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   OVG Niedersachsen, 02.05.1991 - 9 M 4630/91   

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https://dejure.org/1991,5828
OVG Niedersachsen, 02.05.1991 - 9 M 4630/91 (https://dejure.org/1991,5828)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.05.1991 - 9 M 4630/91 (https://dejure.org/1991,5828)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Mai 1991 - 9 M 4630/91 (https://dejure.org/1991,5828)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Vollgeschoßmaßstab; Anschlußbeitragsrecht; Landwirtschaftliche Hofstellen; Innenbereich; Bemessung eines Kanalbaubeitrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vollgeschoßmaßstab; Anschlußbeitragsrecht; Landwirtschaftliche Hofstellen; Innenbereich; Bemessung eines Kanalbaubeitrags

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Berlin, 05.07.1984 - 14 A 69.83
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.1991 - 9 M 4630/91
    Gemessen an der baulichen Nutzung liegt die Beanspruchung der Entwässerungseinrichtungen erfahrungsgemäß unter der in Wohn-, Dorf- und Mischgebieten (vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 24.9.1985 - 14 A 69/83 -).
  • VG Cottbus, 03.03.2011 - 6 K 351/09

    Beitragsmaßstab bei der Heranziehung zum Schmutzwasserbeitrag

    So behält in einem Fall, in welchem der Satzungsgeber das erste Vollgeschoss mit 100% der anrechenbaren Grundstücksfläche und jedes weiteres Vollgeschoss mit einem deutlich geringeren Prozentsatz (z.B. 10% oder 15%) bewertet wird, die Grundstücksfläche gegenüber dem (gesteigerten) Maß der baulichen Nutzung ein entscheidendes Gewicht (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Beschluss vom 02. Mai 1991 -9 M 4630/91-, zitiert nach Juris; zu einer Satzungsregelung mit -wie hier- 100% für das erste und 60% für weitere Vollgeschosse).

    Hiervon ausgehend ergibt sich für das Gebiet des Beklagten, dass der Nutzungsfaktor für jedes weitere Vollgeschoss von 0, 6 nicht zu beanstanden sein dürfte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06. September 2006 -9 B 24.05-, eine Satzung billigend, die einen Steigerungsfaktor von 60% vorsieht, allerdings ohne Problematisierung in der Entscheidung; ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 02. Mai 1991, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 27.01.1993 - 9 L 4763/91

    Kanalbaubeitragspflicht; Landwirtschaftliche Hofstelle; Unbeplanter Innenbereich

    Der Senat hat die hiergegen erhobenen Einwendungen bereits in dem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes umfassend gewürdigt und in dem Beschluß vom 9. Mai 1991 - 9 M 4630/91 -, dng 1991, 230 f) folgende Feststellungen getroffen:.

    Hierzu hat der Senat bereits im vorläufigen Rechtsschutzverfahren folgende Feststellungen getroffen (vgl. Beschl. v. 9.5.1991 - 9 M 4630/91 -, S. 6 f.):.

  • VG Schwerin, 25.01.2007 - 4 A 217/06

    Rechtmäßigkeit einer Beitragskalkulation bei der Heranziehung zu

    Die Verwendung eines Vollgeschoßmaßstabes ist in der Rechtsprechung zwischenzeitlich weitgehend anerkannt ( VGH Mannheim vom 13.01.1994, 2 S 1213/92 ; OVG Lüneburg, Beschluß vom 19.10.1993, 9 M 2240/93, KStZ 1994, 77 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 27.01.1993, 9 L 4763/91 , OVG Lüneburg, Beschluß vom 02.05.1991, 9 M 4630/91 ).

    Nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Beschluß vom 02.05.1991, 9 M 4630/91 ; vgl. Driehaus/Klausing, aaO., Rdn. 1024; ebenso Hatopp, NKAG, § 6, Rdn. 51c) ist es demgegenüber durchaus zulässig, wenn das erste Vollgeschoß mit einem höheren Ansatz als die weiteren Vollgeschosse berücksichtigt werden.

  • VG Schwerin, 14.05.2008 - 4 A 3183/04

    Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag Schmutzwasser

    Die Verwendung eines Vollgeschoßmaßstabes ist in der Rechtsprechung zwischenzeitlich weitgehend anerkannt ( VGH Mannheim vom 13.01.1994, 2 S 1213/92 ; OVG Lüneburg, Beschluß vom 19.10.1993, 9 M 2240/93, KStZ 1994, 77 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 27.01.1993, 9 L 4763/91 , OVG Lüneburg, Beschluß vom 02.05.1991, 9 M 4630/91 ).

    Nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Beschluß vom 02.05.1991, 9 M 4630/91 ; vgl. Driehaus/Klausing, aaO., Rdn. 1024; ebenso Hatopp, NKAG, § 6, Rdn. 51c) ist es demgegenüber durchaus zulässig, wenn das erste Vollgeschoß mit einem höheren Ansatz als die weiteren Vollgeschosse berücksichtigt werden.

  • VG Cottbus, 31.01.2013 - 6 K 868/12

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Soweit er sich zur Begründung seiner gegenteiligen Ansicht auf Rechtsprechung des OVG Niedersachsen (vgl. Beschluss vom 2. Mai 1991 - 9 M 4630/91 -, veröff. in juris; Beschluss vom 19. Januar 1999 - 9 M 3626/98 -, veröff. in juris) und eine diese zitierende Kommentarstelle beruft, trägt dies nicht.
  • OVG Niedersachsen, 21.09.1995 - 9 L 6639/93

    Kommunale Abgaben; Tiefenbegrenzungsregelung; Vermutung; Widerlegbarkeit;

    Die Ermittlung der beitragspflichtigen Fläche anhand einer Tiefenbegrenzungsregelung der hier vorliegenden Art begegnet - abgesehen vom (hier allerdings folgenlosen) fehlerhaften Abstellen auf das "Hauptsammler"-Grundstück (vgl. hierzu den Beschl. d. erk. Sen. v. 2.5.1991, 9 M 4630/91, GemN 1991, 230) - im Grundsatz keinen durchgreifenden Bedenken.
  • VG Schleswig, 19.06.2019 - 4 B 12/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anschlussbeiträge

    Das Niedersächsische OVG hat einen Maßtab von 100 % für das 1. Vollgeschoss und 60 % für jedes weitere Vollgeschoss für rechtmäßig erachtet (B. v. 2. Mai 1991 - 9 M 4630/91 -, juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 21.03.2002 - 9 LA 120/02

    Entsorgungsgebiet; Geschossflächenzahl; Grundflächenzahl; Grundstücksfläche;

    Der beschließende Senat hat folglich Beitragsmaßstäbe, nach denen pro Vollgeschoss ein bestimmter Anteil der gesamten Grundstücksfläche in Ansatz gebracht wird, als grundsätzlich zulässig angesehen (Beschl. v. 2.5.1991 - 9 M 4630/91 -, dng 1991, 230 = Nds.Rpfl.
  • OVG Niedersachsen, 19.10.1993 - 9 M 2240/93

    Verwendung; Vollgeschoßmaßstab; Grundstücksfläche; Kanalbaubeitragsrecht

    In Rechtsprechung (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 25.10.1989, 9 L 71/89, dng 1990, 61; Beschl. v. 2.5.1991, 9 M 4630/91, dng 1991, 230; Urt. v. 13.8.1991, 9 L 274/89) und Schrifttum (vgl. z. B. Klausing in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand März 1993, § 8 RdNr. 1024 ff.) wird allgemein anerkannt, daß gegen die Verwendung des Vollgeschoßmaßstabs auch in beplanten Gebieten grundsätzlich keine durchgreifenden Bedenken bestehen.
  • VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 6026/13

    Abwasserbeitrag; Beitragserlass; Logistikhalle; Vollgeschossmaßstab

    Der unterschiedliche Anteilssatz für das erste Vollgeschoss mit 100% und für jedes weitere Vollgeschoss mit 60% findet seine Rechtfertigung letztlich darin, dass beim ersten Vollgeschoss ein ausgebautes Dachgeschoss, das nach § 2 Abs. 4 NBauO (a.F.) kein Vollgeschoß ist, mit zu berücksichtigen ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.05.1991 - 9 M 4630/91 - juris; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 49. EL, Sept. 2013, § 8 Rn. 1024 mwN).
  • VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 222/13

    Abwasserbeitrag; Logistikhalle; Vollgeschossmaßstab

  • OVG Niedersachsen, 21.02.1992 - 9 M 158/92

    Vorausleistung auf Kanalbaubeitrag; Buchgrundstücksbegriff;

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