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   OVG Niedersachsen, 25.06.2008 - 9 ME 453/07.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10735
OVG Niedersachsen, 25.06.2008 - 9 ME 453/07.OVG (https://dejure.org/2008,10735)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.06.2008 - 9 ME 453/07.OVG (https://dejure.org/2008,10735)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 9 ME 453/07.OVG (https://dejure.org/2008,10735)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Heranziehung von Fremdanliegern bei modifiziertem Erschließungsvertrag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 124 Abs. 1 BauGB; §§ 127 ff. BauGB
    Schaffung einer tauglichen Grundlage für die Heranziehung von Fremdanliegern im Vertragsgebiet zu Erschließungsbeiträgen als Modifizierung eines Erschließungsvertrages durch eine Kostenvereinbarung; Anlage einer späteren Kostenvereinbarung im Erschließungsvertrag als ...

  • Judicialis

    BauGB § 124 Abs. 1; ; BauGB §§ 127 ff.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Heranziehung von Fremdanliegern bei Erschließungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Heranziehung von Fremdanliegern bei modifiziertem Erschließungsvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schaffung einer tauglichen Grundlage für die Heranziehung von Fremdanliegern im Vertragsgebiet zu Erschließungsbeiträgen als Modifizierung eines Erschließungsvertrages durch eine Kostenvereinbarung; Anlage einer späteren Kostenvereinbarung im Erschließungsvertrag als ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 260
  • BauR 2008, 1667
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 22.11.2006 - 9 ME 269/06

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Erhebung von Erschließungsbeiträgen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2008 - 9 ME 453/07
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 22. November 2006 - 9 ME 269/06 -) sei es nicht zu beanstanden, wenn mit einem Änderungsvertrag erst im Nachhinein eine Kostenvereinbarung im Erschließungsvertrag geschaffen werde.

    Aus eben diesem Grunde ist es nach der im folgenden wörtlich wiedergegebenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22.3.1996 - 8 C 17/94 - BVerwGE 101, 12 = NVwZ 1996, 794 = DVBl 1996, 1057 = KStZ 1997, 214), der sich der Senat in seinem in der erstinstanzlichen Entscheidung zitierten Beschluss vom 22. November 2006 (- 9 ME 269/06 - NVwZ-RR 2007, 241) bereits angeschlossen hat, "angezeigt, in den auf die Erschließung eines Baugebiets ausgerichteten Vertrag eine besondere Kostenvereinbarung aufzunehmen, die einen beitragsfähigen Erschließungsaufwand der Gemeinde begründet und auf diesem Weg eine der Vorteilssituation seines Grundstücks entsprechende Belastung des Fremdanliegers mit Erschließungskosten ermöglicht.

    Ist dies nicht geschehen, so kann nach der Entscheidung des Senats vom 22. November 2006 (- 9 ME 269/06 - a.a.O.) nachträglich eine solche Modifizierung nur erfolgen, wenn bereits im Erschließungsvertrag der übereinstimmende Wille der Vertragsparteien zum Ausdruck kommt, "dem Grunde nach eine Basis für die Heranziehung der Fremdanlieger sicherzustellen", so dass sich der Erschließungsvertrag insoweit "als ergänzungsfähig" durch eine spätere modifizierende Kostenvereinbarung erweist.

  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2008 - 9 ME 453/07
    Aus eben diesem Grunde ist es nach der im folgenden wörtlich wiedergegebenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22.3.1996 - 8 C 17/94 - BVerwGE 101, 12 = NVwZ 1996, 794 = DVBl 1996, 1057 = KStZ 1997, 214), der sich der Senat in seinem in der erstinstanzlichen Entscheidung zitierten Beschluss vom 22. November 2006 (- 9 ME 269/06 - NVwZ-RR 2007, 241) bereits angeschlossen hat, "angezeigt, in den auf die Erschließung eines Baugebiets ausgerichteten Vertrag eine besondere Kostenvereinbarung aufzunehmen, die einen beitragsfähigen Erschließungsaufwand der Gemeinde begründet und auf diesem Weg eine der Vorteilssituation seines Grundstücks entsprechende Belastung des Fremdanliegers mit Erschließungskosten ermöglicht.

    Auch diese nähere Ausgestaltung der Abwicklung des dem Erschließungsunternehmer zustehenden Erstattungsanspruchs ist nicht zu beanstanden (BVerwG, Urt. v. 22.3.1996, a.a.O.; vgl. ferner Driehaus, a.a.O., § 6 RdNrn. 54 u. 55).

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2006 - 9 LA 194/05

    Folgenbeseitigungsanspruch als Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2008 - 9 ME 453/07
    Aus eben diesem Grunde ist es nach der im folgenden wörtlich wiedergegebenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22.3.1996 - 8 C 17/94 - BVerwGE 101, 12 = NVwZ 1996, 794 = DVBl 1996, 1057 = KStZ 1997, 214), der sich der Senat in seinem in der erstinstanzlichen Entscheidung zitierten Beschluss vom 22. November 2006 (- 9 ME 269/06 - NVwZ-RR 2007, 241) bereits angeschlossen hat, "angezeigt, in den auf die Erschließung eines Baugebiets ausgerichteten Vertrag eine besondere Kostenvereinbarung aufzunehmen, die einen beitragsfähigen Erschließungsaufwand der Gemeinde begründet und auf diesem Weg eine der Vorteilssituation seines Grundstücks entsprechende Belastung des Fremdanliegers mit Erschließungskosten ermöglicht.
  • BGH, 08.11.1973 - VII ZR 246/72

    Fehlender Anspruch auf Ersatz anteiligen Erschließungsaufwands nach Übernahme der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2008 - 9 ME 453/07
    Gelingt ihm dies nicht, hat er weder aus Geschäftsführung ohne Auftrag noch aus ungerechtfertigter Bereicherung einen Anspruch auf anteiligen Ersatz der Erschließungskosten (vgl. BGH, Urt. v. 8.11.1973 - VII ZR 246/72 - BGHZ 61, 359 = NJW 1974, 96).
  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11

    Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten;

    Ob der Ansicht des OVG Lüneburg (Beschluss vom 25. Juni 2008 - 9 ME 453/07 - NVwZ-RR 2009, 260) zu folgen ist, wonach die Modifizierung eines Erschließungsvertrags grundsätzlich schon in dem auf die Erschließung des Baugebiets ausgerichteten Vertrag erfolgen muss und nachträglich nur in Betracht kommt, wenn der entsprechende Wille der Vertragsparteien bereits im Erschließungsvertrag zum Ausdruck kommt, kann der Senat ebenso wie das Oberverwaltungsgericht dahinstehen lassen.
  • VG Mainz, 21.04.2010 - 3 K 537/09

    Erschließungsbeitragsrecht; Modifizierung eines Erschließungsvertrages

    Soweit sie unter Hinweis auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom 25. Juni 2008 (9 ME 453/07, NVwZ 2009, 260 f.) geltend macht, es fehle an einer wirksamen Kostenerstattungsvereinbarung zwischen der Beklagten und dem Erschließungsträger, da nicht auf den städtebaulichen Vertrag vom 05. November 2001, sondern auf den städtebaulichen Vertrag vom 21. Dezember 1999 abzustellen sei, der als echter Erschließungsvertrag keine Rechtsgrundlage zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen enthalte (vgl. S. 1 des Schriftsatzes vom 19. Oktober 2009, Bl. 86 der Gerichtsakten), vermag die Kammer dem nicht zu folgen.
  • VG Potsdam, 07.09.2011 - 12 L 320/11

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

    Es gab z. B. in den Fällen, in denen eine nachträgliche Modifizierung eines Erschließungsvertrages durch eine spätere Kostenvereinbarung kritisch gesehen und nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen als zulässig erachtet wurde, jeweils schon einen echten Erschließungsvertrag, der wirksam war und somit schon abschließende Rechtswirkungen entfaltet hatte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 9 ME 453/07 - Urteil vom 31. Januar 2011 - 9 LC 132/09 -, beides zitiert nach juris).
  • VG München, 26.03.2021 - M 28 S 20.1155

    Erschließungsbeitrag eines Fremdanliegers

    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht offen gelassen, ob der Ansicht des NdsOVG (B.v. 25.6.2008 - 9 ME 453/07 - NVwZ-RR 2009, 260; siehe auch: U.v. 31.1.2011 - 9 LC 132/09 - NVwZ-RR 2011, 381) zu folgen ist, wonach die Modifizierung eines Erschließungsvertrags grundsätzlich bereits in dem auf die Erschließung des Baugebiets ausgerichteten Vertrag erfolgen muss, und nachträglich nur in Betracht kommt, wenn der entsprechende Wille der Vertragsparteien bereits im Erschließungsvertrag zum Ausdruck kommt.
  • VG Potsdam, 17.01.2014 - 12 K 1139/11

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

    Dabei kann dahinstehen, ob ein ohne entsprechende Kostenabrede geschlossener "echter" Erschließungsvertrag - wie hier - nachträglich nur dann zulasten von Fremdanliegern modifiziert werden kann, wenn in dem ursprünglichen Erschließungsvertrag zumindest der Wille der Vertragsparteien zum Ausdruck gekommen ist, eine Basis für die Heranziehung der Fremdanlieger zu Erschließungsbeiträgen zu schaffen und damit ergänzungsfähig ist (so OVG Lüneburg, Urteil vom 31. Januar 2011 - 9 LC 132/09 - und Beschluss vom 25. Juni 2008 - 9 ME 453/07 - offen gelassen: BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2013 - 9 C 11/11 -, alles zitiert nach juris).
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