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   LG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 O 324/06   

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https://dejure.org/2015,65059
LG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 O 324/06 (https://dejure.org/2015,65059)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.01.2015 - 9 O 324/06 (https://dejure.org/2015,65059)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Januar 2015 - 9 O 324/06 (https://dejure.org/2015,65059)
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  • BGH, 23.10.1990 - VI ZR 329/89

    Umfang der Gefährdungshaftung nach LuftVG; Verkehrssicherungspflicht eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 O 324/06
    Die Vorschrift greift nicht zugunsten von Geschädigten ein, die am Betrieb des Luftfahrzeugs beteiligt waren, sondern nur zugunsten von Geschädigten, die ohne irgendwie geartete Beteiligung an dem Betrieb des schadenstiftenden Luftfahrzeugs zu Schaden kommen (BGH in NZV 1991, 112).

    Denn es kommen - neben Abstürzen - auch Fälle in Betracht, bei denen Flugzeuge in der Luft zusammenstoßen oder bei denen sich die späteren Geschädigten leichtsinnig in die Nähe eines startenden oder landenden Flugzeugs begeben (BGH in NZV 1991, 112).

  • OLG Oldenburg, 08.05.1987 - 6 U 151/85
    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 O 324/06
    Dieser Nachweis kann dadurch geführt werden, dass der Geschäftsherr beweist, dass sich der Gehilfe - hier die Besatzung - so verhalten hat, wie jede andere Person sich sachgerecht und vernünftig verhalten hätte (BGH in VersR 75, 447; OLG Oldenburg NJW-RR 88, 38 m.w.N.), denn dann bestünde auch im Falle eigenen Handelns des Geschäftsherrn kein Anspruch (BGH in NJW 96, 3205).
  • OLG Hamm, 27.05.1998 - 13 U 29/98

    Schadensersatz wegen eines Sturzes als Fahrgast eines Linienbusses; Scharfes

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 O 324/06
    Beispielsweise haftet der Geschäftsherr nicht für den Verkehrsunfall seines angestellten Fahrers, wenn sich dieser verkehrsrichtig verhalten hat (OLG Hamm NJW-RR 98, 1402).
  • BGH, 22.11.1974 - I ZR 32/74

    Einstufung eines Kraftfahrers als Verrichtungsgehilfe - Entlastung durch

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 O 324/06
    Dieser Nachweis kann dadurch geführt werden, dass der Geschäftsherr beweist, dass sich der Gehilfe - hier die Besatzung - so verhalten hat, wie jede andere Person sich sachgerecht und vernünftig verhalten hätte (BGH in VersR 75, 447; OLG Oldenburg NJW-RR 88, 38 m.w.N.), denn dann bestünde auch im Falle eigenen Handelns des Geschäftsherrn kein Anspruch (BGH in NJW 96, 3205).
  • BGH, 08.05.1962 - VI ZA 6/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 O 324/06
    Dass bei diesem Verständnis der Vorschrift der Kreis der geschützten Personen verhältnismäßig klein ist, findet seine Rechtfertigung in der strengen, fast voraussetzungslosen Haftung, die keine Berufung auf ein unabwendbares Ereignis oder höhere Gewalt zulässt (BGH a.a.O.; BGH in VersR 1962, 530).
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