücksichtigen ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 14.12.2011 - 9 LB 96/11 -, n.v.; Beschl. v. 18.4.2011 - 9 LA 23/10 -, juris Rn. 17; Beschl. v. 16.10.2003 - 9 ME 150/03 -, juris Rn. 2).

    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts kann nur ausnahmsweise bei außergewöhnlich tiefen und bereits über andere Straßen erreichbaren Grundstücken eine Reduzierung der maßgeblichen Grundstücksfläche eines Anliegergrundstücks geboten sein, wenn besondere Umstände - wie die einseitige Ausrichtung der inneren Erschließung von Teilflächen zu bestimmten Straßen hin bzw. die unterschiedliche, verschiedenen Straßen zuzuordnende Nutzung von Teilflächen - es nahe legen, dass bei realistischer Betrachtungsweise davon auszugehen ist, die ausgebaute Straße werde aller Wahrscheinlichkeit nach nur von bestimmten Teilflächen des Grundstücks in Anspruch genommen (begrenzte Vorteilswirkung, vgl. Nds. OVG, Urt. v. 14.12.2011 - 9 LB 96/11 -, n.v.; Beschl. v. 18.4.2011 - 9 LA 23/10 -, juris Rn. 17; Beschl. v. 16.10.2003 - 9 ME 150/03 -, juris Rn. 2; Urt. v. 12.7.1994 - 9 L 2945/92 -, n.v.,).

  • VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 134/14

    Vorteilsgerechtigkeit bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

    Mit Rücksicht auf die Besonderheiten derartig genutzter Grundstücke ist jedenfalls eine Bestimmung vom ortsgesetzgeberischen Ermessen gedeckt, nach der diese Grundstücke eine Privilegierung dadurch erfahren, dass sie im Ergebnis wie "halbgeschossig bebaubare Wohngrundstücke behandelt werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2011 - 9 LA 23/10 -, juris Rn. 14 ff. (Golfplatz); OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - 2 L 294/03 -, juris Rn. 5 (Dauerkleingärten); OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. August 2001 - 15 A 465/99 -, juris Rn. 72 (Friedhofgrundstück)).

    Demgegenüber ist die Regelung des § 5 Abs. 8 c) SBS in sich widersprüchlich, wenn diese einerseits an Grundstücke anknüpft, die "nur in einer baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise" nutzbar sind, und andererseits beispielhaft Sport- und Festplätze nennt, welche nach § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 bzw. Abs. 4 Nr. 7 BbgBO vom 19. Mai 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 14]; siehe auch § 2 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 bzw. § 44 Abs. 2 Nr. 4 BbgBO a.F.) bauliche Anlagen darstellen und damit eine bauliche Ausnutzung eines Grundstückes bedeuten (vgl. Driehaus, in: Driehaus, KAG, 56. EL, § 8 Rn. 458a; ähnliche Regelungen nicht als problematisch erkannt bzw. angesehen: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - 2 L 294/03 -, juris Rn. 5; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2011 - 9 LA 23/10 -, juris Rn. 5, 14 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11

    Vorläufige Festsetzung eines Ausbaubeitrags - Aufwandsverteilung bei

    Nichts anderes folgt aus der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (NdsOVG, 9 LA 23/10, juris), das für ein Golfplatzgelände - ohne Unterscheidung zwischen Golfplatzspielflächen und Golfübungsflächen - eine Gewichtung von 0, 0333 abgelehnt, einen Nutzungsfaktor von 0, 5 aber gebilligt hat.
  • VG Kassel, 11.07.2013 - 6 K 899/11

    Straßenbeitragssatzung unvollständig

    Eine Tiefenbegrenzung ist jedoch nach übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig bei Grundstücken, die auf der gesamten Fläche einheitlich genutzt werden (Hessischer VGH, Urteil vom 21. November 2006 - 5 UE 463/06 -, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 8. März 1996 - 9 M 7369/95 - nach Juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 6 CS 11.1697 -, nach Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2011 - 9 LA 23/10 - NVwZ-RR 2011, 619; vgl. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, a.a.O, § 35 RdNr. 42).
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