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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 9 LB 22/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25594
OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 9 LB 22/11 (https://dejure.org/2013,25594)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.09.2013 - 9 LB 22/11 (https://dejure.org/2013,25594)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. September 2013 - 9 LB 22/11 (https://dejure.org/2013,25594)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 S. 3 NKAG; § 11 Abs. 1 Nr. 3b, 4b NKAG
    Einheitlicher Abwassergebührensatz für Grundstückseigentümer aus Ortsteilen mit und ohne Kanalbaubeitrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einheitlicher Abwassergebührensatz für Grundstückseigentümer aus Ortsteilen mit und ohne Kanalbaubeitrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Abwassergebührenbescheide 2005/2006 der Stadt Braunschweig erfolgreich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Erhebung von Abwassergebühren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einheitlicher Abwassergebührensatz für Grundstückseigentümer aus Ortsteilen mit und ohne Kanalbaubeitrag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Heranziehung zu Schmutz- und Niederschlagwassergebühren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen Abwassergebührenbescheide 2005/2006 der Stadt Braunschweig erfolgreich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Heranziehung zu Schmutz- und Niederschlagwassergebühren

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen Abwassergebührenbescheide 2005/2006 der Stadt Braunschweig erfolgreich

  • ggsc.de (Kurzinformation)

    Fehlerfolgenregelung des NKAG nicht auf methodische Kalkulationsfehler anwendbar

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 205
  • DÖV 2014, 88
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 9 LB 22/11
    Eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Gebots, wesentlich Ungleiches auch im Wesentlichen ungleich zu behandeln, kann zwar auch darin liegen, dass Grundstückseigentümer, die Beiträge zur Herstellung des Abwasserbeseitigungssystems geleistet haben, eine gleich hohe Abwassergebühr entrichten müssen wie Grundstückseigentümer, die solche Beiträge nicht erbracht haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.9.1981 - 8 C 48.81 - KStZ 1982, 69, 71).

    Da die Berücksichtigung die kalkulatorischen Zinsen nur um etwa 277.000,- Euro (2005) bzw. 240.000,- Euro (2006) verringert hat und dieser Betrag deutlich weniger als 1% der Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung ausmacht, kann nicht angenommen werden, dass der Grenzwert, von dem ab der Senat eine Differenzierung der Gebührensätze im Blick auf den allgemeinen Gleichheitssatz als erforderlich ansieht und der jedenfalls bei einer Differenz der Gebührensätze von weniger als 5 % (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 3 NKAG sowie BVerwG, Urteil vom 16.9. 1981 - 8 C 48.81 - a.a.O.) nicht erreicht ist, überschritten wird.

  • OVG Niedersachsen, 04.11.2002 - 9 LB 215/02

    Abschreibung; Anschaffungswert; Behördenleiter; betriebswirtschaftlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 9 LB 22/11
    Da insoweit ein methodischer, das Berechnungsverfahren betreffender Fehler vorliegt, führt er automatisch zur Unwirksamkeit des beschlossenen Gebührensatzes, ohne dass es zusätzlich noch darauf ankommt, ob die Voraussetzungen der Fehlerfolgenregelung in § 2 Abs. 1 Satz 3 NKAG, durch die seit dem 1. Januar 2007 landesgesetzlich eine relativierte Ergebniskontrolle mit einer Fehlertoleranzgrenze von 5 % vorgeschrieben wird, oder der ihr vorangegangenen Senatsrechtsprechung, wonach einzelne Kalkulationsfehler unbeachtlich sind, wenn sie nicht zu einer nennenswerten Erhöhung des Abgabensatzes führen (Nds OVG, Urteile vom 04.11.2002 - 9 LB 215/02 - ZKF 2003, 153 und vom 18.09.2003 - 9 LB 390/02 - NVwZ-RR 2004, 681), erfüllt sind.
  • OVG Niedersachsen, 17.07.2012 - 9 LB 187/09

    Gebührenfähigkeit eines Wagniszuschlags in Höhe von 3 Prozent auf die mit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 9 LB 22/11
    Die gleichzeitige Einleitung von Grundwasser führt also zu einer Senkung der Niederschlagswassergebühr, weil zusätzliche Einnahmen erzielt werden und die Kosten auf mehr Maßstabseinheiten verteilt werden können (vgl. zur Berücksichtigung sonstigen Wassers auch Urteil des Senats vom 17. Juli 2012 - 9 LB 187/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2003 - 9 LB 390/02

    Inanspruchnahme eines Abwasserbeseitigungssystems durch eine Nachbargemeinde;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 9 LB 22/11
    Da insoweit ein methodischer, das Berechnungsverfahren betreffender Fehler vorliegt, führt er automatisch zur Unwirksamkeit des beschlossenen Gebührensatzes, ohne dass es zusätzlich noch darauf ankommt, ob die Voraussetzungen der Fehlerfolgenregelung in § 2 Abs. 1 Satz 3 NKAG, durch die seit dem 1. Januar 2007 landesgesetzlich eine relativierte Ergebniskontrolle mit einer Fehlertoleranzgrenze von 5 % vorgeschrieben wird, oder der ihr vorangegangenen Senatsrechtsprechung, wonach einzelne Kalkulationsfehler unbeachtlich sind, wenn sie nicht zu einer nennenswerten Erhöhung des Abgabensatzes führen (Nds OVG, Urteile vom 04.11.2002 - 9 LB 215/02 - ZKF 2003, 153 und vom 18.09.2003 - 9 LB 390/02 - NVwZ-RR 2004, 681), erfüllt sind.
  • BVerwG, 25.03.1985 - 8 B 11.84

    Entwässerungsgebühr bei Mischkanalisation - Gebührenbemessung nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 9 LB 22/11
    Auch bei Anlagen, die nicht eigenfinanziert, sondern ganz oder teilweise mit Fremdmitteln finanziert sind, darf nach Wiederbeschaffungszeitwerten abgeschrieben werden, solange sich dafür noch sachliche Gründe bezogen auf den Zweck der gänzlichen oder teilweisen Kostendeckung finden lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.3. 1985 - 8 B 11/84 - NVwZ 1985, 496 = KStZ 1985, 129; Rosenzweig/Freese/von Waldthausen, NKAG, Stand Dezember 2012 § 5 Rdnr. 98).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 9 L 2722/96

    Abfallbeseitigung; Kommunalabgaben; Gebührenbelastung; Erforderlichkeitsprinzip

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 9 LB 22/11
    Entgelte, die Dritten vertraglich geschuldet werden, können als "Entgelte für in Anspruch genommene Fremdleistungen" (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 4 NKAG) in die Gebührenkalkulation eingestellt und auf diese Weise durch den Gebührenzahler refinanziert werden, wenn die Inanspruchnahme des Dritten zur Erfüllung der kommunalen Ent- und Versorgungsaufgabe erforderlich und nicht mit überflüssigen Kosten verbunden ist (vgl. Nds OVG, Urteil vom 24.6. 1998 - 9 L 2722/96 - Nds. VBl 1998, 289 f; Lichtenfeld, aaO, § 6 Rn. 736).
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 9 LC 409/06

    Ermessensfehlerfreie Festlegung des Gebührensatzes durch den Kreistag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 9 LB 22/11
    Die Stufen bzw. Einzelheiten der Berechnung müssen für die Ratsmitglieder in sich schlüssig und aus sich heraus verständlich dargestellt sein, wobei sich Einzelheiten auch erst aus Anlagen ergeben dürfen (vgl. Urteil des Senats vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2008 - 9 A 373/06

    Straßensinkkäste

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 9 LB 22/11
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Verwendung von Veräußerungserlösen (vgl. hierzu z. B. OVG Münster, Urt. v. 24.6. 2008 - 9 A 373/06 - u. v. 15.12.1994 - 9 A 2251//93 -) sind vorliegend nicht anwendbar.
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 KN 162/17

    Allgemeinanteil; Allgemeininteresse; Anliegergrundstück; Anliegergrundstücke;

    Das setzt voraus, dass die Kalkulation die kalkulatorischen Leitentscheidungen widerspiegelt (vgl. Senatsurteile vom 24.9.2013 - 9 LB 22/11 - juris Rn. 41; vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 - juris Rn. 27 m. w. N.; vom 20.1.2000 - 9 K 2148/99 - NVwZ-RR 2001, 124 = juris Rn. 5; vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - NVwZ-RR 1992, 40, 44).

