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   LG Aachen, 11.04.2014 - 9 O 419/13   

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https://dejure.org/2014,53429
LG Aachen, 11.04.2014 - 9 O 419/13 (https://dejure.org/2014,53429)
LG Aachen, Entscheidung vom 11.04.2014 - 9 O 419/13 (https://dejure.org/2014,53429)
LG Aachen, Entscheidung vom 11. April 2014 - 9 O 419/13 (https://dejure.org/2014,53429)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

    Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG -

    Auszug aus LG Aachen, 11.04.2014 - 9 O 419/13
    Sie weisen auf das inzwischen in ihrem Sinne entschiedene Vorlageverfahren des europäischen Gerichtshofs zu § 5 a VVG a.F. (C-209/12) hin.

    a) Angesichts der Tatsache, dass der europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 19.12.2013 zu § 5 a VVG (C 209/12) ausgesprochen hat, dass europäisches Richtlinienrecht einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der ein Rücktrittsrecht spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie erlischt, wenn der Versicherungsnehmer (überhaupt) nicht über das Recht zum Rücktritt belehrt worden ist, muss davon ausgegangen werden, dass der Ausübung des Rücktrittsrechts durch den Kläger jedenfalls nicht die Verfristungsregelung des § 5 Abs. 2 S. 4 VVG a.F. entgegensteht.

  • EuGH, 10.07.1990 - 326/88

    Strafverfahren gegen Hansen

    Auszug aus LG Aachen, 11.04.2014 - 9 O 419/13
    Außerdem berufen sie sich auf das Urteil in der EuGH-Rechtssache C-326/88 und nehmen für sich die Möglichkeit in Anspruch, sich unmittelbar auf ein durch die "Lebensversicherungsrichtlinie" begründetes Widerrufsrecht zu berufen.
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus LG Aachen, 11.04.2014 - 9 O 419/13
    Verwirkung der Ausübung eines Rechts tritt ein, wenn der Berechtigte es über einen längeren Zeitraum hindurch nicht geltend gemacht hat (sog. Zeitmoment) und der Verpflichtete sich hierauf eingerichtet hat und sich auch darauf einrichten durfte, weil er nach dem Verhalten des Berechtigten annehmen konnte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen werde (sog. Umstandsmoment) (vgl. BGHZ 84, 280, 281, Grünberg in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 73. Auflage , § 242 Rn. 87) .
  • OLG Köln, 05.09.2014 - 20 U 77/14

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss einer

    Auf die Berufung der Kläger wird das am 11. April 2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 419/13 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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