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   LG Mannheim, 11.10.2002 - 9 O 76/01   

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LG Mannheim, 11.10.2002 - 9 O 76/01 (https://dejure.org/2002,9512)
LG Mannheim, Entscheidung vom 11.10.2002 - 9 O 76/01 (https://dejure.org/2002,9512)
LG Mannheim, Entscheidung vom 11. Oktober 2002 - 9 O 76/01 (https://dejure.org/2002,9512)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung von Darlehensverträgen zur Finanzierung des Erwerbs eines Hotelappartements im Rahmen eines Bauträgermodells; Unwirksame Vertretung beim Abschluss von Darlehensverträgen wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz; Nichtigkeit einer Vollmacht wegen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kauf- und Finanzierungsverträge - Unwirksam da Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    RBerG Art. 1 § 1; BGB §§ 134, 171 ff, 812 ff
    Rückabwicklung eines durch Geschäftsbesorger abgeschlossenen Darlehensvertrages zur Finanzierung einer Eigentumswohnung bei offensichtlichem Verstoß gegen das RBerG

Besprechungen u.ä.

  • alptraum-immobilie.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gutglaubenskrise - LG Mannheim läutet das Ende des Immobilientreuhandmodells ein

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus LG Mannheim, 11.10.2002 - 9 O 76/01
    Ob der Geschäftsbesorger dabei einen inhaltlichen Gestaltungsspielraum hat oder ob er allgemein verwendete Vertragsformulare benutzt, ist unerheblich (BGH NJW 2001, 70, 71 m.w.N.).

    Die Rechtsbesorgung darf jedoch nicht selbständig neben die anderen Berufsaufgaben treten oder gar im Vordergrund stehen (BGH NJW 2001, 70, 71; BGHZ 70, 12, 15; 102, 128, 132).

    Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung NJW 2001, 70 ff im Zusammenhang mit Fragen der Notarhaftung einen Überblick über den früheren Meinungsstand zur Problematik der Erlaubnispflicht der fraglichen Geschäftsbesorgungsverträge nach dem Rechtsberatungsgesetz gegeben und im Wesentlichen ausgeführt, die Frage der Erlaubnispflicht sei für die vorliegende Fallgruppe weder in der Rechtsprechung, noch in der Literatur vertieft behandelt und mehr oder weniger stillschweigend verneint worden.

  • BGH, 08.11.1984 - III ZR 132/83

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Betreuungsvertrages im Rahmen eines

    Auszug aus LG Mannheim, 11.10.2002 - 9 O 76/01
    a) Ausgehend von den Vorschriften der §§ 172, 173 BGB hat die Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, dass die Vorlegung der Vollmachtsurkunde einen den Vertretenen bindenden Rechtsschein nicht nur dann erzeugt, wenn die Vollmacht später erloschen ist, sondern auch dann, wenn die Vollmacht von Anfang an nicht wirksam erteilt wurde (BGHZ 102, 60, 62 f; BGH NJW 1985, 730).

    In der Entscheidung NJW 1985, 730 hat daher der Bundesgerichtshof erkannt, dass eine Bank auf die Wirksamkeit einer vorgelegten notariellen Vollmacht, welche wegen Verstoßes gegen § 313 S. 1 BGB a.F. formunwirksam war, vertrauen durfte, da sie im Jahre 1979 ohne Fahrlässigkeit davon ausgehen konnte, dass eine Änderung des § 313 S. 1 BGB a.F. keine Auswirkungen auf die Beurkundungspflicht des fraglichen Grundgeschäfts haben würde.

    Diese Unterscheidung, die in der bisherigen Rechtsprechung nicht immer klar hervorgehoben wurde, ist bereits in einer reichsgerichtlichen Entscheidung angelegt, welche die spätere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Rechtsschein der Vollmacht mitbegründete und auf die sich der Bundesgerichtshof in NJW 1985, 730 ausdrücklich bezieht.

  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung

    Auszug aus LG Mannheim, 11.10.2002 - 9 O 76/01
    Mit dieser Zwecksetzung wäre es unvereinbar, den Geschäftsbesorger gleichwohl rechtlich in den Stand zu versetzen, aufgrund der erteilten Ausführungsvollmacht für den Rechtssuchenden bindende Geschäfte abzuschließen und damit seine gesetzlich missbilligte Tätigkeit zu Ende zu führen (BGH NJW 2002, 66, 67).

