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   LG Hannover, 07.09.2018 - 9 O 106/17   

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https://dejure.org/2018,27357
LG Hannover, 07.09.2018 - 9 O 106/17 (https://dejure.org/2018,27357)
LG Hannover, Entscheidung vom 07.09.2018 - 9 O 106/17 (https://dejure.org/2018,27357)
LG Hannover, Entscheidung vom 07. September 2018 - 9 O 106/17 (https://dejure.org/2018,27357)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer das "Verkehrsmengenrisiko" übernimmt, kann keine Vertragsanpassung verlangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Privates Autobahnbetreiberkonsortium hat keinen Anspruch gegen Bundesrepublik Deutschland wegen Rückgang des mautpflichtigen Verkehrs auf A1

  • lto.de (Kurzinformation)

    Millionen-Klage von Autobahnbetreiber A1 mobil abgewiesen: Betreiber trägt das Risiko für zu wenig Verkehr

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Investor A1 mobil verklagt Bund

  • juve.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    A1 Mobil-Schieflage: Betreiber klagt gegen den Bund

  • juve.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    A1 Mobil-Schieflage: Betreiber klagt gegen den Bund

  • juve.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    A1 Mobil-Klage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer das "Verkehrsmengenrisiko" übernimmt, kann keine Vertragsanpassung verlangen! (IBR 2019, 6)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03

    Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen;

    Auszug aus LG Hannover, 07.09.2018 - 9 O 106/17
    Eine solche vertragliche Risikoverteilung bzw. Risikoübernahme - sei es ausdrücklich, konkludent oder aufgrund ergänzender Vertragsauslegung - schließt für den Betroffenen regelmäßig die Möglichkeit aus, sich bei Verwirklichung des Risikos auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu berufen (BGH, Urteil vom 21.09.2005 - XII ZR 66/03; MüKoBGB/Finkenauer BGB § 313 Rn. 61, beck-online).
  • BGH, 22.01.1993 - V ZR 165/91

    Vorstellungen über Umfang der Löschungsbewilligung als Geschäftsgrundlage bei

    Auszug aus LG Hannover, 07.09.2018 - 9 O 106/17
    Für einen solchen Fall wäre ein Rückgriff auf § 313 BGB trotz vertraglicher Risikozuweisung möglich (BeckOGK/Martens BGB § 313 Rn. 60.1, beck-online; vgl. Urteil des BGH vom 22.1.1993 - V ZR 165/91).
  • BGH, 08.10.2009 - III ZR 93/09

    Anwendbarkeit von § 627 Abs. 1 , § 628 Abs. 1 S. 1, 3 BGB auf einen Vertrag mit

    Auszug aus LG Hannover, 07.09.2018 - 9 O 106/17
    Preisvereinbarungen für Hauptleistungen stellen im nicht preisregulierten Markt weder eine Abweichung noch eine Ergänzung von Rechtsvorschriften dar und unterliegen deshalb grundsätzlich nicht der Inhaltskontrolle (BGH, Urteil vom 08.10.2009 - III ZR 93/09).
  • BGH, 30.09.2011 - V ZR 17/11

    Störung der Geschäftsgrundlage: Verweigerung der Mitwirkung an der

    Auszug aus LG Hannover, 07.09.2018 - 9 O 106/17
    a) Zutreffend ist, dass nach den gescheiterten Verhandlungen der Parteien über eine Vertragsanpassung die Klägerin die Beklagte nicht zunächst auf Zustimmung zur Vertragsanpassung verklagen musste, sondern die Klage sogleich unmittelbar auf die nach dem veränderten Vertragsinhalt geschuldete Leistung gerichtet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 30.9. 2011 - V ZR 17/11, Rn. 34).
  • BGH, 03.12.2014 - VIII ZR 370/13

    Zur Rückforderung von Zahlungen, die im Rahmen eines Erdgas-Sonderkundenvertrages

    Auszug aus LG Hannover, 07.09.2018 - 9 O 106/17
    Allein der Umstand, dass ein Vertrag für eine bestimmte Fallgestaltung keine Regelung vorsieht, genügt hierfür nicht; vielmehr muss eine Bestimmung zu einem regelungsbedürftigen Punkt fehlen, die erforderlich wäre, um den dem Vertrag zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen (BGH, Urteil vom 3.12.2014 - VIII ZR 370/13 -, Rn. 24).
  • BGH, 20.07.2017 - VII ZR 259/16

    Einheitspreis-Bauvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Verbindlichkeit der

    Auszug aus LG Hannover, 07.09.2018 - 9 O 106/17
    Anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.07.2017 - VII ZR 259/16 - in dem eine uneingeschränkte Festpreisklausel in einem Bauvertrag als unwirksam angesehen wird, da diese als Ausschluss des § 313 BGB verstanden werden könnte.
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