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   OVG Niedersachsen, 24.09.2009 - 9 LB 50/09   

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https://dejure.org/2009,25287
OVG Niedersachsen, 24.09.2009 - 9 LB 50/09 (https://dejure.org/2009,25287)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.09.2009 - 9 LB 50/09 (https://dejure.org/2009,25287)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. September 2009 - 9 LB 50/09 (https://dejure.org/2009,25287)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Prozesszinsen bei einer gewerbesteuerlichen Organschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    1 II AO; 233a AO; 236 AO
    Beteiligter; Erstattungszinsen; Gewerbesteuer; Gläubiger; Organgesellschaft; Organschaft; Organträger; Prozesszinsen; Zinsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesszinsen bei einer gewerbesteuerlichen Organschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.11.1983 - V R 13/79

    Anspruch auf Prozeßzinsen - Umsatzsteuer - Steuerschuldner - Steuerfestsetzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2009 - 9 LB 50/09
    Diese Gesichtspunkte lasse der sehr formale Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 10. November 1983 - V R 13/79 - unberücksichtigt, der sich zudem auf eine umsatzsteuerliche Organschaft beziehe und daher auf die - weitergehende Anforderungen stellende - gewerbesteuerliche Organschaft nicht anwendbar sei.

    Diese zur umsatzsteuerlichen Organschaft ergangene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes im Beschluss vom 10. November 1983 - V R 13/79 - sei auf den vorliegenden Fall einer gewerbesteuerlichen Organschaft ohne weiteres übertragbar.

    Unerheblich ist, aus welchem Grund die Steuern herabgesetzt wurden und ob der Beteiligte überhaupt Steuersubjekt der herabgesetzten Steuer sein kann (so z. B. BFH, Urt. v. 10.11.1983 - V R 13/79 - BStBl II 1984, 185; Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Stand: Mai 2009, § 236 Rn. 28 m. w. N.).

    Der Bundesfinanzhof hat in seinem bereits erwähnten Urteil vom 10. November 1983 (a. a. O.) entschieden, dass einer Organgesellschaft, gegen die eine Steuer zu Unrecht festgesetzt wurde, (wie hier gegenüber der Klägerin) ein Anspruch auf Prozesszinsen auch dann zusteht, wenn die Aufhebung der Steuerfestsetzung gegenüber der Organgesellschaft dazu führt, dass die Steuer gegenüber dem Organträger festgesetzt wird.

  • Drs-Bund, 19.04.1988 - BT-Drs 11/2157
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2009 - 9 LB 50/09
    Bei der Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen gemäß § 233 a AO einerseits und der Gewährung von Prozesszinsen nach § 236 AO andererseits handelt es sich von der Art und Ausgestaltung her um voneinander unabhängige Zinsansprüche, wobei die Erstattungszinsen gemäß § 233 a AO nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 11/2157, S. 194 f.) neben die Prozesszinsen treten und diese daher ergänzen, nicht aber verdrängen sollen.

    Die Vorschrift regelt ausschließlich den Fall einer Überschneidung beider Zinsarten und sieht insoweit eine Anrechnung vor, um Doppelverzinsungen zu vermeiden (vgl. BT-Drucks. 11/2157, S. 197).

    Diese gesetzgeberischen Absichten hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Bundestagsdrucksache 11/2157, S. 194 eingehend dargelegt, so dass auf seine Ausführungen verwiesen werden kann.

  • BFH, 07.08.2002 - I R 83/01

    Organgesellschaft; wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2009 - 9 LB 50/09
    Der Bundesfinanzhof wies die Revision des Finanzamts mit rechtskräftigem Gerichtsbescheid vom 7. August 2002 (I R 83/01) zurück, weil eine gewerbesteuerliche Organschaft gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG zwischen der Klägerin und der C. GmbH bestanden habe und Schuldnerin der Gewerbesteuer daher alleine die C. GmbH als Organträgerin, nicht aber die Klägerin als Organgesellschaft gewesen sei.

    Für den vorliegend gegebenen Fall, dass eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung (hier der Gerichtsbescheid des Bundesfinanzhofes vom 7. August 2002 - I R 83/01 - für die Jahre 1988 bis 1992) zur Herabsetzung der festgesetzten Gewerbesteuer - für das Jahr 1993 nach Änderung des Gewerbesteuermessbescheids durch das Finanzamt E. - führt (vgl. die Bescheide der Beklagten vom 4. März 2003), sehen die soeben genannten Vorschriften vor, dass der zu erstattende Betrag vom Tag der Rechtshängigkeit an (hier der 17. Dezember 1997) bis zum Auszahlungstag (hier der 7. März 2003) zu verzinsen ist.

  • OVG Niedersachsen, 02.03.2009 - 9 LA 379/07

    Anspruch auf Prozesszinsen bei Leistung auf einen nicht vollziehbaren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2009 - 9 LB 50/09
    Die Gewährung von Prozesszinsen soll den formellen Steuerschuldner - also denjenigen, dem gegenüber die Steuer festgesetzt worden ist und der die Steuer deshalb zur Erfüllung einer eigenen Steuerschuld gezahlt hat - dafür entschädigen, dass ihm während des Gerichtsverfahrens Kapital, das ihm zurückerstattet werden muss, vorenthalten worden ist (vgl. Beschl. d. Sen. v. 2.3. 2009 - 9 LA 379/07 - ZKF 2009, 93 m. zahlr. Nachw. aus d. Rspr. d. BFH).
  • BFH, 28.01.2004 - I R 84/03

    Nachträgliche Änderung des Organeinkommens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2009 - 9 LB 50/09
    Bei der gewerbesteuerlichen Organschaft bilden Organgesellschaft und Organträger trotz der Fiktion des § 2 Abs. 2 GewStG (wonach die Organgesellschaft zwecks Zurechnung ihres Gewerbeertrags zum Organträger als dessen Betriebsstätte gilt) kein einheitliches Unternehmen (vgl. z. B. BFH, Urt. v. 28.1.2004 - I R 84/03 - BStBl II 2004, 539 m. w. N.); sie bleiben selbstständige Gewerbebetriebe, die einzeln für sich bilanzieren und deren Gewerbeerträge getrennt zu ermitteln sind; nur die persönliche, nicht auch die sachliche Steuerpflicht der Organgesellschaft geht für die Zeit des Bestehens der Organschaft auf den Organträger über (vgl. Nr. 14 (2) der Gewerbesteuer-Richtlinien 1998; BFH, Urt. v. 27.6.1990 - I R 183/85 - BStBl II 1990, 916; Glanegger/Güroff, Gewerbesteuergesetz, 6. Aufl., § 2 Rz. 191; Lenski/Steinberg, Gewerbesteuergesetz, Stand: 2009, § 2 Rn 3005 f., 3041; Heine, Organschaft im Gewerbesteuerrecht, KStZ 2009, 146 f., 151).
  • BFH, 27.06.1990 - I R 183/85

    Gewerbeverluste der Organgesellschaft können auch nach Beendigung der Organschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2009 - 9 LB 50/09
    Bei der gewerbesteuerlichen Organschaft bilden Organgesellschaft und Organträger trotz der Fiktion des § 2 Abs. 2 GewStG (wonach die Organgesellschaft zwecks Zurechnung ihres Gewerbeertrags zum Organträger als dessen Betriebsstätte gilt) kein einheitliches Unternehmen (vgl. z. B. BFH, Urt. v. 28.1.2004 - I R 84/03 - BStBl II 2004, 539 m. w. N.); sie bleiben selbstständige Gewerbebetriebe, die einzeln für sich bilanzieren und deren Gewerbeerträge getrennt zu ermitteln sind; nur die persönliche, nicht auch die sachliche Steuerpflicht der Organgesellschaft geht für die Zeit des Bestehens der Organschaft auf den Organträger über (vgl. Nr. 14 (2) der Gewerbesteuer-Richtlinien 1998; BFH, Urt. v. 27.6.1990 - I R 183/85 - BStBl II 1990, 916; Glanegger/Güroff, Gewerbesteuergesetz, 6. Aufl., § 2 Rz. 191; Lenski/Steinberg, Gewerbesteuergesetz, Stand: 2009, § 2 Rn 3005 f., 3041; Heine, Organschaft im Gewerbesteuerrecht, KStZ 2009, 146 f., 151).
  • FG Niedersachsen, 31.07.2001 - 6 K 821/97

    Organisatorischen Eingliederung bei der Organschaft; Gewerbliche Tätigkeit des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2009 - 9 LB 50/09
    Das Niedersächsische Finanzgericht hob die Gewerbesteuermessbescheide mit Urteil vom 31. Juli 2001 (6 K 821/97) auf.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2018 - 9 N 97.17

    Heranziehung zum Schmutzwasserbeitrag durch einen Wasserverband; Verzinsung auf

    Insoweit ist nur zu ergänzen, dass der Beschluss des OVG Lüneburg vom 24. September 2009 - 9 LB 50/09 -, juris, Rn. 22 ff., keinen Anlass bietet, die Frage, wer Gläubiger des Zinsanspruchs ist, anders zu beantworten als im Beschluss vom 12. Juni 2018 - OVG 9 N 122.16 -, juris, Rn. 23.
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