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   OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 9 LC 409/06   

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OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 9 LC 409/06 (https://dejure.org/2009,6179)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.06.2009 - 9 LC 409/06 (https://dejure.org/2009,6179)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Juni 2009 - 9 LC 409/06 (https://dejure.org/2009,6179)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Heranziehung zu Abfallbeseitigungsgebühren - Kalkulatorische Berücksichtigung eines Fremdleistungsentgelts bei fehlender Ausschreibungspflicht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 NAbfG; § 5 Abs. 2 S. 4 NKAG
    Ermessensfehlerfreie Festlegung des Gebührensatzes durch den Kreistag; Kalkulatorische Berücksichtigung eines Fremdleistungsentgelts bei fehlender Ausschreibungspflicht; Auswirkungen von Fehlern in der kalkulatorischen Ausweisung von Kosten; Ansatz von Aufwendungen des ...

  • Judicialis

    GemHVO § 32; ; NAbfG § 12; ; NKAG § 5; ; Richtlinie 92/50/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kalkulatorische Berücksichtigung eines Fremdleistungsentgelts bei fehlender Ausschreibungspflicht: Abfallbeseitigungsgebühr; Erforderlichkeit; Fremdleistungsentgelt; Gebührenkalkulation; Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermessensfehlerfreie Festlegung des Gebührensatzes durch den Kreistag; Kalkulatorische Berücksichtigung eines Fremdleistungsentgelts bei fehlender Ausschreibungspflicht; Auswirkungen von Fehlern in der kalkulatorischen Ausweisung von Kosten; Ansatz von Aufwendungen des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 898
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 09.06.2009 - C-480/06

    Hamburger Müllverbrennung: Vergaberecht bei interkommunalen Kooperationen nicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 9 LC 409/06
    Mit Urteil vom 9. Juni 2009 (Az.: C-480/06, veröffentlicht unter www.curia.europa.eu) hat der EuGH die Klage der EU-Kommission auf Feststellung einer Vertragsverletzung wegen der direkten Vergabe des Auftrags über Abfallentsorgungsleistungen u.a. durch den Beklagten an die SRH abgewiesen.

    Wie der EuGH in seinem Urteil vom 9. Juni 2009 (Az.: C-480/06, www.

    Dabei wurde vertraglich etwa auch eine gegenseitige Einstandspflicht bei Notfällen vereinbart (dazu im Einzelnen EuGH, Urteil vom 9. Juni 2009 - C-480/06 - www.

  • OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 9 L 2722/96

    Abfallbeseitigung; Kommunalabgaben; Gebührenbelastung; Erforderlichkeitsprinzip

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 9 LC 409/06
    Straßenausbaubeiträge; Urteil vom 24.6.1998 - 9 L 2722/96 - KStZ 1999, 172; VG Göttingen, Urteil vom 17.12.2008 - 3 A 108/07 - juris Rdn. 36, 38 ff.; OVG NW, Urteil vom 24.6.2008 - 9 A 373/06 - KStZ 2009, 12, juris Rdn. 50; Urteil vom 15.12.1994 - 9 A 2251/93 - NVwZ 1995, 1238, juris Rdn. 21; Lichtenfeld in Driehaus, KAG, Kommentar, Stand: April 2009, Band II, § 6 Rdn. 738; Rosenzweig/Freese, NKAG, Kommentar, Stand: Januar 2009, § 5 Rdn. 62).

    In letztgenannten Fällen ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. hierzu etwa Nds. OVG, Urteil vom 24.6.1998 - 9 L 2722/96 - KStZ 1999, 172; Urteil vom 28.3.2001 - 9 K 4037/00 -) die Angemessenheit eines Fremdleistungsentgelts anhand des Preisrechts zu beurteilen.

  • OVG Niedersachsen, 22.01.1999 - 9 L 1803/97

    Abfallentsorgung; Öffentliche Ausschreibung; Gebührensatzfestsetzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 9 LC 409/06
    Diese Entgelte können in die Gebührenkalkulation eingestellt werden, wenn eine rechtliche Zahlungsverpflichtung der Gebühren erhebenden Kommune gegenüber dem die Fremdleistungen erbringenden Dritten besteht und sich dessen Entgelt in dem vom kostenbezogenen Erforderlichkeitsprinzip vorausgesetzten Rahmen bewegt (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 22.1.1999 - 9 L 1803/97 - KStZ 1999, 190; Lichtenfeld in Driehaus, KAG, Kommentar, Stand: April 2009, Band II, § 6 Rdn. 737 f., 740; Rosenzweig/Freese, NKAG, Kommentar, Stand: Januar 2009, § 5 Rdn. 83 ff.).

