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   OVG Niedersachsen, 29.10.2007 - 9 LA 373/05   

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https://dejure.org/2007,11457
OVG Niedersachsen, 29.10.2007 - 9 LA 373/05 (https://dejure.org/2007,11457)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.10.2007 - 9 LA 373/05 (https://dejure.org/2007,11457)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Oktober 2007 - 9 LA 373/05 (https://dejure.org/2007,11457)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Begriff der geschlossenen Ortslage bei der Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 1 S. 2 NStrG; § 4 Abs. 1 S. 3 NStrG; § 52 NStrG
    Bestehen einer Straßenreinigungsgebührenpflicht wegen Lage des Grundstücks an einer durch die geschlossene Ortschaft verlaufenden Straße

  • Judicialis

    NStrG § 4 Abs. 1 S. 2; ; NStrG § 4 Abs. 1 S. 3; ; NStrG § 52

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ortslage; Ortslage, geschlossen; Straßenreinigungsgebühr; Straßenreinigungsgebühren; Straßenreinigungssatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen einer Straßenreinigungsgebührenpflicht wegen Lage des Grundstücks an einer durch die geschlossene Ortschaft verlaufenden Straße

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 566
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 41.77

    Neubau der Bundesautobahn A 57

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2007 - 9 LA 373/05
    Entscheidend ist die Sicht von der Straße her mit Blickrichtung auf die sich in der Nähe befindliche Bebauung (BVerwG, Urteil vom 9.4.1981 - 4 C 41/77 - BVerwGE 62, 143 = DÖV 1981, 762; Schlosser in: Marschall/Schroeter/Kastner, Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 5. Aufl. 1998, § 5 Rdnr. 25).

    Dafür sind regelmäßig in erster Linie die Teilflächen entlang der Straße in hinreichender Nähe zur Streckenführung (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.4.1981 - 4 C 41/77 - a. a. O.) von ausschlaggebender Bedeutung, nicht aber die Ausdehnung des Grundstücks in der Tiefe.

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 10.80

    Begriff der "geschlossenen Ortslage"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2007 - 9 LA 373/05
    Ob ein Gebiet zusammenhängend bebaut ist, lässt sich nur anhand einer weiträumigen, an objektiven Kriterien ausgerichteten Betrachtung der gesamten durch die Bebauung geprägten Situation in der Umgebung der Straße, nicht aber aufgrund einer isolierten Würdigung einzelner Umstände, wie etwa der einseitigen Bebauung einer Straße, entscheiden (BVerwG, Urteil vom 18.3.1983 - 4 C 10/80 - BVerwGE 67, 79 = NVwZ 1984, 39 = DÖV 1983, 682).

    Das Vorliegen eines Bebauungszusammenhanges im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 und 3 NStrG bzw. § 2 Abs. 5 Satz 1 und 2 der Straßenreinigungssatzung ergibt sich im allgemeinen schon aus der einfachen Gegenüberstellung des örtlichen Bereichs baulicher und gewerblicher Nutzung und des davon freien, zumeist der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung dienenden Geländes (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.3.1983 - 4 C 10/80 - a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2004 - 9 LA 161/04

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr; Begriff der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2007 - 9 LA 373/05
    Vielmehr ist auf einen weitläufigen Rahmen örtlicher Bebauung abzustellen, die sich nur nach den gröberen Umrissen des örtlichen Bebauungsbereiches gegenüber dem freien Gelände absetzen muss (Beschluss des Senats vom 20.7.2004 - 9 LA 161/04 - NVwZ-RR 2005, 61 = NdsRpfl 2004, 304 = NdsVBl 2005, 77 = NordÖR 2004, 411).
  • OVG Sachsen, 28.03.2007 - 5 B 45/05

