Weitere Entscheidung unten: LG Wiesbaden, 30.03.2007

Rechtsprechung
   LG Kiel, 09.11.2010 - 9 O 284/06   

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https://dejure.org/2010,79303
LG Kiel, 09.11.2010 - 9 O 284/06 (https://dejure.org/2010,79303)
LG Kiel, Entscheidung vom 09.11.2010 - 9 O 284/06 (https://dejure.org/2010,79303)
LG Kiel, Entscheidung vom 09. November 2010 - 9 O 284/06 (https://dejure.org/2010,79303)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Zahlung von Betriebskosten für eine aufgrund eines Vermächtnisses bewohnte Wohnung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nutzungsüberlassung einer Wohnung als Vermächtnis - und die Betriebskosten

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 03.12.2013 - 3 U 16/13

    Privatschriftliches Testament: Auslegung eines Vermächtnisses betreffend ein

    Das vom Kläger gegen den Vermächtnisanspruch des Beklagten geltend gemachte Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Abs. 1 BGB wegen seines titulierten Anspruchs auf Zahlung von 8.163,12 EUR nebst Zinsen (Urteil des Landgerichts Kiel vom 9. November 2010, 9 O 284/06) greift durch.
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Rechtsprechung
   LG Wiesbaden, 30.03.2007 - 9 O 284/06   

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https://dejure.org/2007,67910
LG Wiesbaden, 30.03.2007 - 9 O 284/06 (https://dejure.org/2007,67910)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 30.03.2007 - 9 O 284/06 (https://dejure.org/2007,67910)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 30. März 2007 - 9 O 284/06 (https://dejure.org/2007,67910)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Zahlung aus einer Risikolebensversicherung aus einem Nachlass eines Schuldners bei Vorliegen eines Bezugsrechts der Ehefrau

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 24.04.2006 - 13 U 189/05

    Insolvenzanfechtung: Lebensversicherung als unentgeltliche Leistung im Sinne von

    Auszug aus LG Wiesbaden, 30.03.2007 - 9 O 284/06
    Der Klage wurde durch mittlerweile rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 13.07.2007 (Az: 4 O 233/05) i.V.m. Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24.04.2006 (Az: 13 U 189/05) stattgegeben.
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