    Dies gilt schon deswegen, weil ein Verstoß gegen Vergabevorschriften ggf. nicht zur Nichtigkeit des Vertrages führen würde (s. etwa Nds. OVG, Urteil vom 22.1.1999 - 9 L 1803/97 - KStZ 1999, 190; Beschluss vom 2.3.2004 - 9 LA 28/04 - OVG NW, Urteil vom 15.12.1994 - 9 A 2251/93 - ZKF 1995, 109 ff., juris Rdn. 18 ff.; Jessen, Die Privatisierung der Abwasserbeseitigung aus gebührenrechtlicher Sicht, 2001, S. 170; vgl. auch EuGH, Urteil vom 18.7.2007 - C-503/04 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1994 - 9 A 2251/93

    US-Leasing-Geschäfte und Gebührenrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 9 LC 409/06
    Dies gilt schon deswegen, weil ein Verstoß gegen Vergabevorschriften ggf. nicht zur Nichtigkeit des Vertrages führen würde (s. etwa Nds. OVG, Urteil vom 22.1.1999 - 9 L 1803/97 - KStZ 1999, 190; Beschluss vom 2.3.2004 - 9 LA 28/04 - OVG NW, Urteil vom 15.12.1994 - 9 A 2251/93 - ZKF 1995, 109 ff., juris Rdn. 18 ff.; Jessen, Die Privatisierung der Abwasserbeseitigung aus gebührenrechtlicher Sicht, 2001, S. 170; vgl. auch EuGH, Urteil vom 18.7.2007 - C-503/04 - juris).

    Straßenausbaubeiträge; Urteil vom 24.6.1998 - 9 L 2722/96 - KStZ 1999, 172; VG Göttingen, Urteil vom 17.12.2008 - 3 A 108/07 - juris Rdn. 36, 38 ff.; OVG NW, Urteil vom 24.6.2008 - 9 A 373/06 - KStZ 2009, 12, juris Rdn. 50; Urteil vom 15.12.1994 - 9 A 2251/93 - NVwZ 1995, 1238, juris Rdn. 21; Lichtenfeld in Driehaus, KAG, Kommentar, Stand: April 2009, Band II, § 6 Rdn. 738; Rosenzweig/Freese, NKAG, Kommentar, Stand: Januar 2009, § 5 Rdn. 62).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 KN 3/06

    Abfallgebühr; Ausschreibung; Kalkulation; Kostendeckungsprinzip; Nachsorgekosten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 9 LC 409/06
    Im Rahmen einer Gebührenkalkulation ansatzfähig sind danach alle nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermittelnden Aufwendungen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, die in einem hinreichend engen Zusammenhang mit der Erstellung der Leistung Abfallentsorgung stehen, die also für die Aufgabenwahrnehmung getätigt werden (vgl. OVG SH, Urteil vom 13.2.2008 - 2 KN 3/06 - NordÖR 2008, 236, juris Rdn. 35; Lichtenfeld in Driehaus, KAG, Kommentar, Stand: April 2009, Band II, § 6 Rdn. 739 b).

    Dieser Einschätzungsspielraum ist etwa dann überschritten, wenn sich der Satzungsgeber bei der Gebührenkalkulation von sachfremden Erwägungen, z.B. der Absicht einer Gewinnerzielung, hat leiten lassen oder er unrichtige Kalkulationsmethoden angewendet oder unzutreffende Daten verwendet hat (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 28.3.2001 - 9 K 4037/00 - OVG SH, Urteil vom 13.2.2008 - 2 KN 3/06 - NordÖR 2008, 236, juris Rdn. 34).

  • VG Göttingen, 17.12.2008 - 3 A 108/07

    Abfall; Abfallentsorgung; Abfallentsorgungsgebühren; Ausschreibung; Fixkosten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 9 LC 409/06
    Straßenausbaubeiträge; Urteil vom 24.6.1998 - 9 L 2722/96 - KStZ 1999, 172; VG Göttingen, Urteil vom 17.12.2008 - 3 A 108/07 - juris Rdn. 36, 38 ff.; OVG NW, Urteil vom 24.6.2008 - 9 A 373/06 - KStZ 2009, 12, juris Rdn. 50; Urteil vom 15.12.1994 - 9 A 2251/93 - NVwZ 1995, 1238, juris Rdn. 21; Lichtenfeld in Driehaus, KAG, Kommentar, Stand: April 2009, Band II, § 6 Rdn. 738; Rosenzweig/Freese, NKAG, Kommentar, Stand: Januar 2009, § 5 Rdn. 62).
  • OVG Niedersachsen, 02.03.2004 - 9 LA 28/04

    Beitragserhebung - fehlende öffentliche Ausschreibung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 9 LC 409/06
    Dies gilt schon deswegen, weil ein Verstoß gegen Vergabevorschriften ggf. nicht zur Nichtigkeit des Vertrages führen würde (s. etwa Nds. OVG, Urteil vom 22.1.1999 - 9 L 1803/97 - KStZ 1999, 190; Beschluss vom 2.3.2004 - 9 LA 28/04 - OVG NW, Urteil vom 15.12.1994 - 9 A 2251/93 - ZKF 1995, 109 ff., juris Rdn. 18 ff.; Jessen, Die Privatisierung der Abwasserbeseitigung aus gebührenrechtlicher Sicht, 2001, S. 170; vgl. auch EuGH, Urteil vom 18.7.2007 - C-503/04 - juris).
  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvL 1/00

    Jubiläumsrückstellungen nach dem EStG verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 9 LC 409/06
    Es handelte sich insoweit um eine im unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehende ungewisse Verbindlichkeit, deren kalkulatorische Berücksichtigung betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entspricht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.5.2009 - 2 BvL 1/00 - www.bundesverfassungsgericht.de Rdn. 3, 33; BayVGH, Urteil vom 3.3.1993 - 4 B 92.1878 - ZKF 1994, 59, juris Rdn. 27; Schulte/Wiesmann, in Driehaus, KAG, Kommentar, Stand: April 2009, Band I, § 6 Rdn. 32; Wöhe/Döring, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 23. Aufl., 2008 S. 645, 790 ff.).
  • VGH Bayern, 03.03.1993 - 4 B 92.1878

    Nichtigkeit einer Gebührensatzung wegen Verletzung des Kostenüberdeckungsverbots;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 9 LC 409/06
    Es handelte sich insoweit um eine im unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehende ungewisse Verbindlichkeit, deren kalkulatorische Berücksichtigung betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entspricht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.5.2009 - 2 BvL 1/00 - www.bundesverfassungsgericht.de Rdn. 3, 33; BayVGH, Urteil vom 3.3.1993 - 4 B 92.1878 - ZKF 1994, 59, juris Rdn. 27; Schulte/Wiesmann, in Driehaus, KAG, Kommentar, Stand: April 2009, Band I, § 6 Rdn. 32; Wöhe/Döring, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 23. Aufl., 2008 S. 645, 790 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2008 - 9 A 373/06

    Straßensinkkäste

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 9 LC 409/06
    Straßenausbaubeiträge; Urteil vom 24.6.1998 - 9 L 2722/96 - KStZ 1999, 172; VG Göttingen, Urteil vom 17.12.2008 - 3 A 108/07 - juris Rdn. 36, 38 ff.; OVG NW, Urteil vom 24.6.2008 - 9 A 373/06 - KStZ 2009, 12, juris Rdn. 50; Urteil vom 15.12.1994 - 9 A 2251/93 - NVwZ 1995, 1238, juris Rdn. 21; Lichtenfeld in Driehaus, KAG, Kommentar, Stand: April 2009, Band II, § 6 Rdn. 738; Rosenzweig/Freese, NKAG, Kommentar, Stand: Januar 2009, § 5 Rdn. 62).
  • OVG Niedersachsen, 09.11.1999 - 9 L 1832/99

    Grundsätzliche Ausschreibungspflicht im; Ausschreibungspflicht;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1980 - 14 A 467/77
  • EuGH, 18.07.2007 - C-503/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 K 11/89

    Gemeinde; Fremdenverkehrsbeitragssatzung; Anschaffung von Einrichtungen;

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2000 - 9 K 2148/99

    Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsgebühr; Abfallgebühr; Biotonne;

  • OVG Niedersachsen, 16.07.2015 - 9 LB 117/12

    Abfallgebühren; Angemessenheit; öffentlicher Auftrag;

    Das setzt voraus, dass die Kalkulation die kalkulatorischen Leitentscheidungen widerspiegelt (Senatsurteil vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 - Rn. 27 in juris; Lichtenfeld in Driehaus, a.a.O., § 6 Rn. 730, jeweils m.w.N.).

