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   OVG Niedersachsen, 05.09.2006 - 9 ME 203/06   

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https://dejure.org/2006,14437
OVG Niedersachsen, 05.09.2006 - 9 ME 203/06 (https://dejure.org/2006,14437)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.09.2006 - 9 ME 203/06 (https://dejure.org/2006,14437)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. September 2006 - 9 ME 203/06 (https://dejure.org/2006,14437)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Saisonkurbeitrag für ortsfremden Eigentümer einer Zweitwohnung im Erhebungsgebiet

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs. 2 NKAG,NI; § 80 Abs. 4 S. 3 VwGO
    Kurbeitragspflicht des ortsfremden Eigentümers einer Zweitwohnung; Vermutung des Aufenthalts bei Erwerb einer Zweitwohnung; Reale Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Kureinrichtungen und Erholungseinrichtungen

  • Judicialis

    NKAG § 10 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kurbeitragspflicht des ortsfremden Eigentümers einer Zweitwohnung; Vermutung des Aufenthalts bei Erwerb einer Zweitwohnung; Reale Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Kureinrichtungen und Erholungseinrichtungen

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Oldenburg, 30.11.2006 - 2 A 3161/05

    Jahreskurbeitrag für ortsfremde Eigentümer einer Zweitwohnung im Erhebungsgebiet;

    In diesen Fällen ist (weiter) zu vermuten, dass sich der Zweitwohnungsinhaber und deren Familienangehörige in dem als Kur- bzw. Badeort anerkannten Feriengebiet aufhalten und tatsächlich die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Fremdenverkehrseinrichtungen haben (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 16. Januar 2006 - 9 ME 304/05 -, Juris, mit Veröffentlichungshinweis auf ZKF 2006, 116 = NordÖR 2006, 162; dasselbe, Beschluss vom 5. September 2006 - 9 ME 203/06 -, einsehbar in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. September 1985 - 14 S 2528/84 -, Juris, mit Veröffentlichungshinweis auf ESVGH 36, S. 34).

    Die an den Erwerb der Zweitwohnung anknüpfende Vermutung eines Aufenthalts verbunden mit der realen Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Kur- und Erholungseinrichtungen entfällt darüber hinaus dann, wenn der Zweitwohnungsinhaber einen Gästevermittlungsvertrag abgeschlossen und in dieser Vereinbarung die Eigennutzung des Ferienhauses während der Vertragsdauer ausgeschlossen sowie sich im Vertrag auch keine Sperrzeiten für die Gästevermittlung durch den Vertragspartner vorbehalten hat (so nunmehr Nds.OVG, Beschluss vom 5. September 2006, a.a.O.).

    Die Aufenthaltsvermutung verbunden mit der realen Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Kur- und Erholungseinrichtungen ist hier auch nicht mit Blick auf die im Beschluss des Nds.OVG vom 5. September 2006 (a.a.O.) dargelegten Grundsätze, wonach diese Vermutung entfällt, wenn der Zweitwohnungsinhaber einen Gästevermittlungsvertrag abgeschlossen und in diesem die Eigennutzung des Ferienhauses während der Vertragsdauer ausgeschlossen sowie sich vertraglich auch keine Sperrzeiten für die Gästevermittlung durch den Vertragspartner vorbehalten hat, in Frage gestellt.

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 9 LA 133/08

    Erhebung eines Jahreskurbeitrags für einen Zweitwohnungsinhaber; Aufenthalt

    Demgemäß hat der Senat entschieden, dass allein das Betreten des Erhebungsgebiets den an das Innehaben der Zweitwohnung anknüpfenden Saisonkurbeitrag nicht auslöst (Beschluss vom 5.9.2006 - 9 ME 203/06 - ZKF 2006, 238 = NordÖR 2006, 469).

