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OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - 9 N 61.07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 2.08
Spruchreife; Verpflichtung zur Spruchreifmachung; Amtsermittlung; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - 9 N 61.07
6 Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Verwaltungsgerichte gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO grundsätzlich verpflichtet sind, die Höhe, in der ein rechtswidriger Abgabenbescheid aufrechterhalten bleiben kann, selbst festzustellen, und ihn nur aufheben dürfen, soweit er rechtswidrig und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. September 2008 - 9 B 2/08 -, juris m. w. N.). - BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02
Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - 9 N 61.07
Die Verpflichtung zur Spruchreifmachung bezieht sich, wie aus dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung folgt, auch darauf, den Abgabenbescheid ggf. nur hinsichtlich eines Teilbetrags in bestimmter Höhe zu bestätigen und die Klage hinsichtlich des überschießenden Betrages abzuweisen (vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 18. November 2002 - 9 C 2/02 -, BVerwGE 117, 200).
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2015 - 9 B 7.14
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Gleichheitssatz; Jahreskaltmiete; …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des Senats vom 27. Mai 2009 - OVG 9 N 61.07 -, juris. - VG Cottbus, 26.11.2020 - 1 K 611/14
Zweitwohnungssteuer
(- OVG 9 N 61.07 -, juris Rn. 6). - VG Cottbus, 26.11.2020 - 1 K 265/15 (- OVG 9 N 61.07 -, juris Rn. 6).