Rechtsprechung
   LG Aachen, 09.12.2011 - 9 O 187/11   

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https://dejure.org/2011,89819
LG Aachen, 09.12.2011 - 9 O 187/11 (https://dejure.org/2011,89819)
LG Aachen, Entscheidung vom 09.12.2011 - 9 O 187/11 (https://dejure.org/2011,89819)
LG Aachen, Entscheidung vom 09. Dezember 2011 - 9 O 187/11 (https://dejure.org/2011,89819)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Versicherungsvertrages nach Widerruf; Abschluss des Vertrages nach dem sogenannten Policenmodell; Bindung des Versicherungsnehmers an seine mit dem Versicherungsantrag abgegebene Willenserklärung erst nach Übermittlung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 7 U 15/03

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Vertragsschluss im sog. Policenmodell; Beweislast im

    Auszug aus LG Aachen, 09.12.2011 - 9 O 187/11
    Denn nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, der die Kammer folgt, ist der Vertrag bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist schwebend unwirksam (OLG Köln VuR kompakt 2010, 181; OLG Frankfurt VersR 2005, 631; OLG Düsseldorf VersR 2001, 837; Prölss, in: Prölss/Martin, 27. Aufl. 2004, § 5 a Rn. 9; Römer, in: Römer/Langheid, 2. Aufl. 2003, § 5 a Rn. 24; Schwintowski, in: Berliner Kommentar zum VVG, 1999, § 5 a Rn. 78; jeweils m.w.N.).

    Diesen Vorgaben für die Regelung der Versicherungsaufsicht hat der Gesetzgeber durch die Umsetzung in § 10 a VAG Genüge getan (Oberlandesgericht Köln VuR kompakt 2010, 181, Oberlandesgericht Frankfurt VersR 2005, 631).

  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98

    DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus LG Aachen, 09.12.2011 - 9 O 187/11
    Die Klägerin bestreitet dies im Schriftsatz vom 14.10.2011 (dort S. 1, 2 ) unter Bezugnahme auf BGHH NJW-RR 2002, 612, 613 mit Nichtwissen.

    (a) Mit Rücksicht darauf, dass die Klägerin den Erhalt der Unterlagen mit Nichtwissen bestreitet (§ 138 Abs. 4 ZPO) und sich dabei unter Bezugnahme auf BGH NJW-RR 2002, 612 ff. auf Erinnerungslosigkeit beruft, nimmt die Kammer Gelegenheit, dem - obwohl es im vorliegenden Fall nicht entscheiden darauf ankommt - entgegenzutreten.

  • LG Köln, 07.07.2010 - 26 O 609/09

    Anspruch eines Versicherungsnehmers gegenüber einer Versicherung auf Rückzahlung

    Auszug aus LG Aachen, 09.12.2011 - 9 O 187/11
    Die Fälligkeit von Folgeprämien ist dagegen nicht im VVG geregelt, sondern richtet sich gemäß § 271 Abs. 1 BGB nach der Parteivereinbarung (OLG Stuttgart v. 23.12.2010, 7 U 187/10; LG Köln v. 7.7.2010, 26 O 609/09- jeweils zitiert nach juris).

    Diese Grundsätze sind jedoch auf den Abschluss fondsgebundener Lebensversicherungen nicht anwendbar (LG Köln v. 7.7.2010, 26 O 609/09 - juris -).

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2000 - 4 U 32/00

    Unterlassung der Verbraucherinformation - Ende des Versicherungsvertrages -

    Auszug aus LG Aachen, 09.12.2011 - 9 O 187/11
    Denn nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, der die Kammer folgt, ist der Vertrag bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist schwebend unwirksam (OLG Köln VuR kompakt 2010, 181; OLG Frankfurt VersR 2005, 631; OLG Düsseldorf VersR 2001, 837; Prölss, in: Prölss/Martin, 27. Aufl. 2004, § 5 a Rn. 9; Römer, in: Römer/Langheid, 2. Aufl. 2003, § 5 a Rn. 24; Schwintowski, in: Berliner Kommentar zum VVG, 1999, § 5 a Rn. 78; jeweils m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 23.12.2010 - 7 U 187/10

    Abschluss einer Lebensversicherung zur Immobilienfinanzierung: Ansprüche auf

    Auszug aus LG Aachen, 09.12.2011 - 9 O 187/11
    Die Fälligkeit von Folgeprämien ist dagegen nicht im VVG geregelt, sondern richtet sich gemäß § 271 Abs. 1 BGB nach der Parteivereinbarung (OLG Stuttgart v. 23.12.2010, 7 U 187/10; LG Köln v. 7.7.2010, 26 O 609/09- jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus LG Aachen, 09.12.2011 - 9 O 187/11
    Nach dieser Rechtsprechung muss eine Bank, die Fondsanteile empfiehlt, darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält (BGH NJW 2007, 1876).
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus LG Aachen, 09.12.2011 - 9 O 187/11
    Nur ausnahmsweise kommt ein Bestreiten eigener Handlungen und Wahrnehmungen dann in Betracht, wenn die Partei nach der Lebenserfahrung glaubhaft macht, sich an gewisse Vorgänge nicht mehr erinnern zu können (BGH NJW 1995, 130 ff. , Hartmann in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 52. Aufl. § 138 Rdn. 56; Peters in: Münchener Kommentar, ZPO, § 138 Rdn. 27).
  • OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 12/12

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Anschluss einer

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 9. Dezember 2011 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 187/11 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 08.12.2011 - 9 O 187/11   

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https://dejure.org/2011,74551
LG Saarbrücken, 08.12.2011 - 9 O 187/11 (https://dejure.org/2011,74551)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 08.12.2011 - 9 O 187/11 (https://dejure.org/2011,74551)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 9 O 187/11 (https://dejure.org/2011,74551)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 21.08.2013 - 2 U 32/13

    Produkthaftung: Haftung des Herstellers eines zum Selbstaufbau vertriebenen

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 8. Dezember 2011 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 9 O 187/11 - wird zurückgewiesen.
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   LG Düsseldorf, 08.03.2012 - 9 O 187/11   

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https://dejure.org/2012,133041
LG Düsseldorf, 08.03.2012 - 9 O 187/11 (https://dejure.org/2012,133041)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.03.2012 - 9 O 187/11 (https://dejure.org/2012,133041)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. März 2012 - 9 O 187/11 (https://dejure.org/2012,133041)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.05.1985 - V ZR 55/84

    Rechte des Inhabers einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit mit dem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.03.2012 - 9 O 187/11
    Im letztgenannten Fall handelt der Berechtigte jedenfalls treuwidrig, wenn er seine dingliche Rechtsstellung dazu ausnutzt, eine Bezugsbindung zu unangemessenen Bedingungen zu verlangen (vgl. BGH NJW 1985, 2474, 2475).
  • BGH, 18.05.1979 - V ZR 70/78

    Dienstbarkeit zur Absicherung einer Bierbezugsverpflichtung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.03.2012 - 9 O 187/11
    Erfolgt E Bestellung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit - wie im Streitfall - zur Sicherung einer schuldrechtlichen Bierbezugsverpflichtungen, so finden E von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 74, 293, 298 f. m.w.N.) entwickelten Grundsätze über E zulässigen Höchstlaufzeiten von Bierlieferungsverträgen auf E Sicherungsabrede Anwendung.
  • BGH, 13.07.1979 - V ZR 122/77

    Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit; Einstellung eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.03.2012 - 9 O 187/11
    Bei Verträgen, E bereits nach wenigen Jahren Laufzeit lange vor Ablauf der Bezugsverpflichtung verlängert werden, ist eine einheitliche Bewertung der Einzelverträge hinsichtlich der höchstzulässigen Vertragsdauer jedenfalls dann geboten, wenn der Gastwirt infolge seiner langfristigen Bindung gar nicht in der Lage ist, sich mit Kreditwünschen erfolgreich an eine andere Brauerei zu wenden, er also insoweit ohnehin besonders stark von der Vertragsbrauerei abhängig ist (vgl. BGH NJW 1974, 2089 ff.; BHG NJW 1979, 2149 ff.).
  • BGH, 16.09.1974 - VIII ZR 116/72

    Verpflichtung zum Bierbezug für eine Dauer von 24 Jahren - Einräumung einer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.03.2012 - 9 O 187/11
    Bei Verträgen, E bereits nach wenigen Jahren Laufzeit lange vor Ablauf der Bezugsverpflichtung verlängert werden, ist eine einheitliche Bewertung der Einzelverträge hinsichtlich der höchstzulässigen Vertragsdauer jedenfalls dann geboten, wenn der Gastwirt infolge seiner langfristigen Bindung gar nicht in der Lage ist, sich mit Kreditwünschen erfolgreich an eine andere Brauerei zu wenden, er also insoweit ohnehin besonders stark von der Vertragsbrauerei abhängig ist (vgl. BGH NJW 1974, 2089 ff.; BHG NJW 1979, 2149 ff.).
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