Rechtsprechung
LG München I, 06.04.2011 - 9 O 3039/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
§§ 1004, 823 BGB; Artt. 5, 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG
Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung einer "Reichstenliste" - openjur.de
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Veröffentlichung einer Namensliste der reichsten Deutschen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Die Nennung in einer Vermögensliste (”Die 100 reichsten Deutschen”) ist noch vom allgemeinen Informationsinteresse gedeckt
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Unternehmer muss namentliche Nennung in der Liste "Die 100 reichsten Deutschen" hinnehmen
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Zulässige Veröffentlichung in Reichenliste
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Nennung in einer Vermögensliste
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Veröffentlichung von Privatvermögen zulässig
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Zulässige Veröffentlichung in Reichenliste
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Nennung in Ranking über reichste Deutsche
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Manager Magazin darf namentlich über die "100 reichsten Deutschen" berichten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Namentliche Nennung in der Liste der 100 reichsten Deutschen zulässig
Besprechungen u.ä.
- datenschutz-praxis.de (Entscheidungsbesprechung)
"Ich will nicht in die Liste der 100 reichsten Deutschen!"
Papierfundstellen
- ZUM 2011, 588
- afp 2011, 288
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus LG München I, 06.04.2011 - 9 O 3039/11
Wie neues Recht im Hinklang mit dem grundrechtlichen Wertsystem stehen muss, so wird bestehendes älteres Recht inhaltlich auf dieses Wertsystem ausgerichtet; von ihm her fließt ihm ein spezifisch verfassungsrechtlicher Gehalt zu, der fortan seine Auslegung bestimmt (so wörtlich BVerfG, U. v. 15.01.1958, 1 BvR 400/51 "Lüth", Abs. 27).Wie neues Recht im Einklang mit dem grundrechtlichen Wertsystem stehen muss, so wird bestehendes älteres Recht inhaltlich auf dieses Wertsystem ausgerichtet; von ihm her fließt ihm ein spezifisch verfassungsrechtlicher Gehalt zu, der fortan seine Auslegung bestimmt." (BVerfG, Urt. v. 15.01.1958, 1 BvR 400/51 "Lüth", Abs. 27).
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus LG München I, 06.04.2011 - 9 O 3039/11
Für die alltägliche Rechtspraxis ergibt sich daraus die Notwendigkeit, zwischen verschiedenen Eingriffsintensitäten zu unterscheiden und entsprechende Anforderungen an die Rechtfertigung dieser Eingriffe zu stellen, dies auch und gerade deshalb, weil nicht bereits der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eine Rechtswidrigkeit der Handlung begründet, sondern erst eine am konkreten Fall vorgenommene Güter- und Pflichtenabwägung (BVerfG, Urt. v. 05.06.1973, "Lebach", 1 BvR 536/72, Abs. 45;… BVerfG, Urt. v. 15.12.1999, "Caroline II", 1 BvR 653/96, Abs. 91).Die Übergänge zwischen den Sphären sind fließend; dies verdeutlicht das Bundesverfassungsgericht, indem es jeweils eine konkrete Abwägung für erforderlich hält (BVerfG, Urt. v. 05.06.1973, "Lebach", 1 BvR 536/72, Abs. 45): Je intimer der Gegenstand der Berichterstattung ist, desto höhere Anforderungen sind an die Rechtfertigung eines Eingriffs zu stellen.
- BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08
Carolines Tochter
Auszug aus LG München I, 06.04.2011 - 9 O 3039/11
Dabei umfasst die Meinungsfreiheit sowohl die Äußerung von Werturteilen als auch von Tatsachen (BVerfG, B. v. 14.09.2010, 1 BvR 1842/08 "Wortberichterstattung Prominentenkind" u. a.).
- BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem …
Auszug aus LG München I, 06.04.2011 - 9 O 3039/11
Insbesondere sind Tatsachenbehauptungen durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Realität gekennzeichnet, während Werturteile durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage geprägt werden (BVerfG, Urt. v. 25.08.1998, 1 BvR 1435/98 "Focus", Abs. 32). - BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus LG München I, 06.04.2011 - 9 O 3039/11
(BVerfG, Urt. v. 22.06.1982, 1 BvR 1376/79 "Meinungsäußerung im Wahlkampf", Abs. 15;… BVerfG, Urt. v. 07.11.2002, 1 BvR 580/02 "JUVE-Handbuch II", Abs. 9). - OLG Hamburg, 20.05.1992 - 1 U 20/92
Deutschlands ärmster Prinz
Auszug aus LG München I, 06.04.2011 - 9 O 3039/11
Die Kammer erachtet den vorliegenden Sachverhalt nicht mit dem der von den Parteien angeführten Entscheidung des OLG Hamburg zugrunde liegenden Fall für vergleichbar (OLG Hamburg, Urt. v. 20.05.1992, 1 U 20/92, zitiert nach AfP 1992, 376 f.). - BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus LG München I, 06.04.2011 - 9 O 3039/11
Ebenso gilt, dass dem Kläger zwar zuzugestehen ist, dass er sich auch nach Jahren der Duldung ähnlicher Publikationen noch gegen eben diesen Typ von Publikation wehren kann (BVerfG, B. v. 09.10.1991, 1 BvR 1555/88 "Kritische Bayer-Aktionäre", Abs. 62). - BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus LG München I, 06.04.2011 - 9 O 3039/11
Für die alltägliche Rechtspraxis ergibt sich daraus die Notwendigkeit, zwischen verschiedenen Eingriffsintensitäten zu unterscheiden und entsprechende Anforderungen an die Rechtfertigung dieser Eingriffe zu stellen, dies auch und gerade deshalb, weil nicht bereits der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eine Rechtswidrigkeit der Handlung begründet, sondern erst eine am konkreten Fall vorgenommene Güter- und Pflichtenabwägung (…BVerfG, Urt. v. 05.06.1973, "Lebach", 1 BvR 536/72, Abs. 45; BVerfG, Urt. v. 15.12.1999, "Caroline II", 1 BvR 653/96, Abs. 91). - BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02
Werturteile in Ranglisten - Juve-Handbuch
Auszug aus LG München I, 06.04.2011 - 9 O 3039/11
(…BVerfG, Urt. v. 22.06.1982, 1 BvR 1376/79 "Meinungsäußerung im Wahlkampf", Abs. 15; BVerfG, Urt. v. 07.11.2002, 1 BvR 580/02 "JUVE-Handbuch II", Abs. 9).
- LG München I, 23.09.2020 - 9 O 18229/19
Berichterstattung, Verletzung, Wiederholungsgefahr, Medien, Verfahren, Anlage, …
Die Beklagten vertreten die Auffassung, unter Zugrundelegung der Entscheidung des Landgerichts München I, (Urteil vom 06.04.2011, 9 O 3039/11, juris) betreffe die Erbauseinandersetzung nur die Sozialsphäre der Klägerin.Für die von der Beklagtenseite vertretene Auffassung, es sei nur die Sozialsphäre betroffen, streitet auch nicht das Urteil des Landgerichts München I, Urteil vom 06.04.2011, 9 O 3039/11, juris.
- LG Hamburg, 09.08.2019 - 324 O 515/18
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht: Wort- und Bildberichterstattung …
Gerade bei prominenten Personen sei nach Auffassung des Landgerichts München die Privatsphäre allenfalls am Rand betroffen (ZUM 2011, 588).