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   LG Magdeburg, 26.04.2012 - 9 O 757/10 *210*   

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https://dejure.org/2012,12120
LG Magdeburg, 26.04.2012 - 9 O 757/10 *210* (https://dejure.org/2012,12120)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 26.04.2012 - 9 O 757/10 *210* (https://dejure.org/2012,12120)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 26. April 2012 - 9 O 757/10 *210* (https://dejure.org/2012,12120)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 823 Abs 1 BGB, § 831 BGB, § 276 Abs 2 BGB
    Zur Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Schadenseintritt durch einen umgestürzten Baum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Umstürzen eines Baums auf einen Pkw

  • RA Kotz

    Verkehrssicherungspflichtverletzung bei Schadenseintritt durch einen umgestürzten Baum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Der Baum - Sichtprüfungen bis zum Umfallen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Standfestigkeit der Bäume auf Grundstücken

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Baumschau

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unzureichende Baumkontrolle - Eigentümer haftet

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Umgestürzter Baum - Grundstückseigentümer haftet für Schäden!

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Stürzt ein Baum auf einen geparkten PKW muss der Grundstückseigentümer den Schaden bezahlen, wenn er den Baum nicht durch einen Fachmann ausreichend kontrolliert hat

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Haftung des Grundstückeigentümers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundstückseigentümer haftet für Schäden an Pkw durch umgestürzten Baum - Eigentümer muss zweimal im Jahr Baumschau durch Fachmann durchführen lassen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 24.09.2004 - 9 U 158/02

    Verkehrssicherungspflicht, Straßenbäume, Defektsymptome, Sichtprüfung,

    Auszug aus LG Magdeburg, 26.04.2012 - 9 O 757/10
    Danach ist eine jährlich zweimal in belaubtem und unbelaubtem Zustand durchgeführte äußere Sichtprüfung, bezogen auf Gesundheit und Standsicherheit des Baumes erforderlich, aber auch ausreichend, wenn dabei keine konkreten Defektsymptome des jeweiligen Baumes, wie etwa spärliche oder trockene Belaubung, dürre Äste, äußere Verletzungen, Wachstumsauffälligkeiten oder Pilzbefall erkennbar sind (OLG Hamm, NZV 2005, 371-372, zit.nach juris ).

    Soweit die Beklagte sich auf das Urteil des OLG Hamm in NZV 2005, 371-372, zit.nach juris, bezieht, gibt die dortige Entscheidung für den hier vorliegenden Fall nichts zugunsten der Beklagten her.

  • BGH, 21.01.1965 - III ZR 217/63

    Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht; Inspektion von Straßenbäumen

    Auszug aus LG Magdeburg, 26.04.2012 - 9 O 757/10
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kann sich der Verkehrssicherungspflichtige mit einer sorgfältigen äußeren Besichtigung, also einer Gesundheits- und Zustandsprüfung begnügen und braucht eine eingehende fachmännische Untersuchung nur bei Feststellung verdächtiger Umstände zu veranlassen (BGH NJW 1965, 815-816, zit.nach juris ).
  • LG Stuttgart, 22.10.2008 - 2 O 288/08

    Erstattung außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten bei einem bedingten

    Auszug aus LG Magdeburg, 26.04.2012 - 9 O 757/10
    Es muss zu erwarten sein, dass der Versuch einer außergerichtlichen Regulierung mit Hilfe eines Anwalts Aussicht auf Erfolg bietet (LG Stuttgart, Versäumnisurteil vom 22.10.2008 - 2 O 288/08 -, zit.nach juris), was z.B.bei vergeblich angemahnten Forderungen aus vertraglichen Ansprüchen in der Regel nicht der Fall sein wird.
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