    Liegt demgegenüber ein methodischer, das Berechnungsverfahren betreffender Fehler vor, führt er automatisch zur Unwirksamkeit des beschlossenen Gebührensatzes (Senatsurteil vom 24.9.2013, a. a. O., Rn. 66).

    Es liegt damit ein methodischer, das Berechnungsverfahren betreffender Fehler vor, der automatisch zur Unwirksamkeit der beschlossenen Gebührensätze führt (vgl. Senatsurteile vom 24.9.2013, a. a. O., Rn. 66; vom 17.7.2012, a. a. O., Rn. 30 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2022 - 9 KN 15/17

    Abfallgebühr; Antragsbefugnis; Aufwendungen; Ausgleich; Ausser-Kraft-Treten;

    Das setzt voraus, dass die Kalkulation die kalkulatorischen Leitentscheidungen widerspiegelt (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 3.5.2021 - 9 KN 162/17 - juris Rn. 239; vom 24.9.2013 - 9 LB 22/11 - juris Rn. 41; vom 12.10.2012, a. a. O., Rn. 48 f.; vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 - juris Rn. 27; vom 20.1.2000 - 9 K 2148/99 - juris Rn. 5; vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - juris Rn. 55 ff.).
  • VG Lüneburg, 22.07.2020 - 3 A 114/18

    Entstehung; Fälligkeit; Gebühren; Kostenüberdeckung; Niederschlagswassergebühr;

    Beachtlich sind jedoch in jedem Fall methodische, das Berechnungsverfahren betreffende Kalkulationsfehler; auf diese ist die Fehlerfolgenregelung des § 2 Abs. 1 Satz 3 NKAG nicht anwendbar (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 24.09.2013 - 9 LB 22/11 -, juris Rn. 66).

    Sodann muss ein diesem Anteil entsprechender Teil der Kosten, die für Niederschlagswasserkanäle prognostiziert werden, errechnet und allein dem "sonstigen Wasser" zugeordnet werden (Nds. OVG, Urt. v. 24.09.2013 - 9 LB 22/11 -, juris Rn. 65).

    Es kommt nicht darauf an, ob die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 3 NKAG erfüllt sind, wonach eine Fehlerkorrektur nur bei Überschreiten einer Toleranzgrenze von 5 v.H. erfolgt, da diese nur auf versehentliche Kalkulationsfehler (vgl. hierzu Rosenzweig/Freese/von Waldthausen, NKAG, § 2 Rn. 67 ff., Stand: 11.2018) Anwendung findet (Nds. OVG, Urt. v. 24.09.2013 - 9 LB 22/11 -, juris Rn. 66).

  • OVG Niedersachsen, 16.07.2015 - 9 LB 117/12

    Abfallgebühren; Angemessenheit; öffentlicher Auftrag;

    Die Stufen der Berechnung müssen für die Mitglieder des Satzungsgebers in sich schlüssig und aus sich heraus verständlich dargestellt sein, wobei sich Einzelheiten auch erst aus Anlagen ergeben dürfen (Senatsurteil vom 24.9.2013 - 9 LB 22/11 - Rn. 41 in juris).

    Diese Mängel der Gebührenkalkulationen des Beklagten, die im Bereich der Kostenermittlung liegen und bei denen es sich damit nicht um grundlegende Systemfehler bzw. methodische Fehler handelt, die automatisch zur Unwirksamkeit der beschlossenen Gebührensätze führen (siehe hierzu Senatsurteil vom 24.9.2013 - 9 LB 22/11 - Rn. 66 in juris), sind jedoch nach § 2 Abs. 1 Satz 3 NKAG unbeachtlich.