    Hinzu kommt, dass es nach Ansicht von BGH NJW 2002, 66, 67 mit dem Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes unvereinbar wäre, wenn der Geschäftsbesorger rechtlich in den Stand versetzt würde, seine gesetzlich missbilligte Tätigkeit zu Ende zu führen, indem er aufgrund der erteilten Ausführungsvollmacht den Rechtssuchenden bindende Geschäfte abschließen könnte.

  • BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86

    Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer

    Auszug aus LG Mannheim, 11.10.2002 - 9 O 76/01
    a) Ausgehend von den Vorschriften der §§ 172, 173 BGB hat die Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, dass die Vorlegung der Vollmachtsurkunde einen den Vertretenen bindenden Rechtsschein nicht nur dann erzeugt, wenn die Vollmacht später erloschen ist, sondern auch dann, wenn die Vollmacht von Anfang an nicht wirksam erteilt wurde (BGHZ 102, 60, 62 f; BGH NJW 1985, 730).

    Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs setzt die unmittelbare Heranziehung der §§ 172, 173 BGB voraus, dass die den Rechtsschein erzeugende Urkunde in Form einer Ausfertigung vorlag; Abschriften, welche in unbeschränkter Zahl hergestellt werden können, nicht der Rückgabepflicht unterliegen und daher vom Vollmachtgeber nicht kontrollierbar sind, genügen hierfür nicht (BGHZ 102, 60, 63).

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 152/87

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf den Schadensersatzanspruch im Rahmen eines

    Auszug aus LG Mannheim, 11.10.2002 - 9 O 76/01
    Ist aber die Ersatzleistung gleichfalls zu versteuern, sind früher erzielte Steuervorteile nicht im Wege der Vorteilsausgleichung anzurechnen (BGH NJW-RR 1988, 788).
  • BGH, 22.05.1978 - III ZR 153/76

    Im Reisegewerbe vermittelter Darlehensvertrag

    Auszug aus LG Mannheim, 11.10.2002 - 9 O 76/01
    In Ermangelung einer wirksamen Kontoeinrichtung wurde der Kläger zu keinem Zeitpunkt Inhaber des Guthabens auf dem entsprechenden Girokonto und gelangte niemals zu eigener Verfügung über das Darlehenskapital und/oder zu dessen eigener Nutzung (vgl. zu dieser Voraussetzung BGH NJW 1978, 1970).
  • BGH, 09.10.1975 - III ZR 31/73

    Bestehen eines vertraglichen Anspruchs auf Darlehensrückzahlung - Erfordernis der

    Auszug aus LG Mannheim, 11.10.2002 - 9 O 76/01
    Diese Anweisung der T., die Darlehensvaluta an die Gläubiger weiterzuleiten, insbesondere den Kaufpreis an die Verkäuferin zu entrichten, ist dem Kläger mangels wirksamer Vertretungsmacht der T. nicht zurechenbar (so BGH NJW 1977, 38, 41, für die insoweit gleich zu behandelnden Unfallhilfefälle).
  • BGH, 04.11.1987 - IVa ZR 158/86

    Abgrenzung von Umsatzmiete und Gesellschaftsvertrag

    Auszug aus LG Mannheim, 11.10.2002 - 9 O 76/01
    Die Rechtsbesorgung darf jedoch nicht selbständig neben die anderen Berufsaufgaben treten oder gar im Vordergrund stehen (BGH NJW 2001, 70, 71; BGHZ 70, 12, 15; 102, 128, 132).
  • BGH, 12.03.1987 - I ZR 31/85

    Schutzrechtsüberwachung; Schutzrechtsüberwachung als erlaubnispflichtige

    Auszug aus LG Mannheim, 11.10.2002 - 9 O 76/01
    Wird die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten als Hauptgeschäft oder einziges Geschäft betrieben, so entfällt, wenn die notwendige Erlaubnis fehlt, ohne weiteres die Möglichkeit einer Anwendung des Art. 1 § 5 RBerG (BGH NJW 1987, 3005).
  • BGH, 10.11.1977 - VII ZR 321/75

