Rechtsprechung
VGH Bayern, 18.08.2010 - 9 NE 10.1887 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Keine Normenkontrolle gegen Vollzugshinweise zum Rauchen in Gaststätten - Gesundheitsschutzgesetz in Bayern
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Zum Rauchverbot in Gaststätten - Vollzugshinweise zum Gesundheitsschutzgesetz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Pressemitteilung)
Zum Rauchverbot in Gaststätten - Vollzugshinweise zum Gesundheitsschutzgesetz
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vollzugshinweise zum bayerischen Rauchverbot für Gaststätten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rauchverbot in Gaststätten - Vollzugshinweise zum Gesundheitsschutzgesetz - Vollzugshinweise haben keinen Rechtsnormcharakter
Papierfundstellen
- DÖV 2011, 536
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94
Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig
Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2010 - 9 NE 10.1887
Es ist aber in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch geklärt, dass Verwaltungsvorschriften, die keine derartige rechtliche Außenwirkung gegenüber dem Bürger entfalten und dessen subjektiv-öffentliche Rechte nicht unmittelbar berühren, mangels Rechtssatzqualität nicht zum Gegenstand einer abstrakten Normenkontrolle gemacht werden können (vgl. Urteil vom 26.1.1996 BVerwGE 100, 262 m.w.N.).Jedenfalls solche rein norminterpretierenden Verwaltungsvorschriften können nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 26.1.1996 a.a.O.) nicht Gegenstand der Normenkontrolle sein.
- BVerwG, 25.11.1993 - 5 N 1.92
Normenkontrolle - Runderlaß - Sozialhilfe - Laufende Leistungen zum …
Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2010 - 9 NE 10.1887
Zwar hat dieses in seinem Urteil vom 25. November 1993 (BVerwGE 94, 335) entschieden, dass der Begriff der untergesetzlichen Rechtsvorschrift in § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO mit Blick auf den Wortlaut, den Sinn und prozessökonomischen Zweck sowie die Entstehungsgeschichte der Vorschrift in einem weiten Sinn zu verstehen ist und deswegen auch Verwaltungsvorschriften umfasst, denen die Rechtsordnung gesetzesähnliche unmittelbare verbindliche Außenwirkung gegenüber den Bürgern beilegt, wie dies etwa bei der Festsetzung der Sozialhilferegelsätze durch Runderlass der zuständigen Landesbehörde der Fall ist.
- VG München, 05.05.2020 - M 18 S 19.5062
Erfolgloser Eilantrag gegen die Untersagung von Lasertag-Angeboten für Kindern …
Unabhängig davon, dass die Vollzugshinweise keine außenwirksame Rechtsnorm darstellen und für das Gericht nicht bindend sind (vgl. BayVGH, B.v. 17.12.2002 - 10 CS 02.286 - BeckRS 2002, 2568; B.v. 18.8.2010 - 9 NE 10.1887 - BeckRS 2010, 51901), haben sie das Ziel, landesweit eine einheitliche Verwaltungspraxis sicherzustellen (vgl. 1.1 VJuSchG) und sind daher für die Antragsgegnerin beachtlich.