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   LG Rostock, 16.06.2005 - 9 O 328/04   

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https://dejure.org/2005,13486
LG Rostock, 16.06.2005 - 9 O 328/04 (https://dejure.org/2005,13486)
LG Rostock, Entscheidung vom 16.06.2005 - 9 O 328/04 (https://dejure.org/2005,13486)
LG Rostock, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 9 O 328/04 (https://dejure.org/2005,13486)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Rasende Fans auf dem Fußballfeld - Verein darf DFB-Strafe an Störer weitergeben

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 90
  • NJW-RR 2006, 934 (Ls.)
  • SpuRt 2006, 83
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Köln, 08.04.2015 - 7 O 231/14

    Fußballspiel, Zündung, Böller, Schadensersatz

    Entgegen der Auffassung des Beklagten ist es einem von einem Sportgericht bestraften Fußballverein auch nicht grundsätzlich verwehrt, von dem störenden Zuschauer in vollem Umfang Ersatz für geleistete Geldstrafen zu verlangen, wenn und soweit sein Verhalten für diese ursächlich war (OLG Rostock, Urteil vom 28.04.2006 - 3 U 106/05; LG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2012 - 8 O 78/12; LG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2011 - 11 O 339/10; LG Rostock, Urteil vom 16.06.2005 - 9 O 328/04; AG Lichtenberg, Urteil vom 08.02.2010 - 3 C 156/09; AG Lingen, Urteil vom 17.02.2010 - 4 C 1222/09; AG Brakel, Urteil vom 15.06.1988 - 7 O 680/87).

    Auch in solchen Fällen gilt, dass eine Schadensersatzpflicht gerade nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass ggf. mehrere Ursachen schadensbegründend zusammengewirkt haben (OLG Rostock, Urteil vom 28.04.2006 - 3 U 106/05; LG Rostock, Urteil vom 16.06.2005 - 9 O 328/04; AG Lichtenberg, Urteil vom 08.02.2010 - 3 C 156/09).

    Auch durch den Schutzzweck der verletzten Norm ist hier eine diesbezügliche Begrenzung der Haftung nicht geboten (OLG Rostock, Urteil vom 28.04.2006 - 3 U 106/05; LG Rostock, Urteil vom 16.06.2005 - 9 O 328/04).

    Auch dann wäre es aber Sache des Beklagten gewesen, darzulegen und zu beweisen, dass ein solches Rechtsmittel zumindest teilweise Erfolg gehabt hätte (vgl. LG Rostock, Urteil vom 16.06.2005 - 9 O 328/04).

    Dies gilt umso mehr, als die Pflichtverletzung des Beklagten nach den gegebenen unstreitigen Umständen - "Hineinschmuggeln", Zünden und Werfen des Knallkörpers - zur Überzeugung der Kammer nur vorsätzlich und planvoll erfolgt sein kann, und daher auch vor diesem Hintergrund ein etwaiges bloß fahrlässiges Mitverschulden der Klägerin hinter dem Verschulden des Beklagten zurückstehen muss (OLG Rostock, Urteil vom 28.04.2006 - 3 U 106/05; LG Rostock, Urteil vom 16.06.2005 - 9 O 328/04).

  • OLG Rostock, 28.04.2006 - 3 U 106/05

    Inanspruchnahme eines störenden Zuschauers für den Ersatz von vom Sportgericht

    Die Berufung des Beklagten zu 3) gegen das am 16.06.2005 verkündete Urteil des Landgerichtes Rostock (Az.: 9 O 328/04) wird zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 23 U 228/08

    Entgangener Gewinn; Zinsanspruch: Substantiierungspflicht hinsichtlich der

    Der Geschädigte braucht Rechtsbehelfe aber nur dann einzulegen, wenn hinreichende Erfolgsaussichten bestehen (BGH NJW 2006, 288; NJW-RR 1991, 1459; OLG Rostock NJW-RR 2006, 90; Palandt-Heinrichs § 254 Rn 46), was vom Schädiger darzulegen und zu beweisen ist (BGH NJW 2007, 1063; 1994, 3105; 90; Palandt-Heinrichs § 254 Rn 74).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 6 U 61/09

    Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages; Pflichten des Anlageberaters zur

    Der Geschädigte braucht Rechtsbehelfe aber nur dann einzulegen, wenn hinreichende Erfolgsaussichten bestehen (BGH NJW 2006, 288; BGH NJW-RR 1991, 1459; OLG Rostock NJW-RR 2006, 90; Palandt-Heinrichs § 254 Rn 46), was vom Schädiger darzulegen und zu beweisen ist (BGH NJW 2007, 1063; BGH NJW 1994, 3105; Palandt-Heinrichs, BGB, 68 Aufl., § 254 Rn. 74).
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