Rechtsprechung
LG Wiesbaden, 12.11.2020 - 9 O 721/20 |
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 12.11.2020 - 9 O 721/20
- OLG Frankfurt, 17.09.2021 - 2 U 147/20
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 17.09.2021 - 2 U 147/20
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Pachtzahlungspflicht
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des LG Wiesbaden vom 12.11.2020, Az. 9 O 721/20, abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 21.600,- Euro sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.085,95 Euro nebst Zinsen aus 2.085,95 Euro in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.05.2020 zu zahlen.Die Klägerin hat ursprünglich beantragt, das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 12.11.2020, Az. 9 O 721/20, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 3.600,- Euro nebst neun Prozent Jahreszinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 06.04.2020 und außergerichtlich angefallene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.085,95 Euro außergerichtlich angefallene Rechtsanwaltskosten nebst fünf Prozentpunkte Jahreszinsen über dem Basiszinssatz seit Klagezustellung zu zahlen sowie festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin ab dem 05.05.2020 bis zum vertraglichen Ende des Pachtvertrages am 01.03.2023 über die Gaststätte "X" in Stadt1, Straße1 - monatlich zahlbar zum 4. Werktag eines Monats - einen Betrag in Höhe von mindestens 2.250,- Euro Pachtzahlung und eine Betriebskostenvorauszahlung von 1.350,- Euro vierteljährlich ab dem 01.07.2020 bis zum Ende des Pachtvertrages am 01.03.2023 zu zahlen.