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   LG Koblenz, 21.04.2020 - 9 O 239/18   

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https://dejure.org/2020,8481
LG Koblenz, 21.04.2020 - 9 O 239/18 (https://dejure.org/2020,8481)
LG Koblenz, Entscheidung vom 21.04.2020 - 9 O 239/18 (https://dejure.org/2020,8481)
LG Koblenz, Entscheidung vom 21. April 2020 - 9 O 239/18 (https://dejure.org/2020,8481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Sperrung einer Seite bzw. Löschung von Beiträgen aufgrund von Hassrede

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Facebook darf als Hassrede eingestuften Nutzerbeitrag unter Hinweis auf Verstoß gegen Nutzungsbedingungen löschen und Nutzer vorübergehend sperren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hassrede im "sozialen Netzwerk" - und die Sperrung des Zugangs

  • lgko.justiz.rlp.de PDF (Pressemitteilung)

    Hassrede in sozialen Medien

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Hassreden in sozialen Medien und Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen zur Account-Sperrung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Facebook darf Nutzer wegen "Hassrede" sperren - Hassrede in sozialen Medien - Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen zur Sperrung des Zugangs

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Dresden, 08.08.2018 - 4 W 577/18

    Wirksamkeit der Gemeinschaftsstandards eines sozialen Netzwerks

    Auszug aus LG Koblenz, 21.04.2020 - 9 O 239/18
    Die Ausführungen des Klägers, wonach die Betonung der Bedeutung der freien Meinungsäußerung in der Einleitung der Gemeinschaftsstandards Nutzer zu dem Schluss führen müsse, dass trotz des ausdrücklichen Verbots der Hassrede mit der detaillierten Erläuterung des Begriffs jede Äußerung erlaubt sei, die nicht strafbar sei, überzeugen angesichts dessen nicht (vgl. für alles: OLG Karlsruhe, 6 W 81/18 v. 28.02.2019 in MMR 2020, 52; OLG Dresden, 4 W 577/18 v. 08.08.2018 in BeckRS 2018, 18249).

    Um beides zu ermöglichen hat sie ein erhebliches Interesse daran, Äußerungen zu unterbinden, die schon in den Grenzbereich der Legalität fallen und die eine Vielzahl anderer Nutzer extrem und unnötig provozieren und ggf. zur Beendigung ihrer Nutzung des sozialen Netzwerks bewegen können und die zudem andere Nutzer einschüchtern könnten und sich dadurch negativ auf den beabsichtigten Meinungsaustausch auswirken (vgl. OLG Dresden, 4 W 577/18 v. 08.08.2018 in NJW 2018, 3111; OLG Stuttgart, 4 W 63/18 v. 06.09.2018 in MMR 2019, 110; LG München I, 30 O 11973/05 v. 25.10.2006 in BeckRS 2007, 5767).

  • OLG Karlsruhe, 28.02.2019 - 6 W 81/18

    Nutzerkontosperrung - Meinungsäußerungsfreiheit in Sozialen Netzwerken:

    Auszug aus LG Koblenz, 21.04.2020 - 9 O 239/18
    Die Ausführungen des Klägers, wonach die Betonung der Bedeutung der freien Meinungsäußerung in der Einleitung der Gemeinschaftsstandards Nutzer zu dem Schluss führen müsse, dass trotz des ausdrücklichen Verbots der Hassrede mit der detaillierten Erläuterung des Begriffs jede Äußerung erlaubt sei, die nicht strafbar sei, überzeugen angesichts dessen nicht (vgl. für alles: OLG Karlsruhe, 6 W 81/18 v. 28.02.2019 in MMR 2020, 52; OLG Dresden, 4 W 577/18 v. 08.08.2018 in BeckRS 2018, 18249).

    Das Gebot praktischer Konkordanz kommt zum anderen in den Gemeinschaftsstandards auch dahingehend zum Ausdruck, dass Sanktionen, wie oben bereits dargelegt, abhängig "von der Schwere des Verstoßes und dem bisherigen Verhalten der Person" getroffen werden sollen (für alles: OLG Karlsruhe, 6 W 81/18 v. 28.02.2019 in MMR 2020, 52).

  • OLG Stuttgart, 06.09.2018 - 4 W 63/18

    Facebook darf bei drohender Inanspruchnahme aufgrund NetzDG löschen und sperren

    Auszug aus LG Koblenz, 21.04.2020 - 9 O 239/18
    Zwischen den Parteien ist durch die Registrierung des Klägers als ...-Nutzer ein Vertrag zustande gekommen, in welchem sich die Beklagte gegenüber dem Antragsteller verpflichtete, ihre Plattform unter anderem für die Veröffentlichung von Inhalten zur Verfügung zu stellen und im Gegenzug das Recht erwarb, unter anderem die von ihm generierten Daten zumindest für Werbezwecke zu verwenden (vgl. OLG Stuttgart, 4 W 63/18 v. 06.09.2018 in BeckRS 2018, 23885; Nima Mafi-Gudarzi in MMR 2018, 678).

    Um beides zu ermöglichen hat sie ein erhebliches Interesse daran, Äußerungen zu unterbinden, die schon in den Grenzbereich der Legalität fallen und die eine Vielzahl anderer Nutzer extrem und unnötig provozieren und ggf. zur Beendigung ihrer Nutzung des sozialen Netzwerks bewegen können und die zudem andere Nutzer einschüchtern könnten und sich dadurch negativ auf den beabsichtigten Meinungsaustausch auswirken (vgl. OLG Dresden, 4 W 577/18 v. 08.08.2018 in NJW 2018, 3111; OLG Stuttgart, 4 W 63/18 v. 06.09.2018 in MMR 2019, 110; LG München I, 30 O 11973/05 v. 25.10.2006 in BeckRS 2007, 5767).

  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das

    Auszug aus LG Koblenz, 21.04.2020 - 9 O 239/18
    Jedoch ist die Wertung des Art. 5 GG durchaus auch im Rahmen der privatrechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen Kläger und Beklagte zu berücksichtigen (Grundsatz der praktischen Konkordanz, vergleiche ausführlich (BVerfG, 1 BvR 3080/09 v. 11.04.2018 in NJW 2018, 1667) und daher als mittelbare (Dritt-)wirkung bei der Prüfung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten zu berücksichtigen.
  • BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 132/10

    Wohnraummiete: Umdeutung einer unwirksamen Vereinbarung über

    Auszug aus LG Koblenz, 21.04.2020 - 9 O 239/18
    Entgegen der Ansicht des Klägers lässt sich insbesondere aus der von ihm zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. März 2011 (VIII ZR 132/10 in NJW 2011, 1222) nicht ableiten, dass außergerichtliche Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage zu erstatten seien.
  • LG München I, 25.10.2006 - 30 O 11973/05

    Virtuelles Hausrecht des Foren-Betreibers

    Auszug aus LG Koblenz, 21.04.2020 - 9 O 239/18
    Um beides zu ermöglichen hat sie ein erhebliches Interesse daran, Äußerungen zu unterbinden, die schon in den Grenzbereich der Legalität fallen und die eine Vielzahl anderer Nutzer extrem und unnötig provozieren und ggf. zur Beendigung ihrer Nutzung des sozialen Netzwerks bewegen können und die zudem andere Nutzer einschüchtern könnten und sich dadurch negativ auf den beabsichtigten Meinungsaustausch auswirken (vgl. OLG Dresden, 4 W 577/18 v. 08.08.2018 in NJW 2018, 3111; OLG Stuttgart, 4 W 63/18 v. 06.09.2018 in MMR 2019, 110; LG München I, 30 O 11973/05 v. 25.10.2006 in BeckRS 2007, 5767).
  • LG Bremen, 20.06.2019 - 7 O 1618/18
    Auszug aus LG Koblenz, 21.04.2020 - 9 O 239/18
    Eine derart marktbeherrschende Stellung der Beklagten, dass der Kläger bei Ablehnung der neuen Bedingungen von der Teilnahme am sozialen Leben oder der Möglichkeit zur Meinungsäußerung ausgeschlossen gewesen wäre besteht keineswegs (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, 7 W 66/18 v.19.12.2018; LG Bremen, 7 O 1618/18 v. 20.06.2019 in BeckRS 2019, 12419; LG Stuttgart, 11 O 291/18 v. 29.08.2019 in BeckRS 2019, 21036).
  • LG Stuttgart, 29.08.2019 - 11 O 291/18