    Dieser Einschätzungsspielraum ist etwa dann überschritten, wenn sich der Satzungsgeber bei der Gebührenkalkulation von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder er unrichtige Kalkulationsmethoden angewendet oder unzutreffende Daten verwendet hat (Senatsurteil vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 - m.w.N.).

    Im Rahmen einer Gebührenkalkulation ansatzfähig sind alle gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 NKAG nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Aufwendungen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, die in einem hinreichend engen Zusammenhang mit der Leistung Abfallentsorgung stehen, die also für die Aufgabenwahrnehmung getätigt werden (Senatsurteil vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 - Rn. 26 in juris m.w.N.).

    Fremdleistungsentgelte können in die Gebührenkalkulation eingestellt werden, wenn eine rechtliche Zahlungsverpflichtung der Gebühren erhebenden Gebietskörperschaft gegenüber dem die Fremdleistungen erbringenden Dritten besteht und sich dessen Entgelt in dem vom kostenbezogenen Erforderlichkeitsprinzip vorausgesetzten Rahmen bewegt (Senatsurteile vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 - Rn. 31 in juris und vom 22.1.1999 - 9 L 1803/97 - KStZ 1999, 190; Lichtenfeld in Driehaus, a.a.O., § 6 Rdn. 737).

    Dies gilt schon deswegen, weil ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht zur Nichtigkeit des Vertrages führen würde (Senatsurteil vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 - Rn. 32 in juris m.w.N.).

    Eine Verletzung der Vorgaben der genannten Verordnung würde nicht zur Nichtigkeit des Vertrages führen, sondern lediglich dazu, dass die den Preis betreffende vertragliche Regelung nichtig wäre und der preisrechtlich zulässige Preis an die Stelle des preisrechtlich unzulässigen treten würde (Senatsurteil vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 - Rn. 32 in juris m.w.N.).

    Die sich aus diesem Prinzip ergebende Grenze für die Höhe des Fremdleistungsentgelts ist im Regelfall erst dann überschritten, wenn das Fremdleistungsentgelt außer Verhältnis zu den von dem Dritten erbrachten Leistungen steht, es also - auch unter Berücksichtigung der Einschätzungsprärogative des Beklagten - als unangemessen und sachlich nicht mehr vertretbar anzusehen ist (Senatsurteile vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 - Rn. 28 in juris und vom 24.6.1998 - 9 L 2722/96 - Rn. 11 in juris; Lichtenfeld in Driehaus, a.a.O., § 6 Rn. 738).

    Dies hat der Senat bereits in dem genannten Urteil vom 22. Juni 2009 (9 LC 409/06) im Hinblick auf den zwischen den vier Landkreisen, dort dem Landkreis Rotenburg (Wümme), und der SRH geschlossenen Vertrag festgestellt.

    Es fehlt an der Vergabe eines öffentlichen Auftrags an eine externe Stelle, die nicht zu den Dienststellen der beteiligten öffentlichen Stellen gehört, als Voraussetzung für die Annahme eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Verordnung PR Nr. 30/53 (noch offen gelassen im Senatsurteil vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 -).

    Dem Beklagten stand es vielmehr frei, einen regionalen Entsorgungsverbund u. a. mit der SRH zur thermischen Abfallverwertung zu gründen (ebenso Senatsurteil vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 - zu dem an diesem Vertrag ebenfalls beteiligten Landkreis Rotenburg (Wümme)).

    Diese Einwände betreffen nicht unmittelbar den Vertrag zwischen dem Beklagten und der SRH, der allein maßgeblich ist für die Beantwortung der Frage, ob und inwieweit das darin vereinbarte Entgelt in die Gebührenkalkulationen des Beklagten eingestellt werden durfte (vgl. Senatsurteil vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 - Rn. 33 in juris).

