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   OVG Niedersachsen, 29.06.2009 - 9 ME 49/09   

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https://dejure.org/2009,38847
OVG Niedersachsen, 29.06.2009 - 9 ME 49/09 (https://dejure.org/2009,38847)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.06.2009 - 9 ME 49/09 (https://dejure.org/2009,38847)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Juni 2009 - 9 ME 49/09 (https://dejure.org/2009,38847)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 80 Abs. 5; AufenthG § 8; AufenthG § 5 Abs. 2
    D (A), vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, Verlängerung, Aufenthaltserlaubnis, Ermessen, Aufenthaltsdauer, Visumsverstoß, illegale Einreise, Vertrauensschutz, Rechtssicherheit, Bestandskraft, Aufenthaltsdauer

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2009 - 9 ME 49/09
    Der Ermessensspielraum ist gegenüber demjenigen bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis enger, weil "die Tatsache eines mehrjährigen, rechtmäßigen und beanstandungsfreien Aufenthalts" (BVerfG, Beschl. v. 26.9.1978, BVerfGE 49, 168, 185) grundsätzlich zugunsten des Ausländers zu berücksichtigen ist.
  • VG Oldenburg, 07.03.2011 - 11 B 440/11

    Verlängerung einer nach der Altfallregelung erteilten Aufenthaltserlaubnis;

    Auch würde es den Grundsätzen der Bestandskraft, des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit widersprechen, bereits abschließend geprüfte und nicht mehr veränderbare Sachverhalte im Rahmen einer Verlängerungsentscheidung erneut zur Beurteilung zu stellen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 9 ME 49/09 - zu § 34 Abs. 3 AufenthG).
  • VG Oldenburg, 26.09.2011 - 11 A 3420/10

    Altfallregelung; Änderung der Sachlage; Aufenthaltserlaubnis; Bestandsschutz;

    Auch würde es den Grundsätzen der Bestandskraft, des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit widersprechen, bereits abschließend geprüfte und nicht mehr veränderbare Sachverhalte im Rahmen einer Verlängerungsentscheidung erneut zur Beurteilung zu stellen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 9 ME 49/09 - zu § 34 Abs. 3 AufenthG).
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