  • OLG Celle, 25.06.2015 - 13 U 62/14

    Formularmäßige Vereinbarung der Änderung der Entgelte für die privatrechtlich

    aa) Dieser Grundsatz gilt aber schon nicht uneingeschränkt (vgl. nur OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Mai 1993 - 9 L 4733/91, juris Tz. 7; Urteil vom 24. September 2013 - 9 LB 22/11, juris Tz. 45; OVG Greifswald, Urteil vom 3. Mai 2011 - 1 L 59/10, juris Tz. 106).
  • OVG Niedersachsen, 01.02.2016 - 9 KN 277/14

    Anforderungen an die Kalkulation eines Fremdenverkehrsbeitrags

    Die Stufen der Berechnung müssen für die Mitglieder des Satzungsgebers in sich schlüssig und aus sich heraus verständlich dargestellt sein, wobei sich Einzelheiten auch erst aus Anlagen ergeben dürfen (Senatsurteil vom 24.9.2013 - 9 LB 22/11 - Rn. 41 in juris).
  • VG Potsdam, 06.09.2018 - 8 K 148/12

    Notwendigkeit der preisrechtlichen Überprüfung eines Fremdleistungsentgelts bei

    Demgemäß werden in der Rechtsprechung vergleichbar lange oder sogar noch längere Laufzeiten regelmäßig ohne (nähere) Problematisierung als zulässig angesehen bzw. behandelt (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 24. September 2013 - 9 LB 22/11-, Rn. 2 und 57 a. E.; VG Düsseldorf, Urteil vom 23. Dezember 2008 - 5 K 605/08 -, Rn. 4 und 37; VG Köln, Urteil vom 22. November 2016 - 14 K 1315/14 -, Rn. 71; vgl. entsprechend zu Abfallgebühren: OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13. Februar 2008 - 2 KN 3/06 -, Rn. 53; zu Straßenreinigungsgebühren: VG Düsseldorf, Urteil vom 22. Juni 2009 - 17 K 5936/08 -, Rn. 68, jeweils juris).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2014 - 9 LC 191/11

    Niederschlagswassergebühren bei Einleitung in eine Kläranlage

    Dabei handelt es sich ebenfalls um sog. Fremdwasser, für das unter Umständen eine Sondergebühr zu erheben ist, falls die darauf entfallenden Mengen nicht nur geringfügig sind (vgl. hierzu im Einzelnen das Senatsurteil vom 24.09.2013 - 9 LB 22/11 - NdsVBl. 2014, 71 ff.; zur Kalkulation einer Fremdwassergebühr: Queitsch, UPR 2007, 326 ff.).
  • VG Magdeburg, 25.03.2021 - 9 A 273/20

    Grundgebühren für die dezentrale Abwasserentsorgung (2018)

    Fehler bei der Gebührenkalkulation führen mithin nicht für sich allein, sondern nur dann zu deren Unwirksamkeit, wenn sie zur Folge haben, dass der beschlossene Gebührensatz die sich bei ordnungsgemäßer Kalkulation ergebende Gebührenobersatzgrenze mehr als nur geringfügig übersteigt (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 04.11.2002 - 9 LB 215/02 - OVG LSA, B.v. 23.04.2009 - 4 L 299/07 -: Bagatellgrenze bei bis zu 3 %; beide juris).Die fehlerhafte Einstellung einzelner Kostenpositionen oder die fehlerhafte Nichtberücksichtigung einzelner Teile der Maßstabseinheiten, Rechenfehler oder sonstige Fehler, die sich auf das Kalkulationsergebnis nicht auswirken können oder nicht ausgewirkt haben, sind rechtlich unbeachtlich, sofern dadurch der Gebührensatz nicht erheblich zum Nachteil der Gebührenpflichtigen beeinträchtigt ist, weil er ohnehin auf prognostischen Ansätzen beruht und eine Kalkulation naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet ist (vgl. VG Lüneburg, U.v. 22.07.2020 - 3 A 114/18 -, juris).Beachtlich sind jedoch in jedem Fall methodische, das Berechnungsverfahren betreffende Kalkulationsfehler; auf diese ist die "Bagatellgrenze" nicht anwendbar (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 24.09.2013 - 9 LB 22/11 -, juris).
  • VG Lüneburg, 03.05.2022 - 3 A 688/17

    Abwasserbeitrag; Außenbereich; Verbot Doppelveranlagung; Einbeziehungssatzung;

    Ist die Beitragspflicht einmal entstanden, kann sie nicht nachträglich zu einem anderen Zeitpunkt oder in einer anderen Höhe noch einmal entstehen (Verbot der Doppelbelastung, vgl. Nds. OVG, Urt. v. 6.8.1987 - 30 VG A 144/86 -, NST-N 1988, 142, 144; Urt. v. 24.9.2013 - 9 LB 22/11 -, juris Rn. 45).
  • VG Lüneburg, 21.03.2022 - 3 A 174/18