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2012 - 9 LB 187/09

    Gebührenfähigkeit eines Wagniszuschlags in Höhe von 3 Prozent auf die mit der

    Lässt demnach die Kalkulation für die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagswassergebühr keine einrichtungsbezogene Aufteilung der Betriebsführungskosten insbesondere im Bereich der Personalkosten erkennen bzw. ist der einrichtungsbezogene Ansatz dieser Kosten im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung des Senats nicht nachvollziehbar, ist die Gebührenkalkulation nicht geeignet, die festgelegten Gebührensätze in ihrer Höhe zu rechtfertigen und diese sind folglich unwirksam, weil der Senat nicht feststellen kann, dass die bei der Ermittlung der ansatzfähigen Aufwendungen angestellten Wertungen und Prognosen auf begründeten Annahmen beruhen und sich der Satzungsgeber innerhalb des ihm zuzubilligenden Einschätzungsspielraums bewegt hat (zu diesen Anforderungen allgemein das Senatsurteil vom 22.06.2009 - 9 LC 409/06 - OVGE MüLü 52, 455 = NdsVBl 2009, 310 m. w. Nw.).

    Dritter im Sinne der gesetzlichen Vorschrift kann nach der Senatsrechtsprechung auch eine von der Gemeinde beherrschte Gesellschaft sein (zur Berücksichtigung von Fremdleistungen Dritter als gebührenfähige Kosten ausführlich das Senatsurteil vom 22.06.2009 - 9 LC 409/06 - OVGE MüLü 52, 455 = NdsVBl 2009, 310; zur Beauftragung Dritter: § 149 Abs. 9 NWG a. F. und § 12 NKAG).

    Entgelte für Fremdleistungen können im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 4 NKAG in die Gebührenkalkulation eingestellt werden, wenn eine rechtliche Zahlungsverpflichtung der gebührenerhebenden Kommune gegenüber dem die Fremdleistung erbringenden Dritten besteht und sich dessen Entgelt in dem vom kostenbezogenen Erforderlichkeitsprinzip vorausgesetzten Rahmen bewegt (hierzu ausführlich die Senatsurteile vom 22.06.2009, a. a. O. und vom 24.06.1998 - 9 L 2722/96 - ZKF 1999, 161; Lichtenfeld in Driehaus, a. a. O., § 6 Rn. 736 und 737; Rosenzweig/Freese, a. a. O., § 5 Rn. 84).

    Unabhängig davon, ob es sich dabei um ein sogenanntes Inhouse-Geschäft handelt, für das keine Ausschreibungspflicht nach Maßgabe des Vergaberechts besteht, weil die Beklagte alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Osnabrück AG ist, oder ob die Voraussetzungen hierfür wegen der weiteren Geschäftsbereiche der Stadtwerke Osnabrück AG und ihrer Tätigkeit nicht nur für den öffentlichen Auftraggeber nicht vorliegen (hierzu Schulte/Wiesemann in Driehaus, a. a. O., § 6 Rn. 131 a), würde eine unterbliebene Ausschreibung die Gebührenfähigkeit der Betriebsführungskosten nicht hindern, weil ein Verstoß gegen Vergabevorschriften grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit des Vertrages führen würde (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 22.06.2009, a. a. O. und vom 24.06.1998 - 9 L 2504/96 - ebenso Brüning in Driehaus, a. a. O., § 6 Rn. 196 zu § 6 und Lichtenfeld, Rn. 738 a).

    Als geforderter Nachweis für die Erforderlichkeit der in Ansatz gebrachten Betriebsführungskosten dient nach der Senatsrechtsprechung insbesondere die Preisermittlung unter Beachtung des Preisprüfungsrechts entsprechend der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (in der hier einschlägigen Änderungsfassung durch Art. 289 Abs. 5 vom 25. November 2003, BGBl I S. 2304) in Verbindung mit den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten - LSP - als Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53. Werden die für die Betriebsführung vereinbarten Preise auf der Grundlage des Preisprüfungsrechts berechnet, sind sie in der Gebührenkalkulation regelmäßig als angemessen und erforderlich zu akzeptieren (vgl. die Senatsurteile vom 22.06.2009, a. a. O., vom 22.01.1999 - 9 L 1803/99 -, KStZ 99, 190 und vom 24.06.1998 - 9 L 2504/96 - a. a. O.; Lichtenfeld in Driehaus, a. a. O., § 6 Rn. 738 a und Brüning, Rn. 197 b; Rosenzweig/Freese, a. a. O., § 5 Rn. 84).

