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   LG Hannover, 24.10.2007 - 9 O 271/04   

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https://dejure.org/2007,94772
LG Hannover, 24.10.2007 - 9 O 271/04 (https://dejure.org/2007,94772)
LG Hannover, Entscheidung vom 24.10.2007 - 9 O 271/04 (https://dejure.org/2007,94772)
LG Hannover, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 9 O 271/04 (https://dejure.org/2007,94772)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 11.01.2016 - 17 W 255/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines durch den privaten Haftpflichtversicherer

    Während das LG Bonn - 9 O 271/04 - die Klage nach Einholung eines zahnärztlichen Gutachtens von Dr. C. abgewiesen hatte, hatte das OLG Köln - 5 U 55/05 - den Beklagten im Sommer 2006 zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 3.750 EUR nebst Zinsen verurteilt und festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche künftigen immateriellen sowie alle weiteren vergangenen und künftigen materiellen Schäden zu ersetzen, die ihr aus der fehlerhaften zahnärztlichen Behandlung durch den Beklagten entstanden sind oder noch entstehen werden.
  • OLG Köln, 13.01.2014 - 5 U 66/10
    Im Vorprozess (9 O 271/04 LG Bonn = 5 U 55/05 OLG Köln) hat der Senat, nachdem das Landgericht die Klage nach zahnärztlicher Begutachtung durch Dr. D (Bl. 93 ff., 127 ff. der Beiakte) abgewiesen hatte, das neurologisches Gutachten von Prof. Dr. I vom 20.12.2005 (Bl. 229 ff. der Beiakte) eingeholt, welches der Sachverständige in der mündlichen Verhandlung vom 17.5.2006 erläutert hat (Bl. 265 ff. der Beiakte).

    Sowohl im Vorprozess als im selbständigen Beweisverfahren hat die Klägerin auf gerichtliche Anfrage die sie behandelnden Ärzte mitgeteilt, worauf die jeweiligen Behandlungsunterlagen vom Landgericht beigezogen und den jeweiligen Sachverständigen übermittelt worden sind (vgl. Bl. 26, 45 der Beiakte 9 O 271/04 LG Bonn/ 5 U 55/05 OLG Köln und Bl. 21, 78 der Beiakte 9 OH 13/07 LG Bonn).

  • OLG Köln, 03.08.2017 - 17 W 255/15
    Während das LG Bonn - 9 O 271/04 - die Klage nach Einholung eines zahnärztlichen Gutachtens von Dr. C. abgewiesen hatte, hatte das OLG Köln - 5 U 55/05 - den Beklagten im Sommer 2006 zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 3.750 EUR nebst Zinsen verurteilt und festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche künftigen immateriellen sowie alle weiteren vergangenen und künftigen materiellen Schäden zu ersetzen, die ihr aus der fehlerhaften zahnärztlichen Behandlung durch den Beklagten entstanden sind oder noch entstehen werden.
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