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   LG München I, 07.05.2003 - 9 O 5693/03   

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https://dejure.org/2003,15669
LG München I, 07.05.2003 - 9 O 5693/03 (https://dejure.org/2003,15669)
LG München I, Entscheidung vom 07.05.2003 - 9 O 5693/03 (https://dejure.org/2003,15669)
LG München I, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - 9 O 5693/03 (https://dejure.org/2003,15669)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gegendarstellung bei Fotomontage auf der Titelseite einer Zeitschrift; Anspruch auf Gegendarstellung bei bildlichen Darstellungen; Ausschluss einer Gegendarstellung bei Offensichtlichkeit des Vorliegens einer Fotomontage; Kennzeichnung verfälschter bildlicher ...

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 606
  • afp 2003, 373
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • LG Berlin, 03.11.2009 - 27 O 343/09

    Angedichtete Affäre einer Moderatorin zu Fußball-Nationaltrainer löst

    Bezüglich der Fotomontage kommt hinzu: Grundsätzlich suggerieren Fotos Authentizität und der Beobachter geht davon aus, dass sich ein entsprechendes Ereignis so, wie es abgebildet wird, tatsächlich zugetragen hat (vgl. BVerfG, GRUR 2005, 500 [502]; LG München, NJW 2004, 606).

    solche erkennbar (vgl. BVerfG, GRUR 2005, 500 ; LG München, NJW 2004, 606) oder aber die Fotomontage als solche deutlich gekennzeichnet ist (Wanckel, a.a.O., Rdnr. 250).

    Würde eine fern liegende Situation "abgebildet" dürfte die Fotomontage weit eher als solche erkennbar sein und enthielte dann auch keine unzutreffenden Informationen (vgl. dazu LG München, NJW 2004, 606 [607]).

  • OLG Karlsruhe, 11.03.2011 - 14 U 186/10

    Gegendarstellungsfähige Bildveröffentlichung: Fotomontage als Tatsachenbehauptung

    Allerdings ist dabei zu beachten, daß eine Fotomontage häufig gerade infolge der Zusammensetzung der Abbildung bestimmte, über den Umstand der Montage hinausgehende und deshalb grundsätzlich gegendarstellungsfähige Tatsachenbehauptungen enthalten kann, so etwa im Fall des LG München (NJW 2004, 606) die mögliche Aussage, daß sich "die drei Protagonisten dieser Affäre nach deren Bekanntwerden einträchtig nebeneinander hätten fotografieren lassen" oder "daß sich die drei Personen schon früher kannten" (LG München a.a.O. S. 607).
  • LG Köln, 27.03.2013 - 28 O 272/12

    Jauch und die Titelseiten: Das fehlende Ohrläppchen

    wenn der Aussagegehalt der Abbildung verfälscht worden ist, da Fotos grundsätzlich Authentizität suggerieren und der Betrachter davon ausgeht, dass sich ein entsprechendes Ereignis so, wie es abgebildet wird, tatsächlich zugetragen hat (vgl. BVerfG, ZUM 2005, 384; LG München I, ZUM-RD 2003, 489).

    In der Regel erlaubt sind rein reproduktionstechnisch bedingte und für den Aussagegehalt unbedeutende Veränderungen (BVerfG, GRUR 2005, 500, 502 - Ron Sommer) oder Fotomontagen, die als solche gekennzeichnet oder für den Betrachter erkennbar sind (vgl. BVerfG, ZUM 2005, 384 - II. 2. b) aa), II. 2. c); LG München I, ZUM-RD 2003, 489; OLG Karlsruhe, AfP 1982, 48; Fricke in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Auflage 2009, § 23 KUG, Rn. 42; Wanckel, a.a.O., Rn. 250).

