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   LG Braunschweig, 29.09.2017 - 9 O 1362/17   

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LG Braunschweig, 29.09.2017 - 9 O 1362/17 (https://dejure.org/2017,36629)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 29.09.2017 - 9 O 1362/17 (https://dejure.org/2017,36629)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 29. September 2017 - 9 O 1362/17 (https://dejure.org/2017,36629)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wilkinson darf keine Ersatzklingen für Gillette Mach 3 anbieten - Patentverletzung durch Nachahmung der Rasierklingeneinheiten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Patentstreit: Konkurrenz darf keine "Mach 3"-Klingen verkaufen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mitbewerber dürfen keine Ersatzklingen für Gillette-Nassrasierersystem "Mach 3" anbieten

  • juve.de (Kurzinformation)

    Rasiererstreit: Gillette auch im zweiten Anlauf gegen Wilkinson erfolgreich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wilkinson darf keine günstigeren Ersatzklingen für Nassrasierersystem "Mach 3" von Gillette anbieten - Bei Zuwiderhandlungen droht Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.05.2012 - X ZR 98/09

    Calcipotriol-Monohydrat

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.09.2017 - 9 O 1362/17
    Dabei ist zur Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit zunächst zu ermitteln, was die Erfindung gegenüber dem Stand der Technik tatsächlich leistet und welches objektive technische Problem demnach der Erfindung zugrunde liegt (BGH, GRUR 2012, 803, 805 Tz. [31] - Calcipotriol-Monohydrat m. w. N.).

    Vielmehr ist es erforderlich, dass dieser Stand der Technik dem Fachmann Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstige Anlässe dafür vermittelt, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (vgl. BGH GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; BGH GRUR 2009, 743 - Airbag-Auslösesteuerung) und es einer angemessenen Erfolgserwartung für die Lösung des sich stellenden technischen Problems bedarf, um eine im Stand der Technik bereits beschriebene Maßnahme aufzugreifen und anzuwenden (vgl. BGH, GRUR 2012, 803 Ls., 807 Tz. [46] - Calcipotriol-Monohydrat; BPatG Urt. v. 23.7.2013 - 3 Ni 36/11, BeckRS 2013, 18400, beck-online).

  • OLG Braunschweig, 21.12.2011 - 2 U 61/11
    Auszug aus LG Braunschweig, 29.09.2017 - 9 O 1362/17
    Es kann nicht verlangt werden, dass das Patent in jedem Fall bereits ein Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren (sog. kontradiktorisches Verfahren) erfolgreich überstanden hat (vgl. OLG Braunschweig GRUR-RR 2012, 97 - Scharniere auf Hannover Messe).

    Soweit das Patent angegriffen ist, muss sich das Verletzungsgericht daher mit den Argumenten auseinandersetzen und prüfen, ob ernstzunehmende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Verfügungspatent keinen Bestand haben wird (LG Braunschweig 9 O 842/11 Urteil vom 01, 06.2011; OLG Braunschweig GRUR-RR 2012 97 - Scharniere auf Hannover Messe).

  • BGH, 16.06.2015 - X ZR 67/13

    Patentnichtigkeitsklage: Offenbarung eines erfundenen Übertragungspapiers für

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.09.2017 - 9 O 1362/17
    Diese Anforderungen gelten auch für die objektive Eignung eines Gegenstands mit Blick auf Zweck, Wirkung oder Funktionsangaben in dem Patentanspruch, um dessen Vorwegnahme durch den Stand der Technik es geht (BGH, X ZR 67/13, Urteil v. 16.06.2015).
  • BGH, 02.06.2015 - X ZR 55/13

    Patentnichtigkeitsverfahren: Neuheit eines Patentanspruchs ohne

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.09.2017 - 9 O 1362/17
    Die von den Beklagten angeführte Entscheidung (BGH, Urteil vom 02. Juni 2015 - X ZR 55/13) kommt im konkreten Fall auf der Grundlage vergleichbarer Überlegungen gerade zu dem Ergebnis, dass keine neuheitsschädliche Offenbarung vorliege.
  • BPatG, 23.07.2013 - 3 Ni 36/11
    Auszug aus LG Braunschweig, 29.09.2017 - 9 O 1362/17
    Vielmehr ist es erforderlich, dass dieser Stand der Technik dem Fachmann Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstige Anlässe dafür vermittelt, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (vgl. BGH GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; BGH GRUR 2009, 743 - Airbag-Auslösesteuerung) und es einer angemessenen Erfolgserwartung für die Lösung des sich stellenden technischen Problems bedarf, um eine im Stand der Technik bereits beschriebene Maßnahme aufzugreifen und anzuwenden (vgl. BGH, GRUR 2012, 803 Ls., 807 Tz. [46] - Calcipotriol-Monohydrat; BPatG Urt. v. 23.7.2013 - 3 Ni 36/11, BeckRS 2013, 18400, beck-online).
  • BGH, 21.10.2010 - Xa ZB 14/09

    Winkelmesseinrichtung

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.09.2017 - 9 O 1362/17
    Entscheidend ist vielmehr, ob mit der Hinzufügung des Merkmals lediglich eine Anweisung zum technischen Handeln konkretisiert wird, die in den ursprünglich eingereichten Unterlagen als zur Erfindung gehörend offenbart ist, oder ob damit ein technischer Aspekt angesprochen wird, der aus den ursprünglich eingereichten Unterlagen weder in seiner konkreten Ausgestaltung noch auch nur in abstrakter Form als zur Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGH, GRUR 2011, 40, Rz. 22 - Winkelmesseinrichtung).
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 52/08

    Formteil

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.09.2017 - 9 O 1362/17
    Patentansprüche, Beschreibung und Zeichnungen sind dabei gleichwertige Offenbarungsmittel (BGH, GRUR 2010, 599 - Formteil).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 56/05

    Airbag-Auslösesteuerung

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.09.2017 - 9 O 1362/17
    Vielmehr ist es erforderlich, dass dieser Stand der Technik dem Fachmann Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstige Anlässe dafür vermittelt, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (vgl. BGH GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; BGH GRUR 2009, 743 - Airbag-Auslösesteuerung) und es einer angemessenen Erfolgserwartung für die Lösung des sich stellenden technischen Problems bedarf, um eine im Stand der Technik bereits beschriebene Maßnahme aufzugreifen und anzuwenden (vgl. BGH, GRUR 2012, 803 Ls., 807 Tz. [46] - Calcipotriol-Monohydrat; BPatG Urt. v. 23.7.2013 - 3 Ni 36/11, BeckRS 2013, 18400, beck-online).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.09.2017 - 9 O 1362/17
    Vielmehr ist es erforderlich, dass dieser Stand der Technik dem Fachmann Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstige Anlässe dafür vermittelt, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (vgl. BGH GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; BGH GRUR 2009, 743 - Airbag-Auslösesteuerung) und es einer angemessenen Erfolgserwartung für die Lösung des sich stellenden technischen Problems bedarf, um eine im Stand der Technik bereits beschriebene Maßnahme aufzugreifen und anzuwenden (vgl. BGH, GRUR 2012, 803 Ls., 807 Tz. [46] - Calcipotriol-Monohydrat; BPatG Urt. v. 23.7.2013 - 3 Ni 36/11, BeckRS 2013, 18400, beck-online).
  • BPatG, 26.02.2003 - 20 W (pat) 46/01
    Auszug aus LG Braunschweig, 29.09.2017 - 9 O 1362/17
    Hierbei können verschiedene Ausgangspunkte in Betracht zu ziehen sein (BPatG GRUR 2004, 317 - Programmartmitteilung), denen gegenüber zu klären ist, ob der Fachmann Veranlassung hatte, diesen Stand der Technik zu ändern.
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

  • BGH, 06.05.2010 - Xa ZR 70/08

    Maschinensatz

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2018 - 15 U 66/17
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