    geschlossene Ortslage, Erschließung, Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2007 - 9 LA 373/05
    Insoweit bedarf es nach dem Niedersächsischen Straßengesetz bei im Außenbereich gelegenen Anliegergrundstücken innerhalb einer geschlossenen Ortslage nicht der Auseinandersetzung mit dem Begriff der "Erschließung" (Freese in: Rosenzweig/Freeese, NKAG, § 5, Rdnr. 390), wie er in Gesetzen anderer Bundesländer Verwendung findet (vgl. dazu für das sächsische Recht, Sächsisches OVG, Urteil vom 28.3.2007 - 5 B 45/05 - zitiert nach juris m. w. N. unter Anschluss an OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.2.2003 - 9 A 2355/00 - NVwZ-RR 2004, 68).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - 9 A 2355/00

    Straßenreinigungsgebühr bei landwirtschaftlichem Grundstück

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2007 - 9 LA 373/05
    Insoweit bedarf es nach dem Niedersächsischen Straßengesetz bei im Außenbereich gelegenen Anliegergrundstücken innerhalb einer geschlossenen Ortslage nicht der Auseinandersetzung mit dem Begriff der "Erschließung" (Freese in: Rosenzweig/Freeese, NKAG, § 5, Rdnr. 390), wie er in Gesetzen anderer Bundesländer Verwendung findet (vgl. dazu für das sächsische Recht, Sächsisches OVG, Urteil vom 28.3.2007 - 5 B 45/05 - zitiert nach juris m. w. N. unter Anschluss an OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.2.2003 - 9 A 2355/00 - NVwZ-RR 2004, 68).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2017 - 9 LB 194/16

    Anliegergrundstück; zusammenhängende Bebauung; Bebauungszusammenhang;

    Vielmehr ist im Straßenreinigungsrecht auf einen weitläufigen Rahmen örtlicher Bebauung abzustellen, der sich nach den gröberen Umrissen des örtlichen Bebauungsbereichs bestimmt, wo er sich gegenüber dem freien Gelände absetzt (Senatsbeschlüsse vom 15.12.2015 - 9 LA 95/15 - Rn. 7 in juris, vom 5.1.2009 - 9 LA 212/06 - Rn. 9 in juris, vom 29.10.2007 - 9 LA 373/05 - Rn. 7 in juris und vom 20.7.2004 - 9 LA 161/04 - Rn. 3 in juris).

    Eine Straße verläuft auch dann innerhalb der geschlossenen Ortslage, wenn sie nach bisher freier Strecke in einem weitläufigeren Rahmen von der örtlichen Bebauung umschlossen wird, sofern nur der Unterschied zum Verlauf im freien unbebauten Gelände deutlich wird (BVerwG, Urteil vom 18.3.1983 - 4 C 10.80 - Rn. 14 in juris; Senatsbeschlüsse vom 15.12.2015 - 9 LA 95/15 - Rn. 7 in juris und vom 29.10.2007 - 9 LA 373/05 - Rn. 7 in juris).

    Dabei ist entscheidend die Sicht von der Straße her mit Blickrichtung auf die sich in der Nähe befindliche Bebauung (BVerwG, Urteil vom 9.4.1981 - 4 C 41.77 - Rn. 19 in juris; Senatsbeschluss vom 29.10.2007 - 9 LA 373/05 - Rn. 7 in juris; OVG Sachsen, Urteil vom 1.7.2016 - 3 A 632/15 - Rn. 7 in juris; OVG Thüringen, Urteil vom 4.6.2014 - 1 KO 1343/10 - Rn. 25 in juris), so dass nicht die Ausdehnung angrenzender Grundstücke in den Außenbereich, sondern in erster Linie die Gestaltung der Teilflächen entlang der Straße in hinreichender Nähe zu deren Streckenführung ausschlaggebend ist (Senatsurteil vom 30.11.2009 - 9 LB 415/07 - Rn. 24 in juris und Senatsbeschluss vom 29.10.2007 - 9 LA 373/05 - Rn. 8 in juris).