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2005 - 11 ME 359/05

    Aufenthaltserlaubnis; Ausländer; ausländischer Elternteil; Ausübung;

    Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Entwicklung eines Kindes nicht nur durch quantifizierbare Betreuungsbeiträge der Eltern, sondern auch durch die geistige und emotionale Auseinandersetzung geprägt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.12.2003, NJW 2004, 606 u. Beschl. v. 30.1.2002, DVBl. 2002, 693).
  • LG Offenburg, 30.11.2010 - 2 O 415/10

    Gegendarstellungsanspruch gegen Fotomontage

    Das erkennende Gericht folgt aber nicht der Auffassung des Landgerichts München I in seinem Urteil vom 07.05.2003 - 9 O 5693/03 -, ein in einer Zeitung oder Zeitschrift veröffentlichtes Foto müsse grundsätzlich so verstanden werden, dass es sich dabei um die Wiedergabe eines tatsächlichen Geschehens handle.
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2004 - 11 ME 70/04

    Asylberechtigter; Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung; Ehe, geschieden;

    Dabei kommt dem spezifischen Erziehungsbeitrag des Vaters eine eigenständige Bedeutung zu (vgl. zum Vorstehenden BVerfG, Beschl. v. 22.12.2003, NJW 2004, 606 und Beschl. v. 30.1.2002, DVBl 2002, 693 = NVwZ 2002, 849; BVerwG, Urt. v. 16.7.2002, BVerwGE 116, 378 = DVBl 2003, 76; Senatsbeschl. v. 20.12.2002 - 11 ME 391/02 -, v. 18.9.2000, InfAuslR 2001, 75 und v. 19.4.2000, InfAuslR 2000, 392).
  • VG Hannover, 11.09.2007 - 2 A 237/07

    Erteilung einer Duldung zum Zwecke des Zuzugs der Ehefrau

    In der Rechtsprechung wird der besondere Schutz der Vater-Kind-Beziehung selbst für die Fälle eines nichtehelichen und getrennt lebenden minderjährigen Kindes betont, wenn sich eine hinreichende Ausübung des Sorgerechts feststellen lässt (BVerfG, InfAuslR 2002, 171; NJW 2004, 606; ZAR 2006, 28).
  • LG Hamburg, 25.10.2019 - 324 O 530/17

    Günther Jauch gewinnt nach Zeugenaussage von Hape Kerkeling gegen Heinrich Bauer

    Dies ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass es sich dabei unstreitig um eine Fotomontage handelt, die als eine solche nicht gekennzeichnet war, es sich also, anders als es der Leser der Bildunterschrift entnimmt, nicht um eine Aufnahme von der Bertelsmann-Party aus dem Jahr 2012 handelt (vgl. LG München, Urteil vom 07.05.2003 - 9 O 5693/03).
  • VG Oldenburg, 06.08.2004 - 11 B 3121/04

    Duldung; familiäres Ermessen; Lebensgemeinschaft; länderübergreifende

    In der Rechtsprechung wird der besondere Schutz der Vater-Kind-Beziehung selbst für die Fälle eines nichtehelichen und getrennt lebenden minderjährigen Kindes betont, wenn sich eine hinreichende Ausübung des Sorgerechts feststellen lässt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. Dezember 2003 - 2 BvR 2108/00 - NJW 2004, 606 und vom 30. Januar 2001 - 2 BvR 231/00 - InfAuslR 2002, 171; Nds. OVG, Beschlüsse vom 26. Mai 2004 -11 ME 70/04 - und vom 11. Dezember 2000 - 11 M 3943/00 - m.w.N.).
  • VG Braunschweig, 08.02.2007 - 4 A 559/06

    D (A), Duldung, Wohnsitzauflage, Umverteilung, Schutz von Ehe und Familie,

    Einer Vater-Kind-Beziehung kommt ein besonderer Schutz zu, der von der Rechtsprechung auch in Fällen eines nicht ehelichen und getrennt lebenden minderjährigen Kindes betont wird, wenn sich eine hinreichende Ausübung des Sorgerechts feststellen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Dezember 2003 (- 2 BvR 2108/00 -, NJW 2004, 606).
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