    Die Pflicht zur Zahlung des Jahreskurbeitrags entfällt nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 5.9.2006 - 9 ME 203/06 - a. a. O. und vom 9.9.2008 - 9 ME 191/08 - m. w. N.) weiter dann, wenn der Zweitwohnungsinhaber die durch den Erwerb der Zweitwohnung zunächst begründete Aufenthaltsvermutung durch konkretes Tatsachenvorbringen substanziiert widerlegt.

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2008 - 9 ME 191/08

    Widerlegbarkeit der durch das Innehaben einer Zweitwohnung begründeten

    Der Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung die Erhebung eines Jahreskurbeitrags zu Beginn des Erhebungszeitraums für die Dauer des Erhebungszeitraums im Regelfall, vor allem wenn die Möglichkeit zur Eigennutzung bestand, für rechtmäßig gehalten (Beschlüsse vom 25.2.2004 - 9 LA 200/03 - vom 5. September 2006 - 9 ME 203/06), und zwar unabhängig davon, ob sich später nach Ablauf des Erhebungszeitraums herausgestellt hat, dass die Zweitwohnungsinhaber die während des Erhebungszeitraums andauernde - und naturgemäß dann nicht widerlegbare - Aufenthaltsvermutung substanziiert durch konkretes Tatsachenvorbringen im nachhinein widerlegen konnten.
  • VG Oldenburg, 16.12.2010 - 2 A 355/10

    Jahreskurbeitrag bei zeitlich begrenztem Nutzungsrecht eines Wohnungseigentümers

    Die an den Erwerb der Zweitwohnung anknüpfende Vermutung eines Aufenthalts verbunden mit der realen Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Kur- und Erholungseinrichtungen entfällt bei einer Veranlagung zu Beginn eines Erhebungszeitraums allerdings dann, wenn die Eigennutzung der in Rede stehenden Ferienwohnung nach einem abgeschlossenen Vertrag (z.B. Gästevermittlungsvertrag) während der Vertragsdauer vollständig ausgeschlossen ist, also nach den vertraglichen Bedingungen in dem Veranlagungsjahr überhaupt keine Möglichkeit verbleibt, die Ferienwohnung - beispielsweise zur Durchführung von Reinigungs-, Renovierungs- und Reparaturarbeiten - zu betreten (vgl. Nds. OVG vom 5. September 2006 - 9 ME 203/06 -, juris, Rn. 3, mit Veröffentlichungshinweis auf ZKF 2006, 238; dasselbe, Beschluss vom 9. September 2008 - 9 ME 191/08 -, juris, Rdnr. 6; VG Oldenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2007 - 2 B 2323/07 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2016 - 9 LC 69/16

    Eigennutzung; GbR; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Gesellschafter; Innehaben;

    Auf das eigene Nutzungsrecht kommt es deshalb an, weil die Kurbeitragspflicht für Inhaber von Zweitwohnungen an die Vermutung anknüpft, dass sich Zweitwohnungsinhaber während des Erhebungszeitraums tatsächlich zeitweise im Erhebungsgebiet, nämlich in ihrer Zweitwohnung, aufhalten und sie damit tatsächlich eine reale Möglichkeit haben, die Kur- und Erholungseinrichtungen im Erhebungsgebiet in Anspruch zu nehmen (vgl. Senatsurteil v. 28.10.1992 - L 355/92 - juris Rn. 4; Senatsbeschlüsse v. 30.5.2000 - 9 L 977/99 - juris Rn. 1; 25.2.2004 - 9 KN 546/02 - juris Rn. 19; v. 27.12.2005 - 9 ME 185/05 - juris Rn. 2; v. 13.1.2006 - 9 ME 304/05 - juris Rn. 5; v. 5.9.2006 - 9 ME 203/06 - juris Rn. 3; v. 9.9.2008 - 9 ME 191/08 - juris Rn. 5; v. 10.11.2009 - 9 LA 133/08 - juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2008 - 9 ME 322/07

    Absicht; Eigennutzung; Ferienwohnung; GbR; Gemeinde; Gesellschaft bürgerlichen

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus dem vom Antragsteller angeführten Senatsbeschluss vom 5. September 2006 (9 ME 203/06).
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