Rechtsprechung
LG Berlin, 10.07.2008 - 9 O 310/07 |
Verfahrensgang
- LG Berlin, 10.07.2008 - 9 O 310/07
- KG, 28.11.2008 - 9 U 137/08
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Braunschweig, 24.11.2010 - 2 U 113/08
Verantwortlichkeit des Auftraggebers von sog. Adword-Anzeigen für …
Die Klägerin nimmt die Beklagte nach einem vorausgegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren (LG Braunschweig 9 O 310/07) wegen Verletzung von Markenrechten an der für die Warenklasse 30 eingetragenen deutschen Wort-/ Bildmarke "M..." durch eine Adword-Anzeige bei Google in Anspruch.Auf Antrag vom 9.2.2007 erließ das Landgericht Braunschweig im Verfahren 9 O 310/07 am 12.2.2007 eine einstweilige Verfügung, mit der der Beklagte die näher bezeichnete Adwordwerbung verboten wurde.
Soweit die Klägerin zunächst einen Anspruch auf Befreiung von den Rechtsanwaltskosten für das Abschlussschreiben vom 23.2.2007 (K25) verteidigt hat, hat sie diesen Anspruch nach Erörterung in der mündlichen Verhandlung insbesondere auch des in der beigezogenen Akte des einstweiligen Verfügungsverfahrens 9 O 310/07 enthaltenen unstreitigen Schriftwechsels zwischen den Prozessbevollmächtigten der Parteien nicht mehr aufrechterhalten und insofern die Klage zurück genommen.
- KG, 28.11.2008 - 9 U 137/08
Passivlegitimation: Inanspruchnahme eines JobCenters in Berlin wegen …
Der Prozesskostenhilfeantrag vom 27.08.2008 für das Berufungsverfahren gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10.07.2008 (9 O 310/07) war zurückzuweisen, weil die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat.