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   LG Bonn, 19.07.2007 - 9 O 110/07   

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LG Bonn, 19.07.2007 - 9 O 110/07 (https://dejure.org/2007,32590)
LG Bonn, Entscheidung vom 19.07.2007 - 9 O 110/07 (https://dejure.org/2007,32590)
LG Bonn, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 9 O 110/07 (https://dejure.org/2007,32590)
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Wird zitiert von ... (13)

  • LG Bonn, 21.09.2007 - 18 O 174/07
    Insoweit schließt die Kammer sich nicht zuletzt zur Vereinheitlichung der Rechtsanwendung im hiesigen Bezirk den wesentlichen Annahmen des Oberlandesgerichts Köln an (Urt. v. 02.03.2007 -19 U 181/06 - NZV 2007, 199; so auch: LG Bonn Urt. v. 21.06.2007 - 9 0 110/07 - sowie LG Bonn Urt. v. 21.03.2007 - 5 S 197/06 -).

    bb) In tatsächlicher Hinsicht ist nicht zu beanstanden, dass die Daten zunächst durch das Unternehmen durch postalische Anfrage eingeholt werden und anschließend durch teils anonyme Nachfragen oder Internetrecherche verifiziert werden (vgl. dazu auch LG Bonn Urt.v. 21.06.2007 - 9 0 110/07 -).

    Der "Modus" stellt lediglich den Wert dar, der von den Vermietern in der Region am häufigsten genannt wurde (LG Bonn Urt. v. 21.06.2007 - 9 0 110/07 - ; LG Bonn Urt. v. 25.04.2007 - 5 S 197/06 - NZV 2007, 362).

    Einem Unfallgeschädigten werden diese Erwägungen bei der Einholung des kostengünstigsten Angebots nicht leiten, sofern ihm diese überhaupt bekannt sind, so dass es tatsächlich allein auf den im entsprechenden Postleitzahlengebiet am häufigsten genannten Wert ankommen kann, den ein Unfallgeschädigter bei seinen Erkundigungen in Erfahrung bringen kann (LG Bonn Urt. v. 21.06.2007 - 9 0 110/07 -).

    Der von der Beklagten beabsichtigte Schluss, die durch den Schwacke- Automietpreisspiegel 2006 ausgewiesenen Preissteigerung seien durch die Autovermieter zielbewusst im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung zur Erforderlichkeit von Mietwagenkosten erfolgt, lässt sich daher nicht ziehen (vgl. dazu auch LG Bonn Urt. v. 21, 06.2007 - 9 O 110/07 - ; a.A. LG Chemnitz Urt. v. 05.01.2007 - 6 S 605/05 -).

  • LG Bonn, 14.12.2007 - 18 O 330/07
    Insoweit schließt die Kammer sich nicht zuletzt zur Vereinheitlichung der Rechtsanwendung im hiesigen Bezirk den wesentlichen Annahmen des Oberlandesgerichts Köln an (Urt. v. 02.03.2007 - 19 U 181/06- NZV 2007, 199; so auch: LG Bonn Urt. v. 21.06.2007-9 O 110/07- sowie LG Bonn Urt. v. 21.03.2007 - 5 S 197/06 -).

    bb) In tatsächlicher Hinsicht ist nicht zu beanstanden, dass die Daten zunächst durch das Unternehmen durch postalische Anfrage eingeholt werden und anschließend durch teils anonyme Nachfragen oder Internetrecherche verifiziert werden (vgl. dazu auch LG Bonn Urt. v. 21.06.2007 ~ 9 0 110/07 -).

    Der "Modus" stellt lediglich den Wert dar, der von den Vermietern in der Region am häufigsten genannt wurde (LG Bonn Urt, v. 21.06.2007 - 9 O 110/07 - ; LG Bonn Urt. v. 25, 04,2007 - 5 S 197/06 - NZV2007, 362).

    Einem Unfallgeschädigten werden diese Erwägungen bei der Einholung des kostengünstigsten Angebots nicht leiten, sofern ihm diese überhaupt bekannt sind, so dass es tatsächlich allein auf den im entsprechenden Postleitzahlengebiet am häufigsten genannten Wert ankommen kann, den ein Unfallgeschädigter bei seinen Erkundigungen in Erfahrung bringen kann (LG Bonn Urt. v. 2106.2007 - 9 0 110/07 -).

    Der von der Beklagten beabsichtigte Schluss, die durch den Schwacke- Automietpreisspiegel 2006 ausgewiesenen Preissteigerung seien durch die Autovermieter zielbewusst im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung zur Erforderlichkeit von Mietwagenkosten erfolgt, lässt sich daher nicht ziehen (vgl. dazu auch LG Bonn Urt. v. 21.06.2007 - 9 O 110/07 - ; a.A. LG Chemnitz Urt. v. 05.01.2007 - 6 S 605/05 -).

  • OLG Köln, 18.03.2008 - 15 U 145/07

    Autorecht - Schadensrecht; Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach

    Unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels wird das am 19.07.2007 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 110/07 - auf die Berufung der Beklagten teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    das am 19.07.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 9 O 110/07 - teilweise abzuändern und die Klage (insgesamt) abzuweisen.

