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   LG München I, 13.06.2007 - 9 O 2295/07   

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https://dejure.org/2007,33777
LG München I, 13.06.2007 - 9 O 2295/07 (https://dejure.org/2007,33777)
LG München I, Entscheidung vom 13.06.2007 - 9 O 2295/07 (https://dejure.org/2007,33777)
LG München I, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - 9 O 2295/07 (https://dejure.org/2007,33777)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 55/06

    Identifizierende Berichterstattung in Zeitungsarchiv zulässig

    Auszug aus LG München I, 13.06.2007 - 9 O 2295/07
    Dies würde zudem zu einer Verfälschung der historischen Abbildung führen und der besonderen Bedeutung von Archiven nicht gerecht werden (so zur Bereithaltung früherer Berichterstattungen über Straftaten in Online-Archiven OLG Frankfurt, NJW 2007, 1366).
  • OLG München, 16.01.2007 - 18 U 4810/06
    Auszug aus LG München I, 13.06.2007 - 9 O 2295/07
    Die gegenteilige Auffassung des Oberlandesgerichts München in der Entscheidung 18 U 4810/06 vom 16.01.2007, auf die sich der Kläger beruft, würde dazu führen, dass unter Namensnennung über den Kläger berichtet werden darf, wenn dies mit der Zielsetzung geschieht, der Kläger sei unschuldig, nicht jedoch, wenn über die ursprüngliche Verurteilung berichtet wird.
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LG München I, 13.06.2007 - 9 O 2295/07
    In seinem so genannten Lebach-Urteil hat das BVerfG entschieden, dass eine spätere Berichterstattung jedenfalls dann, unzulässig ist, wenn sie geeignet ist, gegenüber der aktuellen Information eine erheblich neue oder zusätzliche Beeinträchtigung des Täters zu bewirken, insbesondere seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu gefährden (BVerfGE 35, 202 [BVerfG 05.06.1973 - 1 BvR 536/72] ).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2007 - 16 U 2/07

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Online-Archivierung eines Artikels

    Gegen eine Verantwortlichkeit der Beklagten spricht auch nicht, dass es sich nicht um einen sog. deep-link handelt, der unmittelbar auf den beanstandeten Artikel verweist, sondern dass man sich auf der Internetseite "..." erst zu dem beanstandeten Artikel "durchklicken" muss (so aber Landgericht München I mit Urteil vom 13. Juni 2007, Az. 9 O 2295/07, in einem Parallelverfahren).
  • OLG Bremen, 30.11.2009 - 3 W 33/09

    Löschungspflichten aus Onlinearchiven

    Allein durch die Bereithaltung eines zu einem früheren Zeitpunkt erschienenen, zulässigen Artikels in einem Archiv wird der Betroffene nicht erneut "an das Licht der Öffentlichkeit" gezerrt, da sich der Äußerungsgehalt lediglich in einem Hinweis auf eine in der Vergangenheit zulässige Berichterstattung erschöpft (OLG Frankfurt/M, a.a.O., S. 184 m.w.N.; KG Berlin, Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01; LG München I, Urt. v. 13.06.2007, Az. 9 O 2295/07, BeckRS 2008 03243).
  • LG Berlin, 09.09.2010 - 27 O 1082/08
    Im Übrigen macht das "Durchklicken" auf verschiedene Seiten auch dem Nutzer deutlich, dass der Linksetzer nicht für jeglichen Inhalt einstehen will (so auch LG München I , Urteil vom 13. Juni 2007, Az.: 9 O 2295/07, zitiert nach juris, dort Rdnr. 15).
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