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 9 KN 288/13

    Allgemeininteresse; Anliegerinteresse; Frontmetermaßstab; Gemeindeanteil;

    In der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist geklärt, dass landwirtschaftlich genutzte Grundstücke an Straßen, die innerhalb der geschlossenen Ortslage liegen, zur Verschmutzung der angrenzenden Straße beitragen und deren Eigentümer einen Vorteil von der regelmäßigen Straßenreinigung haben, so dass diese straßenreinigungsgebührenpflichtig sind (vgl. Beschluss vom 29.10.2007 - 9 LA 373/05 -, Urteil vom 30.11.2009 - 9 LB 415/07 - und Beschluss vom 23.12.2013 - 9 LA 36/12 -).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2017 - 9 LB 193/16

    Festsetzung von Gebühren für die Straßenreinigung einschließlich Winterdienst

    Vielmehr ist im Straßenreinigungsrecht auf einen weitläufigen Rahmen örtlicher Bebauung abzustellen, der sich nach den gröberen Umrissen des örtlichen Bebauungsbereichs bestimmt, wo er sich gegenüber dem freien Gelände absetzt (Senatsbeschlüsse vom 15.12.2015 - 9 LA 95/15 - Rn. 7 in juris, vom 5.1.2009 - 9 LA 212/06 - Rn. 9 in juris, vom 29.10.2007 - 9 LA 373/05 - Rn. 7 in juris und vom 20.7.2004 - 9 LA 161/04 - Rn. 3 in juris).

    Eine Straße verläuft auch dann innerhalb der geschlossenen Ortslage, wenn sie nach bisher freier Strecke in einem weitläufigeren Rahmen von der örtlichen Bebauung umschlossen wird, sofern nur der Unterschied zum Verlauf im freien unbebauten Gelände deutlich wird (BVerwG, Urteil vom 18.3.1983 - 4 C 10.80 - Rn. 14 in juris; Senatsbeschlüsse vom 15.12.2015 - 9 LA 95/15 - Rn. 7 in juris und vom 29.10.2007 - 9 LA 373/05 - Rn. 7 in juris).

    Dabei ist entscheidend die Sicht von der Straße her mit Blickrichtung auf die sich in der Nähe befindliche Bebauung (BVerwG, Urteil vom 9.4.1981 - 4 C 41.77 - Rn. 19 in juris; Senatsbeschluss vom 29.10.2007 - 9 LA 373/05 - Rn. 7 in juris; OVG Sachsen, Urteil vom 1.7.2016 - 3 A 632/15 - Rn. 7 in juris; OVG Thüringen, Urteil vom 4.6.2014 - 1 KO 1343/10 - Rn. 25 in juris), so dass nicht die Ausdehnung angrenzender Grundstücke in den Außenbereich, sondern in erster Linie die Gestaltung der Teilflächen entlang der Straße in hinreichender Nähe zu deren Streckenführung ausschlaggebend ist (Senatsurteil vom 30.11.2009 - 9 LB 415/07 - Rn. 24 in juris und Senatsbeschluss vom 29.10.2007 - 9 LA 373/05 - Rn. 8 in juris).

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2009 - 9 LB 415/07

    Straßenreinigungsgebührenpflicht bei Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage

    Auf den Antrag der Beklagten hat der Senat mit Beschluss vom 29. Oktober 2007 (9 LA 373/05) die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts wegen ernstlicher Zweifel an dessen Richtigkeit zugelassen.

    Maßgeblich ist vielmehr die Lage der gereinigten Straße (so bereits Beschlüsse des Senats vom 29.10.2007 - 9 LA 373/05 - NVwZ-RR 2008, 566 und vom 5.1.2009 - 9 LA 212/06 - NdsVBl 2009, 169 = ZkF 2009, 188), die sich aus der Sicht von der Straße her mit Blickrichtung auf die in der Nähe befindliche Bebauung beurteilt, so dass in erster Linie nicht die Ausdehnung angrenzender Grundstücke in die Tiefe, sondern die Gestaltung der Teilflächen entlang der Straße in hinreichender Nähe zur Streckenführung ausschlaggebend ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.4.1981 - 4 C 41/77 - BVerwGE 62, 143 = DÖV 1981, 762; Schlosser, in: Marschall/Schroeter/Kastner, Bundesfernstraßengesetz, 5. Aufl. 1998, § 5 Rdnr. 25).

    Der niedersächsische Gesetzgeber hat also nicht die Eigentümer der durch die Straße "erschlossenen" Grundstücke als gebührenpflichtig angesehen (so aber z. B. § 3 des Straßenreinigungsgesetzes NRW), so dass es in Niedersachsen auf den Begriff der Erschließung nicht ankommt und auch landwirtschaftlich genutzte bzw. im Außenbereich gelegene Grundstücke eine Gebührenpflicht auslösen, solange sich die Straße, an der sie anliegen, innerhalb der geschlossenen Ortslage befindet (vgl. Beschluss des Senats vom 29.10.2007 - 9 LA 373/05 - NVwZ-RR 2008, 566 sowie Rosenzweig/Freese, NKAG, Stand: Januar 2009, § 5 Rdnr. 390).

    Dass Letzteres bei der G. -S traße der Fall ist, hat der Senat in seinem die Zulassung der Berufung aussprechenden Beschluss vom 29. Oktober 2007 (9 LA 373/05) ausführlich dargelegt.

  • OVG Thüringen, 04.06.2014 - 1 KO 1343/10

    Straßenreinigungsgebührenpflicht für landwirtschaftlich genutztes Grundstück

    Der Begriff des im Zusammenhang bebauten Ortsteils deckt sich nicht mit dem baurechtlichen Begriff des Innenbereichs i. S. d. § 34 BauGB (vgl. Nds.OVG, Beschl. v. 29. Oktober 2007 - 9 LA 373/05 - zit. n. juris dort Rn. 7; OVG Meck.-Vorp., Beschl. v. 31. Juli 2002 - 1 L 14/02 - zit. n. juris dort Rn. 7 m. w. N.).

    § 5 Abs. 1 S. 2 und 3 ThürStrG will wie § 5 Abs. 4 S. 3 FStrG einer großräumigen Sicht gerade für die dort genannten typischen Zweifelsfälle den Weg ebnen (vgl. zur entsprechenden dortigen landesrechtlichen Regelung: NdsOVG, Beschl. v. 29. Oktober 2007 - 9 LA 373/05 - a. a. O.).

    Das kann dann der Fall sein, wenn die Möglichkeit der Schaffung eines Zugangs oder einer Zufahrt fehlt oder wenn es an einer konkreten, nicht nur hypothetischen Möglichkeit einer nicht völlig unerheblichen Straßenverschmutzung durch das erschlossene Grundstück fehlt (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 29. Oktober 2007 - 9 LA 373/05 - zit. n. juris, dort Rn. 9).

  • VG Lüneburg, 15.11.2022 - 3 A 24/19

    Quadratmetermaßstab; Straßenreinigungsgebühr

    Vielmehr ist im Straßenreinigungsrecht auf einen weitläufigen Rahmen örtlicher Bebauung abzustellen, der sich nach den gröberen Umrissen des örtlichen Bebauungsbereichs bestimmt und sich gegenüber dem freien Gelände absetzt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.12.2015 - 9 LA 95/15 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 5.1.2009 - 9 LA 212/06 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 29.10.2007 - 9 LA 373/05 -, juris Rn. 7).

    Eine Straße verläuft auch dann innerhalb der geschlossenen Ortslage, wenn sie nach bisher freier Strecke in einem weitläufigeren Rahmen von der örtlichen Bebauung umschlossen wird, sofern nur der Unterschied zum Verlauf im freien unbebauten Gelände deutlich wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.1983 - 4 C 10.80 -, juris Rn. 10; Nds. OVG, Beschl. v. 15.12.2015 - 9 LA 95/15 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 29.10.2007 - 9 LA 373/05 -, juris Rn. 7).

