Rechtsprechung
LG Berlin, 20.11.2012 - 9 O 177/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (4)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Einer überhöhten Mobilfunkrechnung nach Handy-Diebstahl
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Bestohlene Kundin braucht teure Handy-Rechnung nicht zu bezahlen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bestohlene Kundin braucht teure Handy-Rechnung nicht zu bezahlen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine grundsätzliche Pflicht zur Zahlung einer hohen Mobilfunkrechnung nach Handy-Diebstahl - Mobilfunkbetreiber muss Vertragsabschluss und getätigte Anrufe konkret darlegen
Besprechungen u.ä.
- kanzlei-hollweck.de (Entscheidungsbesprechung)
Telekom verliert Rechtsstreit
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.11.2012 - 9 O 177/12
- KG, 15.01.2013 - 21 U 224/12