Rechtsprechung
   LG Wiesbaden, 12.11.2020 - 9 O 721/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,78084
LG Wiesbaden, 12.11.2020 - 9 O 721/20 (https://dejure.org/2020,78084)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 12.11.2020 - 9 O 721/20 (https://dejure.org/2020,78084)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 12. November 2020 - 9 O 721/20 (https://dejure.org/2020,78084)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,78084) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 17.09.2021 - 2 U 147/20

    Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Pachtzahlungspflicht

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des LG Wiesbaden vom 12.11.2020, Az. 9 O 721/20, abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 21.600,- Euro sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.085,95 Euro nebst Zinsen aus 2.085,95 Euro in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.05.2020 zu zahlen.

    Die Klägerin hat ursprünglich beantragt, das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 12.11.2020, Az. 9 O 721/20, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 3.600,- Euro nebst neun Prozent Jahreszinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 06.04.2020 und außergerichtlich angefallene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.085,95 Euro außergerichtlich angefallene Rechtsanwaltskosten nebst fünf Prozentpunkte Jahreszinsen über dem Basiszinssatz seit Klagezustellung zu zahlen sowie festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin ab dem 05.05.2020 bis zum vertraglichen Ende des Pachtvertrages am 01.03.2023 über die Gaststätte "X" in Stadt1, Straße1 - monatlich zahlbar zum 4. Werktag eines Monats - einen Betrag in Höhe von mindestens 2.250,- Euro Pachtzahlung und eine Betriebskostenvorauszahlung von 1.350,- Euro vierteljährlich ab dem 01.07.2020 bis zum Ende des Pachtvertrages am 01.03.2023 zu zahlen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht