Rechtsprechung
LG Darmstadt, 17.12.1992 - 9 O 170/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Universität des Saarlandes (Zusammenfassung)
Beweiskraft von Telefax-Sendeprotokollen / Ein FaxSendebericht beweist nicht den Zugang eines Schreibens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 130
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Telefax: Beweist das Sendeprotokoll den Zugang eines Schreibens? (IBR 1994, 102)
Papierfundstellen
- NJW 1993, 2448
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93
Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens
aa) Soweit der Beweiswert des Sendeberichts unter Hinweis auf die Möglichkeit von Manipulationen und nachträglichen Fälschungen verneint oder ihm aus diesem Grunde nur eingeschränkte Bedeutung beigemessen wird (z.B. LG Darmstadt, WM 1993, 1653 [LG Darmstadt 17.12.1992 - 9 O 170/92];… zum Fernschreiben ebenso z.B. Baumgärtel/Laumen aaO. § 130 Rdnr. 9;… MünchKomm-Förschler, BGB, 3. Aufl., § 130 Rdnr. 34), durfte das Berufungsgericht derartige Vorgänge allerdings ausschließen, weil der Zeuge W., dem es - ohne daß die Revision dies angreift - Glauben geschenkt hat, sie ausdrücklich verneint hat.Es wird dabei auch Gelegenheit haben, in Anwendung des § 139 ZPO auf einen Vortrag der Parteien dazu hinzuwirken, ob ein Empfangsjournal der Beklagten vorhanden ist und welche Bedeutung ihm gegebenenfalls zukommt (vgl. dazu z.B. OLG München NJW 1993, 2447 [OLG München 16.12.1992 - 7 U 5553/92]; LG Darmstadt WM 1993, 1653 [LG Darmstadt 17.12.1992 - 9 O 170/92]).
- BFH, 23.12.2002 - IV B 9/02
Wiedereinsetzung; Beweiskraft eines Sendeprotokolls
Unabhängig von der umstrittenen Frage nach dem Beweiswert eines Sendeprotokolls für den Nachweis des Zugangs fristgebundener Schreiben (s. nur Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 1994 VIII ZR 153/93, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1995, 665, m.w.N.), kann der beschließende Senat bei dieser Sachlage dem Sendeprotokoll nicht einmal eine Indizwirkung für den Nachweis des Zugangs gerade der Beschwerdebegründung im Streitfall zumessen, wie dies bei Übermittlung einer einzigen Sendung denkbar wäre (Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 17. Dezember 1992 9 O 170/92, NJW 1993, 2448). - OLG Düsseldorf, 26.05.1999 - 3 Wx 53/99
Zugangsnachweis für Telefax bei nicht ausschließbarer Manipulation
Da aufgrund des Journals des Landgerichts Düsseldorf davon ausgegangen werden muss, dass das Empfängerfaxgerät zu dem fraglichen Zeitpunkt technisch in Ordnung war - so weist es zum Beispiel für den 14. Januar 1999 0.35 Uhr den Empfang eines 25 Seiten umfassenden Faxes aus und war zu der angegebenen Sendezeit nicht durch den Empfang anderweitiger Nachrichten blockiert - ergibt sich neben der Möglichkeit einer vom Sendegerät nicht erkannten Übermittlungsstörung (vgl. hierzu OLG München NJW 1993, 2447, 2448) die nicht auszuschließende Möglichkeit einer Manipulation (hierzu LG Darmstadt NJW 1993, 2448 mit Nachweisen). - VGH Hessen, 05.07.1994 - 11 UE 2253/93
Neuaufteilung von Fleischbeschaubezirken - Rechtsschutzmöglichkeiten des …
Im Hinblick darauf, daß das entsprechende Telefax nicht zu den Akten gelangt ist und im Hinblick auf die in der Rechtsprechung angenommene mangelnde Beweiskraft von Telefaxabsendeprotokollen (vgl. Landgericht Darmstadt, Urteil vom 17.12.1992, NJW 1993, 2448) hat der Berichterstatter des Senats den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main mit Verfügung vom 09.12.1993 um Vorlage des bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main geführten Kommunikationsjournals oder eines vergleichbaren Protokolls (Empfangsprotokolls) gebeten, das sämtliche am 31.08.1992 bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eingegangenen Telefaxe ausweist (Bl. 198 f. GA). - ArbG Cottbus, 28.03.2007 - 2 Ca 1519/06
Arbeitsvergütung - Überstunden - Fahrtkosten - Verpflegungszuschuss - Mindestlohn …
Das Telefax-Protokoll vermag allenfalls ein Indiz für den Zugang des Schreibens zu begründen, es hat aber keinen entscheidenden Beweiswert, denn, wie allgemein bekannt ist, können die Daten eines Sendeprotokolls durch Manipulation des Gerätes beliebig hergestellt werden (LG Darmstadt vom 17.12.1992, 9 O 170/92).