    Grundstücksanschluss; Kostenerstattung; Kostenerstattungsanspruch

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 9 LB 25/11
  • OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 9 LB 23/11
  • OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 9 LB 24/11
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 9 LB 23/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,44537
OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 9 LB 23/11 (https://dejure.org/2013,44537)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.09.2013 - 9 LB 23/11 (https://dejure.org/2013,44537)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. September 2013 - 9 LB 23/11 (https://dejure.org/2013,44537)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Abwassergebührenbescheide 2005/2006 der Stadt Braunschweig erfolgreich

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen Abwassergebührenbescheide 2005/2006 der Stadt Braunschweig erfolgreich

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 9 LB 22/11

    Einheitlicher Abwassergebührensatz für Grundstückseigentümer aus Ortsteilen mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 9 LB 23/11
    Der 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteilen vom 24. September 2013 - 9 LB 22/11, 9 LB 23/11, 9 LB 24/11, 9 LB 25/11 - darüber entschieden, ob die Erhebung von Abwassergebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung durch die Stadt Braunschweig in den Jahren 2005 und 2006 rechtmäßig erfolgt ist.
  • OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 9 LB 25/11
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 9 LB 23/11
    Der 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteilen vom 24. September 2013 - 9 LB 22/11, 9 LB 23/11, 9 LB 24/11, 9 LB 25/11 - darüber entschieden, ob die Erhebung von Abwassergebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung durch die Stadt Braunschweig in den Jahren 2005 und 2006 rechtmäßig erfolgt ist.
  • OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 9 LB 24/11
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 9 LB 23/11
    Der 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteilen vom 24. September 2013 - 9 LB 22/11, 9 LB 23/11, 9 LB 24/11, 9 LB 25/11 - darüber entschieden, ob die Erhebung von Abwassergebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung durch die Stadt Braunschweig in den Jahren 2005 und 2006 rechtmäßig erfolgt ist.
  • VG Lüneburg, 16.06.2020 - 3 A 71/17

    Abschreibungen; Fremdleistung; Fremdleistung, Dritter; Kalkulation;

    Es ist grundsätzlich zulässig, in einem einheitlichen Schreiben sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Forderungen (letztere in Form einer Gebührenfestsetzung) geltend zu machen, wenn sowohl von der äußeren Gestaltung als auch vom Inhalt des Bescheids her klar erkennbar wird, was der privatrechtliche und was der öffentlich-rechtliche Teil des Schreibens sein soll (Nds. OVG, Urt. v. 24.9.2013 - 9 LB 23/11 -, juris Rn. 40).

    Auf der zweiten Stufe sind die umlagefähigen Kosten nach Maßgabe des in der Satzung vorgesehenen gültigen Gebührenmaßstabs auf alle Benutzer der Einrichtung leistungsgerecht (§ 5 Abs. 3 NKAG) zu verteilen, wobei der voraussichtliche Umfang der Inanspruchnahme im Kalkulationszeitraum (Maßstabseinheiten) zu schätzen ist (Nds. OVG, Urt. v. 27.6.2011 - 9 LB 168/09 -, juris Rn. 21 und Urt. v. 24.9.2013 - 9 LB 23/11 -,juris Rn. 44; Lichtenfeld in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2018, § 6 Rn. 727).

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 9 LB 25/11
    Der 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteilen vom 24. September 2013 - 9 LB 22/11, 9 LB 23/11, 9 LB 24/11, 9 LB 25/11 - darüber entschieden, ob die Erhebung von Abwassergebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung durch die Stadt Braunschweig in den Jahren 2005 und 2006 rechtmäßig erfolgt ist.
  • OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 9 LB 24/11
    Der 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteilen vom 24. September 2013 - 9 LB 22/11, 9 LB 23/11, 9 LB 24/11, 9 LB 25/11 - darüber entschieden, ob die Erhebung von Abwassergebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung durch die Stadt Braunschweig in den Jahren 2005 und 2006 rechtmäßig erfolgt ist.
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