    Dabei ist entscheidend die Sicht von der Straße her mit Blickrichtung auf die sich in der Nähe befindliche Bebauung (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.4.1981 - 4 C 41.77 -, juris Rn. 19; Nds. OVG, Beschl. v. 29.10.2007 - 9 LA 373/05 -, juris Rn. 7; Sächsisches OVG, Urt. v. 1.7.2016 - 3 A 632/15 -, juris Rn. 7; Thüringisches OVG, Urt. v. 4.6.2014 - 1 KO 1343/10 -, juris Rn. 24), so dass nicht die Ausdehnung angrenzender Grundstücke in den Außenbereich, sondern in erster Linie die Gestaltung der Teilflächen entlang der Straße in hinreichender Nähe zu deren Streckenführung ausschlaggebend ist (Nds. OVG, Urt. v. 30.1.2017 - 9 LB 198/16 -, juris Rn. 35; Urt. v. 30.11.2009 - 9 LB 415/07 -, juris Rn. 24; zu allem: Nds. OVG, Urt. v. 29.10.2021 - 7 KN 21/20 -, juris Rn. 31 ff.) Maßgeblich für die Straßenreinigungsgebührenpflicht ist also, dass die Straße - und nicht das herangezogene Grundstück - innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt.

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2021 - 7 KN 21/20

    Klagefrist; Normenkontrollantrag; unzulässig; Unzulässigkeit; Verfristung;

    Vielmehr ist im Straßenreinigungsrecht auf einen weitläufigen Rahmen örtlicher Bebauung abzustellen, der sich nach den gröberen Umrissen des örtlichen Bebauungsbereichs bestimmt und sich gegenüber dem freien Gelände absetzt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 15.12.2015 - 9 LA 95/15 -, juris; Beschluss vom 05.01.2009 - 9 LA 212/06 -, juris; Beschluss vom 29.10.2007 - 9 LA 373/05 -, juris).

    Eine Straße verläuft auch dann innerhalb der geschlossenen Ortslage, wenn sie nach bisher freier Strecke in einem weitläufigeren Rahmen von der örtlichen Bebauung umschlossen wird, sofern nur der Unterschied zum Verlauf im freien unbebauten Gelände deutlich wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.03.1983 - 4 C 10.80 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 15.12.2015 - 9 LA 95/15 -, juris; Beschluss vom 29.10.2007 - 9 LA 373/05 -, juris).

    Dabei ist entscheidend die Sicht von der Straße her mit Blickrichtung auf die sich in der Nähe befindliche Bebauung (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.04.1981 - 4 C 41.77 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 29.10.2007 - 9 LA 373/05 -, juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 01.07.2016 - 3 A 632/15 -, juris; Thüringisches OVG, Urteil vom 04.06.2014 - 1 KO 1343/10 -, juris), so dass nicht die Ausdehnung angrenzender Grundstücke in den Außenbereich, sondern in erster Linie die Gestaltung der Teilflächen entlang der Straße in hinreichender Nähe zu deren Streckenführung ausschlaggebend ist (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 30.01.2017 - 9 LB 198/16 -, juris; Urteil vom 30.11.2009 - 9 LB 415/07 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2015 - 9 LA 95/15

    Äquivalenzprinzip; Außenbereichsgrundstück; Bebauungszusammenhang; Eis; Graben;

    Ist dies der Fall, so besteht gemäß § 52 Abs. 3 Satz 1 NStrG für alle anliegenden Grundstücke grundsätzlich eine Verpflichtung zur Zahlung von Straßenreinigungs- bzw. Winterdienstgebühren, und zwar auch dann, wenn es sich um landwirtschaftlich genutzte Außenbereichsgrundstücke handelt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29.10.2007 - 9 LA 373/05 - NVwZ-RR 2008, 566; vom 5.1.2009 - 9 LA 212/06 - NdsVBl.