  • LG Bonn, 16.12.2008 - 18 O 242/08

    Erforderlichkeit eines Unfallersatztarifs für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs

    Das Gericht schließt sich hinsichtlich der konkreten Berechnung der ersatzfähigen Kosten auch zur Aufrechterhaltung einer einheitlichen Rechtsprechung im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln nach wie vor der bisherigen und den Parteien bekannten Berechnungsweise an (vgl. OLG Köln, Urteil vom 02.03.2007 - 19 U 181/06; Beschluss 15.07.2008 - 4 U 1/08; LG Bonn Urteil vom 12.10.2007 - 18 O 173/07, Urteil vom 08.09.2007 - 18 O 174/07, Urteil vom 02.02.2007 - 231/06 sowie LG Bonn, Urteil vom 21.06.2007 - 9 O 110/07, Urteil vom 25.04.2007 - 5 S 197/06).
  • LG Bonn, 30.12.2008 - 18 O 131/08

    Erhöhter Unfallersatztarif als erforderlicher Mehrkostenaufwand für die Anmietung

    Das Gericht schließt sich hinsichtlich der konkreten Berechnung der ersatzfähigen Kosten auch zur Aufrechterhaltung einer einheitlichen Rechtsprechung im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln nach wie vor der bisherigen und den Parteien bekannten Berechnungsweise an (vgl. OLG Köln, Urteil vom 02.03.2007 - 19 U 181/06; Beschluss 15.07.2008 - 4 U 1/08; LG Bonn Urteil vom 12.10.2007 - 18 O 173/07, Urteil vom 08.09.2007 - 18 O 174/07, Urteil vom 02.02.2007 - 231/06; Beschluss vom 04.04.2008 - 4 U 1/08 sowie LG Bonn, Urteil vom 21.06.2007 - 9 O 110/07, Urteil vom 25.04.2007 - 5 S 197/06, Urteil vom 16.12.2008 - 18 O 242/08).
  • LG Gera, 21.11.2007 - 1 S 223/07
    In tatsächlicher Hinsicht ist nicht zu beanstanden, dass die Daten zunächst durch das Unternehmen durch postalische Anfrage eingeholt wurden und Einflussmöglichkeiten anschließend durch teils anonyme Nachfragen oder Internetrecherche verifiziert wurden (vgl. hierzu auch LG Bonn, Urteil vom 21.06.2007, 9 O 110/07).
  • LG Bonn, 14.12.2007 - 18 O 253/07

    Mietwagen - Umstrittener Schwacke Mietpreisspiegel 2006

    2.) Das Gericht schließt sich hinsichtlich der konkreten Berechnung der ersatzfähigen Kosten nicht zuletzt zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung im Bezirk der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln, Urteil vom 02.03.2007 - U 161/06) und der bisherigen Rechtsprechung des Landgerichts Bonn (vgl. 18. Zivilkammer des LG Bonn, Urteil vom 12.10,2007 -18 0 173/07, Urteil vom ÜB.09.2007 - 18 O 174/07, Urteil vom 02.02.2007 - 231/06 sowie LG Bonn, Urteil vom 21.06.2007 - 9 O 110/07, Urteil vom 25.04.2007 - 5 S 197/06) an.
  • AG Rockenhausen, 11.05.2010 - 1 C 134/10
    Denn die Schwacke-Liste ist aus Sicht des Gerichtes als eine geeignetere Schätzgrundlage in tatsächlicher Hinsicht nicht etwa deshalb zu beanstanden, weil die zugrunde liegenden Daten zunächst durch das Unternehmen durch postalische Anfrage eingeholt wurden und die Einflussmöglichkeiten anschließend durch teils anonyme Nachfragen oder Internetrecherchen verifiziert wurden (vgl. hierzu auch LG Bonn, Urteil vom 21. Juni 2007, 9 O 110/07, [juris]).
  • AG Rockenhausen, 11.05.2010 - 1 C 130/10
    Denn die Schwacke-Liste ist aus Sicht des Gerichtes als eine geeignetere Schätzgrundlage in tatsächlicher Hinsicht nicht etwa deshalb zu beanstanden, weil die zugrunde liegenden Daten zunächst durch das Unternehmen durch postalische Anfrage eingeholt wurden und die Einflussmöglichkeiten anschließend durch teils anonyme Nachfragen oder Internetrecherchen verifiziert wurden (vgl. hierzu auch LG Bonn, Urteil vom 21. Juni 2007, 9 0 110/07, [juris]).
  • AG Bonn, 15.09.2010 - 110 C 39/10

    Zulässigkeit der Ermittlung des Normaltarifs auf der Grundlage des gewichteten

    Hinsichtlich der konkreten Berechnung der ersatzfähigen Mietwagenkosten schließt sich das Gericht dem Klägervortrag und damit der bisherigen Rechtsprechung im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln an (vgl. OLG Köln, Urteil vom 02.03.2007 - 19 U 181/06; Beschluss 15.07.2008 - 4 U 1/08; LG Bonn, Urteil vom 12.10.2007 - 18 O 173/07, Urteil vom 08.09.2007 - 18 O 174/07, Urteil vom 02.02.2007 - 18 O 231/06, Urteil vom 21.06.2007 - 9 O 110/07, Urteil vom 25.04.2007 - 5 S 197/06).
  • LG Bonn, 17.02.2009 - 18 O 313/08

    Zulässigkeit eines erhöhten "Unfallersatztarifs" bei Rechtfertigung der

  • LG Bonn, 30.10.2007 - 18 O 173/07
  • AG Rockenhausen, 16.03.2010 - 1 C 859/09
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