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 KN 162/17

    Allgemeinanteil; Allgemeininteresse; Anliegergrundstück; Anliegergrundstücke;

    Das setzt voraus, dass die Kalkulation die kalkulatorischen Leitentscheidungen widerspiegelt (vgl. Senatsurteile vom 24.9.2013 - 9 LB 22/11 - juris Rn. 41; vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 - juris Rn. 27 m. w. N.; vom 20.1.2000 - 9 K 2148/99 - NVwZ-RR 2001, 124 = juris Rn. 5; vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - NVwZ-RR 1992, 40, 44).

    Dieser Einschätzungsspielraum ist etwa dann überschritten, wenn sich der Satzungsgeber bei der Gebührenkalkulation von sachfremden Erwägungen, z.B. der Absicht einer Gewinnerzielung, hat leiten lassen oder er unrichtige Kalkulationsmethoden angewendet oder unzutreffende Daten verwendet hat (vgl. Senatsurteil vom 22.6.2009, a. a. O., Rn. 30; vom 28.3.2001 - 9 K.

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2022 - 9 KN 15/17

    Abfallgebühr; Antragsbefugnis; Aufwendungen; Ausgleich; Ausser-Kraft-Treten;

    Das setzt voraus, dass die Kalkulation die kalkulatorischen Leitentscheidungen widerspiegelt (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 3.5.2021 - 9 KN 162/17 - juris Rn. 239; vom 24.9.2013 - 9 LB 22/11 - juris Rn. 41; vom 12.10.2012, a. a. O., Rn. 48 f.; vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 - juris Rn. 27; vom 20.1.2000 - 9 K 2148/99 - juris Rn. 5; vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - juris Rn. 55 ff.).
  • VG Lüneburg, 16.06.2020 - 3 A 71/17

    Abschreibungen; Fremdleistung; Fremdleistung, Dritter; Kalkulation;

    Das setzt voraus, dass die Kalkulation die kalkulatorischen Leitentscheidungen widerspiegelt (Nds. OVG, Urt. v. 22.6.2009 - 9 LC 409/06 -, juris Rn. 27).

    Dieser Einschätzungsspielraum ist etwa dann überschritten, wenn sich der Satzungsgeber bei der Gebührenkalkulation von sachfremden Erwägungen, z.B. der Absicht einer Gewinnerzielung, hat leiten lassen oder er unrichtige Kalkulationsmethoden angewendet oder unzutreffende Daten verwendet hat (vgl. z.B. Nds. OVG, Urt. v. 22.6.2009 - 9 LC 409/06 -, juris Rn. 30).

    Fremdleistungsentgelte im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 4 NKAG können in die Gebührenkalkulation eingestellt werden, wenn eine rechtliche Zahlungsverpflichtung der Gebühren erhebenden Kommune gegenüber dem die Fremdleistung erbringenden Dritten besteht und sich dessen Entgelt in dem vom kostenbezogenen Erforderlichkeitsprinzip vorausgesetzten Rahmen bewegt (Nds. OVG, Urt. v. 16.7.2015 - 9 LB 117/12 -, juris Rn. 34 und Urt. v. 22.6.2009 - 9 LC 409/06 -, juris Rn. 31).

    Der gerichtlichen Überprüfung unterliegt, ob die bei der Ermittlung der ansatzfähigen Kosten angestellten Wertungen und Prognosen auf begründeten Annahmen beruhen und der Satzungsgeber den ihm zustehenden Einschätzungsspielraum gewahrt hat (Nds OVG, Urt. v. 22.6.2009 - 9 LC 409/06 -, juris Rn. 30).

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 9 LB 22/11

    Einheitlicher Abwassergebührensatz für Grundstückseigentümer aus Ortsteilen mit

    Die Stufen bzw. Einzelheiten der Berechnung müssen für die Ratsmitglieder in sich schlüssig und aus sich heraus verständlich dargestellt sein, wobei sich Einzelheiten auch erst aus Anlagen ergeben dürfen (vgl. Urteil des Senats vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 4 K 31/06

    Aufgabenbeschreibung eines Abwasserzweckverbands; gebührenrechtliche Folgen von

    In der Rechtsprechung besteht weitgehend Übereinstimmung, dass auch im Falle einer rechtsfehlerhaft unterbliebenen Ausschreibung der Maßstab dafür, inwieweit Fremdkosten in die Gebührenkalkulation einfließen dürfen, der Begriff der Erforderlichkeit ist (vgl. mit zahlr. w. Nachweisen: OVG Lüneburg, Urt. v. 22.06.2009 - 9 LC 409/06 -, NVwZ-RR 2009, 898ff, 900).