    In solchen Fällen sind die Grenzen der Ortsdurchfahrt regelmäßig nach den gröberen Umrissen des örtlichen Bebauungsbereichs zu bestimmen, wo er sich gegenüber dem "freien" Gelände absetzt (Senatsbeschlüsse vom 20.7.2004 - 9 LA 161/04 - Nds.VBl. 2005, 77 = NVwZ-RR 2005, 61; vom 29.10.2007, a.a.O.; vom 5.1.2009, a.a.O.; vom 5.5.2009, a.a.O.; ebenso Rosenzweig/Freese, NKAG, Stand: Dez. 2014, § 5 Rn. 367).

  • OVG Niedersachsen, 05.01.2009 - 9 LA 212/06

    Außenbereichsgrundstück; Bebauungszusammenhang; Gebührenpflicht; Ortslage,

    Ist dies der Fall, besteht nach der Legaldefinition in § 52 Abs. 3 Satz 1 NStrG für alle anliegenden Grundstücke grundsätzlich eine Verpflichtung zur Zahlung von Straßenreinigungsgebühren, und zwar selbst dann, wenn es sich bei ihnen um landwirtschaftlich genutzte Außenbereichsgrundstücke handelt (so z.B. Beschl. d. Sen. v. 29.10.2007 - 9 LA 373/05 -).

    Das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs im Sinne von § 4 Abs. 1 Sätze 2 und 3 NStrG ergibt sich im Allgemeinen schon aus der einfachen Gegenüberstellung des örtlichen Bereichs baulicher und gewerblicher Nutzung und des davon freien, zumeist der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung dienenden Geländes (vgl. Beschl. d. Sen. v. 29.10.2007 - 9 LA 373/05 -).

  • VG Osnabrück, 28.09.2022 - 1 A 37/21

    Auswahl Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Finanzierung Gebührenausfall;

    Das OVG Lüneburg hat sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls angeschlossen und formuliert in ständiger Rechtsprechung dahingehend, dass ein Anliegergrundstück (trotz der Benutzungsfiktion in § 52 Abs. 3 Satz 1 NStrG ) zur Straßenreinigungsgebühr (nur) dann nicht heranzuziehen ist, wenn es keinen Bezug zur Straße hat, weil es (1) keine Zufahrt und (2) keine Möglichkeit der Anlegung einer Zufahrt hat und (3) konkret keine mehr als nur völlig geringfügige Verschmutzung der Straße von ihm ausgeht bzw. ausgehen kann (Beschluss vom 15.12.2015 - 9 LA 95/15, Rn. 8, juris; Beschluss vom 1.10.2008 - 9 LA 205/07 , Leitsatz, Rn. 5, juris; Beschluss vom 29.10.2007 - 9 LA 373/05 , Rn. 10, juris; st. Rspr.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 7.4.1989 - 8 C 90/87 , Rn. 13, juris; Urteil vom 10.5.1974 - VII C 26.72 , BeckRS 1974, 31288929).
  • VG Cottbus, 22.08.2013 - 6 K 758/12

    Straßenreinigungsgebühren

  • VG Hannover, 10.05.2022 - 1 A 3809/19

    Frontlängenmaßstab; Frontmetermaßstab; Quadratwurzelmaßstab;

  • OVG Sachsen, 18.10.2011 - 1 A 139/09

    Zulässigkeit einer umfassenden gerichtlichen Überprüfung der Verkehrsbedeutung

  • VG Greifswald, 08.08.2013 - 3 A 174/12

    Straßenreinigungsgebühren für angrenzendes Außenbereichsgrundstück

  • VG Greifswald, 27.10.2010 - 3 A 596/06

    Kommunale Abgaben: Bestimmung des Gebührenschuldners in einer

  • VG Hannover, 21.03.2023 - 1 A 2764/21

    Quadratwurzelmaßstab; Straßenreinigungsgebühren; Bemessung von

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