    Facebook darf Hassrede löschen und Nutzerkonto sperren

    Auszug aus LG Koblenz, 21.04.2020 - 9 O 239/18
    Eine derart marktbeherrschende Stellung der Beklagten, dass der Kläger bei Ablehnung der neuen Bedingungen von der Teilnahme am sozialen Leben oder der Möglichkeit zur Meinungsäußerung ausgeschlossen gewesen wäre besteht keineswegs (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, 7 W 66/18 v.19.12.2018; LG Bremen, 7 O 1618/18 v. 20.06.2019 in BeckRS 2019, 12419; LG Stuttgart, 11 O 291/18 v. 29.08.2019 in BeckRS 2019, 21036).
  • OLG Karlsruhe, 25.06.2018 - 15 W 86/18

    Nutzungsbedingungen für ein soziales Netzwerk: Löschung einer gegen

    Auszug aus LG Koblenz, 21.04.2020 - 9 O 239/18
    Zwischen den Parteien ist durch die Registrierung des Klägers als ...-Nutzer ein Vertrag zustande gekommen, in welchem sich die Beklagte gegenüber dem Antragsteller verpflichtete, ihre Plattform unter anderem für die Veröffentlichung von Inhalten zur Verfügung zu stellen und im Gegenzug das Recht erwarb, unter anderem die von ihm generierten Daten zumindest für Werbezwecke zu verwenden (vgl. OLG Stuttgart, 4 W 63/18 v. 06.09.2018 in BeckRS 2018, 23885; Nima Mafi-Gudarzi in MMR 2018, 678).
  • OLG Braunschweig, 28.09.2020 - 1 W 3/20

    Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss; Antrag auf Datenberichtigung eines

    Im Übrigen wurden die Streitwerte von den Gerichten in Hauptsacheverfahren meist ohne weitere Begründung auf unterschiedliche Werte festgesetzt (OLG München, auf insgesamt 86.500 EUR für mehrere Beiträge, Urteil vom 07. Januar 2020 - 18 U 1491/19 Pre -, Rn. 218; OLG Dresden auf 13.500 EUR, Urteil vom 20. August 2020 - 4 U 784/20, bzw. auf 11.500 EUR, Urteil vom 12. Mai 2020 - 4 U 1523/19; LG Mosbach 58.550 EUR für mehrere Beiträge, Urteil vom 16. Mai 2019 - 1 O 110/18; LG Koblenz auf 25.000 EUR mit Hinweis auf die Beitragsreichweite und die Meinungsfreiheit als hohes Gut, Urteil vom 21. April 2020 - 9 O 239/18 -, juris- Rn. 195; LG Mannheim auf 23.000 EUR, Urteil vom 13. Mai 2020 - 14 O 32/19; LG Regensburg auf 21.500 EUR, Beschluss vom 27.08.2019 - 72 O 2307/18; ebenso LG Mainz, Urteil vom 30.07.19 - 1 O 14/19; ebenso LG Stuttgart, Urteil vom 29. August 2019 - 11 O 291/18; ebenso LG Bremen, Urteil vom 20. Juni 2019 - 7 O 1618/18; LG Leipzig auf 19.500 EUR, Beschluss vom 23.08.2019 - 8 O 2216/18; LG Dresden auf 10.000 EUR, Beschluss vom 11.01.2019 - 1 a O 2542/18; LG Köln auf 10.000 EUR, Urteil vom 12. Februar 2020 - 10 O 236/19 -, Rn. 79, juris).
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