    Hier erlaubt die kommunalverfassungsrechtlich vorgegebene Beschränkung des Kreises der möglichen Vertragspartner bei der Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft die Ausnahme von der Ausschreibungspflicht (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 22.06.2009 - 9 LC 409/06 -, NVwZ-RR 2009, 898, 900).

  • OVG Niedersachsen, 12.10.2012 - 9 KN 47/10

    Rechtfertigung einer unterschiedlichen Gebührenbemessung innerhalb einer

    Denn Voraussetzung für eine ermessensfehlerfreie Festlegung des (Grund-)Gebührensatzes durch Satzung ist, dass die Kalkulation, die sich der Rat zu Eigen macht, die kalkulatorischen Leitentscheidungen widerspiegelt (vgl. Urteil des Senats vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 - NdsVBl 2009, 310 = NVwZ-RR 2009, 898) und sich dabei an den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorgaben ausrichtet.
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2011 - 9 LB 168/09

    Einstellung von abfallmengenabhängigen Kosten in die Kalkulation der Grundgebühr

    Voraussetzung für eine ermessensfehlerfreie Festlegung des (Grund-)gebührensatzes durch Satzung ist, dass die Kalkulation, die sich der Rat zu Eigen macht, die kalkulatorischen Leitentscheidungen widerspiegelt (vgl. Urteil des Senats vom 22.6.2009 - 9 LC 409/06 -, NdsVBl 2009, 310 = NVwZ-RR 2009, 898) und sich dabei an den satzungsrechtlichen Vorgaben ausrichtet.
  • VG Lüneburg, 22.07.2020 - 3 A 114/18

    Entstehung; Fälligkeit; Gebühren; Kostenüberdeckung; Niederschlagswassergebühr;

    Dies setzt voraus, dass die Kalkulation die kalkulatorischen Leitentscheidungen widerspiegelt (Nds. OVG, Urt. v. 22.06.2009 - 9 LC 409/06 -, juris Rn. 27).

    Es ist erforderlich, dass die Gebührenkalkulation dem Rat als dem für die Beschlussfassung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 NKAG i. V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz - NKomVG - zuständigen Organ bei der Entscheidung über die Satzung vorgelegen hat und er sich diese zu eigen macht (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 22.06.2009 - 9 LC 409/06 -, juris Rn. 27).

  • OVG Niedersachsen, 01.02.2016 - 9 KN 277/14

    Anforderungen an die Kalkulation eines Fremdenverkehrsbeitrags

  • VG Lüneburg, 27.05.2020 - 3 A 94/18

    Anlieger; Anlieger, mehrfache Heranziehung; Hinterlieger; Quadratwurzelmaßstab;

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 9 LB 146/09

    Eine Abwasserbeseitigung darf den Aufwand für die im Kalkulationszeitraum

  • VG Göttingen, 22.03.2016 - 3 A 226/15

    Betriebsabrechnungsbogen; Gebührenmaßstab; Gebührentatbestand; Neukalkulation;

  • VG Osnabrück, 01.07.2014 - 1 A 10/12

    Abfallgebühr; Beauftragung eines Dritten; Eigengesellschaft; einheitliche

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2018 - 1 LB 216/13

    Abwassergebühren für Schmutzwasser

  • VG Lüneburg, 15.11.2022 - 3 A 24/19

    Quadratmetermaßstab; Straßenreinigungsgebühr

  • VG Osnabrück, 28.09.2022 - 1 A 37/21

    Auswahl Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Finanzierung Gebührenausfall;

  • VG Hannover, 07.07.2015 - 1 A 2165/13

    Beschlussfassung; Gebührensatz; Kalkulation; Planmäßige Unterdeckung;

  • VG Greifswald, 12.02.2016 - 3 A 126/14

    Rechtsgrundlage für die Bestimmung des Schuldners der Straßenreinigungsgebühr

  • VG Osnabrück, 10.08.2010 - 1 A 146/09

    Abfall; Abfallbeseitigungsanlage; Abfallgebühr; Anlieferung; Fremdabfall;

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