Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.08.2010 - 9 NE 10.1887   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8150
VGH Bayern, 18.08.2010 - 9 NE 10.1887 (https://dejure.org/2010,8150)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.08.2010 - 9 NE 10.1887 (https://dejure.org/2010,8150)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. August 2010 - 9 NE 10.1887 (https://dejure.org/2010,8150)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,8150) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Normenkontrolle gegen Vollzugshinweise zum Rauchen in Gaststätten - Gesundheitsschutzgesetz in Bayern

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Zum Rauchverbot in Gaststätten - Vollzugshinweise zum Gesundheitsschutzgesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Zum Rauchverbot in Gaststätten - Vollzugshinweise zum Gesundheitsschutzgesetz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollzugshinweise zum bayerischen Rauchverbot für Gaststätten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rauchverbot in Gaststätten - Vollzugshinweise zum Gesundheitsschutzgesetz - Vollzugshinweise haben keinen Rechtsnormcharakter

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 536
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2010 - 9 NE 10.1887
    Es ist aber in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch geklärt, dass Verwaltungsvorschriften, die keine derartige rechtliche Außenwirkung gegenüber dem Bürger entfalten und dessen subjektiv-öffentliche Rechte nicht unmittelbar berühren, mangels Rechtssatzqualität nicht zum Gegenstand einer abstrakten Normenkontrolle gemacht werden können (vgl. Urteil vom 26.1.1996 BVerwGE 100, 262 m.w.N.).

    Jedenfalls solche rein norminterpretierenden Verwaltungsvorschriften können nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 26.1.1996 a.a.O.) nicht Gegenstand der Normenkontrolle sein.

  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 N 1.92

    Normenkontrolle - Runderlaß - Sozialhilfe - Laufende Leistungen zum

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2010 - 9 NE 10.1887
    Zwar hat dieses in seinem Urteil vom 25. November 1993 (BVerwGE 94, 335) entschieden, dass der Begriff der untergesetzlichen Rechtsvorschrift in § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO mit Blick auf den Wortlaut, den Sinn und prozessökonomischen Zweck sowie die Entstehungsgeschichte der Vorschrift in einem weiten Sinn zu verstehen ist und deswegen auch Verwaltungsvorschriften umfasst, denen die Rechtsordnung gesetzesähnliche unmittelbare verbindliche Außenwirkung gegenüber den Bürgern beilegt, wie dies etwa bei der Festsetzung der Sozialhilferegelsätze durch Runderlass der zuständigen Landesbehörde der Fall ist.
  • VG München, 05.05.2020 - M 18 S 19.5062

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Untersagung von Lasertag-Angeboten für Kindern

    Unabhängig davon, dass die Vollzugshinweise keine außenwirksame Rechtsnorm darstellen und für das Gericht nicht bindend sind (vgl. BayVGH, B.v. 17.12.2002 - 10 CS 02.286 - BeckRS 2002, 2568; B.v. 18.8.2010 - 9 NE 10.1887 - BeckRS 2010, 51901), haben sie das Ziel, landesweit eine einheitliche Verwaltungspraxis sicherzustellen (vgl. 1.1 VJuSchG) und sind daher für die Antragsgegnerin beachtlich.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht