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   AG Detmold, 17.02.2003 - 9 M 298/2003, 9 M 298/03   

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AG Detmold, 17.02.2003 - 9 M 298/2003, 9 M 298/03 (https://dejure.org/2003,17686)
AG Detmold, Entscheidung vom 17.02.2003 - 9 M 298/2003, 9 M 298/03 (https://dejure.org/2003,17686)
AG Detmold, Entscheidung vom 17. Februar 2003 - 9 M 298/2003, 9 M 298/03 (https://dejure.org/2003,17686)
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  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 - L 5 AS 1049/10

    Mietschuldenübernahme, Anordnungsgrund

    Zudem bestehen erhebliche Zweifel, ob die genannte Urkunde in Bezug auf die Räumung einen Vollstreckungstitel nach § 794 ZPO darstellt, da die Zwangsvollstreckung aus notariellen Urkunden, die den Bestand eines Mietverhältnisses über Wohnraum betreffen, gemäß § 795 Abs. 1 Nr. 5 ZPO ausgeschlossen ist (vgl. Amtsgericht Detmold, Beschluss vom 17. Februar 2003, 9 M 298/03, abrufbar bei der Datenbank Juris; Stöber, in: Zöller, ZPO, 28. Auflage 2010, § 794 Rn 26).
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