Rechtsprechung
LG Detmold, 07.08.2012 - 9 O 380/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine Schadensersatzpflicht des öffentlichen Auftraggebers eines Vergabeverfahrens bei angeblich zu niedrig festgesetzter Entschädigung
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Detmold, 07.08.2012 - 9 O 380/11
- OLG Hamm, 06.08.2015 - 17 U 130/12
- BGH, 31.01.2017 - X ZR 93/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 30.01.2003 - 5 U 13/02
Zur Frage des Entstehens einer Werklohnforderung für die Erstellung von …
Auszug aus LG Detmold, 07.08.2012 - 9 O 380/11
Denn insoweit fehlt es an der erforderlichen Festsetzung der Entschädigung in der Ausschreibung, die aber Anspruchsvoraussetzung ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2003 - I - 5 U 13/02 -, bei juris Rdnr. 54 m. w .N.). - OLG Celle, 16.01.2002 - 13 Verg 1/02
Gleichbehandlungsgrundsatz und Wettbewerbsprinzip im Verhandlungsverfahren; …
Auszug aus LG Detmold, 07.08.2012 - 9 O 380/11
Als Verfahrensart war schon in der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt das Verhandlungsverfahren gewählt, welches nach der instruktiven Beschreibung in der vom Beklagen zitierten Entscheidung des OLG Celle vom 16.01.2002 - 13 Verg 1/12 (VergabeR 2002, 299 ff) gerade dadurch gekennzeichnet ist, dass Auftragsinhalt und Auftragsbedingungen anders als beim offenen oder nichtoffenen Verfahren gerade nicht von Anfang an feststehen, sondern im Zusammenwirken zwischen Auftraggeber und Bietern im Rahmen eines dynamischen Prozesses erst entwickelt werden. - BGH, 12.07.1979 - VII ZR 154/78
Vergütung der Aufwendungen für ein Angebot
Auszug aus LG Detmold, 07.08.2012 - 9 O 380/11
Voraussetzung für einen Vergütungsanspruch, dessen Höhe sich dann mangels anderer Bestimmung nach § 632 Abs. 2 BGB richten würde, ist aber, dass zwischen Auftraggeber und Bieter überhaupt ein Werkvertrag über die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen zu Stande gekommen ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.1979 - VII ZR 154/78 = NJW 1979, 2202 f). - BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10
Rettungsdienstleistungen II
Auszug aus LG Detmold, 07.08.2012 - 9 O 380/11
Nach der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.06.2011 - X ZR 143/10 = BGHZ 190, 89 ff) wird ein solcher Anspruch bedingt durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz nicht mehr daran geknüpft, dass der klagende Bieter auf die Einhaltung der Vergabevorschriften vertraut hat, sondern es ist auf die Verletzung von Rücksichtnahmepflichten durch Missachtung von Vergabevorschriften abzustellen.
- OLG Hamm, 06.08.2015 - 17 U 130/12
Entschädigungspflicht des Aufraggebers für die Kosten der Teilnahme eines Bieters …
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 07.08.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Detmold (Az: 9 O 380/11) wie folgt abgeändert:.
Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 27.06.2012 - 9 O 380/11 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 27.06.2012 - 9 O 380/11
- OLG Saarbrücken, 20.02.2014 - 4 U 391/12
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 20.02.2014 - 4 U 391/12
Haftungsverteilung bei Auffahren eines Lkw auf einen in den rechten Fahrstreifen …
Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.06.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken ( 9 O 380/11) wird zurückgewiesen.Das am 27.06.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken ( 9 O 380/11) ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.