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   OVG Niedersachsen, 13.09.2017 - 9 ME 62/17   

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https://dejure.org/2017,35892
OVG Niedersachsen, 13.09.2017 - 9 ME 62/17 (https://dejure.org/2017,35892)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.09.2017 - 9 ME 62/17 (https://dejure.org/2017,35892)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. September 2017 - 9 ME 62/17 (https://dejure.org/2017,35892)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 131 Abs 1 BauGB; § 133 Abs 1 BauGB; § 1 Abs 1 S 1 BauODV ND 2012; § 4 Abs 1 BauO ND
    Bauordnungsrechtliche Anforderungen; Baugrundstück; Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Zugang; Zugänglichkeit

  • baurechtsiegen.de

    Erschlossensein eines Baugrundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein 1,25 m breiter Zugang möglich: Baugrundstück nicht erschlossen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zugang nicht mindestens 1,25 m breit: Grundstück ist nicht erschlossen! (IBR 2017, 704)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 1006
  • DÖV 2017, 1006
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2012 - 9 LA 157/11

    Mindestbreite von 1,25 m für den Zugang zu einem bestimmungsgemäß zu Wohnzwecken

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2017 - 9 ME 62/17
    Ein Grundstück ist im Sinne der §§ 131 Abs. 1, 133 Abs. 1 BauGB erschlossen, wenn auch die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Zugänglichkeit des Baugrundstücks erfüllt sind (BVerwG, Urteile vom 11.5.1973 - IV C 7.72 - Leitsatz und Rn. 12 f. in juris, vom 14.1.1983 - 8 C 81.81 - Leitsatz und Rn. 15 f. in juris und vom 28.3.2007 - 9 C 4.06 - Leitsatz und Rn. 12 in juris; vgl. ferner Senatsurteil vom 9.4.2015 - 9 LC 248/13 - 2. Leitsatz und Rn. 26 in juris und Senatsbeschluss vom 9.11.2012 - 9 LA 157/11 - 2. Leitsatz und Rn. 8 in juris zum Straßenausbaubeitragsrecht).

    In § 1 Abs. 1 Satz 1 DVO-NBauO sind die insoweit zu stellenden Anforderungen dahingehend weiter konkretisiert, dass zu einem Gebäude ein mindestens 1, 25 m breiter Zu- oder Durchgang von der öffentlichen Verkehrsfläche aus vorhanden sein muss (vgl. hierzu im Einzelnen Senatsurteil vom 9.4.2015 - 9 LC 248/13 - 3. Leitsatz und Rn. 30 in juris und Senatsbeschluss vom 9.11.2012 - 9 LA 157/11 - 2. Leitsatz und Rn. 8 in juris).

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 9 LC 248/13

    Blockrandbebauung; Brandschutz; Durchfahrt; Eigentümeridentität; Erreichbarkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2017 - 9 ME 62/17
    Ein Grundstück ist im Sinne der §§ 131 Abs. 1, 133 Abs. 1 BauGB erschlossen, wenn auch die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Zugänglichkeit des Baugrundstücks erfüllt sind (BVerwG, Urteile vom 11.5.1973 - IV C 7.72 - Leitsatz und Rn. 12 f. in juris, vom 14.1.1983 - 8 C 81.81 - Leitsatz und Rn. 15 f. in juris und vom 28.3.2007 - 9 C 4.06 - Leitsatz und Rn. 12 in juris; vgl. ferner Senatsurteil vom 9.4.2015 - 9 LC 248/13 - 2. Leitsatz und Rn. 26 in juris und Senatsbeschluss vom 9.11.2012 - 9 LA 157/11 - 2. Leitsatz und Rn. 8 in juris zum Straßenausbaubeitragsrecht).

    In § 1 Abs. 1 Satz 1 DVO-NBauO sind die insoweit zu stellenden Anforderungen dahingehend weiter konkretisiert, dass zu einem Gebäude ein mindestens 1, 25 m breiter Zu- oder Durchgang von der öffentlichen Verkehrsfläche aus vorhanden sein muss (vgl. hierzu im Einzelnen Senatsurteil vom 9.4.2015 - 9 LC 248/13 - 3. Leitsatz und Rn. 30 in juris und Senatsbeschluss vom 9.11.2012 - 9 LA 157/11 - 2. Leitsatz und Rn. 8 in juris).

  • BVerwG, 14.01.1983 - 8 C 81.81

    "Erschlossensein" eines Grundstücks"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2017 - 9 ME 62/17
    Ein Grundstück ist im Sinne der §§ 131 Abs. 1, 133 Abs. 1 BauGB erschlossen, wenn auch die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Zugänglichkeit des Baugrundstücks erfüllt sind (BVerwG, Urteile vom 11.5.1973 - IV C 7.72 - Leitsatz und Rn. 12 f. in juris, vom 14.1.1983 - 8 C 81.81 - Leitsatz und Rn. 15 f. in juris und vom 28.3.2007 - 9 C 4.06 - Leitsatz und Rn. 12 in juris; vgl. ferner Senatsurteil vom 9.4.2015 - 9 LC 248/13 - 2. Leitsatz und Rn. 26 in juris und Senatsbeschluss vom 9.11.2012 - 9 LA 157/11 - 2. Leitsatz und Rn. 8 in juris zum Straßenausbaubeitragsrecht).
  • BVerwG, 11.05.1973 - IV C 7.72

    Rechtliche und tatsächliche Bebaubarkeit eines Grundstücks als Voraussetzung für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2017 - 9 ME 62/17
    Ein Grundstück ist im Sinne der §§ 131 Abs. 1, 133 Abs. 1 BauGB erschlossen, wenn auch die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Zugänglichkeit des Baugrundstücks erfüllt sind (BVerwG, Urteile vom 11.5.1973 - IV C 7.72 - Leitsatz und Rn. 12 f. in juris, vom 14.1.1983 - 8 C 81.81 - Leitsatz und Rn. 15 f. in juris und vom 28.3.2007 - 9 C 4.06 - Leitsatz und Rn. 12 in juris; vgl. ferner Senatsurteil vom 9.4.2015 - 9 LC 248/13 - 2. Leitsatz und Rn. 26 in juris und Senatsbeschluss vom 9.11.2012 - 9 LA 157/11 - 2. Leitsatz und Rn. 8 in juris zum Straßenausbaubeitragsrecht).
  • BVerwG, 28.03.2007 - 9 C 4.06

    Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; Vorderliegergrundstück;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2017 - 9 ME 62/17
    Ein Grundstück ist im Sinne der §§ 131 Abs. 1, 133 Abs. 1 BauGB erschlossen, wenn auch die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Zugänglichkeit des Baugrundstücks erfüllt sind (BVerwG, Urteile vom 11.5.1973 - IV C 7.72 - Leitsatz und Rn. 12 f. in juris, vom 14.1.1983 - 8 C 81.81 - Leitsatz und Rn. 15 f. in juris und vom 28.3.2007 - 9 C 4.06 - Leitsatz und Rn. 12 in juris; vgl. ferner Senatsurteil vom 9.4.2015 - 9 LC 248/13 - 2. Leitsatz und Rn. 26 in juris und Senatsbeschluss vom 9.11.2012 - 9 LA 157/11 - 2. Leitsatz und Rn. 8 in juris zum Straßenausbaubeitragsrecht).
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