    Pflichtenstellung des die örtliche Bauaufsicht führenden Architekten

    Auszug aus LG Mannheim, 11.10.2002 - 9 O 76/01
    Die Rechtsbesorgung darf jedoch nicht selbständig neben die anderen Berufsaufgaben treten oder gar im Vordergrund stehen (BGH NJW 2001, 70, 71; BGHZ 70, 12, 15; 102, 128, 132).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 981/81

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Rechtsberatungsgesetzes -

  • RG, 19.03.1924 - V 427/22

    Kann der Käufer eines Grundstücks auf die Gültigkeit der Vollmacht auch dann

  • LG Göttingen, 04.12.2003 - 2 O 513/03

    Unwirksamkeit der im Rahmen eines gegen das RBerG verstoßenden

    Jedenfalls existierte keine höchstrichterliche Rechtsprechungspraxis, auf die die Beklagte hätte vertrauen können (vgl. hierzu mit ausführlichen Ausführungen: LG Mannheim, Urteil vom 11. Oktober 2002, Az.: 9 O 76/01 - = Anlage K 8).

    Für rechtliche Mängel des Bevollmächtigungsakts, die sich aus der Vollmachtsurkunde ergeben, genießt der Dritte daher keinen Vertrauensschutz (vgl. RG in RGZ 108, 125 [127 f]; OLG Celle Urteil vom 5. Februar 2003, Az.: 3 U 1/01 ; LG Mannheim, Urteil vom 11. Oktober 2002, Az.: 9 O 76/01 ).

  • OLG Karlsruhe, 22.07.2003 - 8 U 33/03

    Bankkredit zur Finanzierung einer Kapitalanlage: Schutz des Vertrauens einer Bank

    bb) Die vom Landgericht unter Berufung auf das Urteil der 9. Zivilkammer dieses Gerichts vom 11.10.2002 (9 O 76/01; Kopie Beiheft LG I) vertretene Auffassung, eine Rechtsscheinhaftung entfalle wegen der aus der Vollmacht sich erschließenden Evidenz des Gesetzesverstoßes, teilt der Senat schon aus dem letztgenannten Grunde nicht.
  • LG Mannheim, 23.01.2003 - 3 O 403/00

    Nichtigkeit eines Treuhandvertrages wegen Verstoßes gegen das

    Die Kammer schließt sich insofern vollumfänglich dem ausführlich und sorgfältig begründeten Urteil des Landgerichts Mannheim vom 11.10.2002 (Az.: 9 O 76/01) an.
  • LG Ravensburg, 13.03.2003 - 6 O 389/02

    Kapitalanlagegeschäft: Nichtigkeit eines zur Abwicklung eines finanzierten

    Wenn aber die Wirksamkeit eines Vertretergeschäfts zu beurteilen ist und die Nichtigkeit der Vollmacht sich aus der vorgelegten Urkunde selbst ergibt, hilft dem Geschäftsgegner auch ein unverschuldeter Rechtsirrtum in der Beurteilung der Vollmacht nicht (so ausdrücklich RGZ 108, 125 [128]; nunmehr ebenso OLG Celle, Urteil vom 5.2.2003 - 3 U 1/01 -, LG Mannheim, Urteil vom 11.10.2002 - 9 O 76/01 -).
  • LG Göttingen, 07.08.2003 - 2 O 29/03
    Für rechtliche Mängel des Bevollmächtigungsakts, die sich aus der Vollmachtsurkunde ergeben, genießt der Dritte daher keinen Vertrauensschutz (vgl. RGZ 108, 125-127 f. - LG Mannheim, Urteil vom 11. Oktober 2002, Az.: 9 O 76/01 ).
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Rechtsprechung
   LG Halle, 24.08.2001 - 9 O 76/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,45028
LG Halle, 24.08.2001 - 9 O 76/01 (https://dejure.org/2001,45028)
LG Halle, Entscheidung vom 24.08.2001 - 9 O 76/01 (https://dejure.org/2001,45028)
LG Halle, Entscheidung vom 24. August 2001 - 9 O 76/01 (https://dejure.org/2001,45028)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Naumburg, 07.05.2002 - 11 U 184/01

    Zur Nutzungsentschädigung durch Rechtsnachfolger eines Kooperationsvertrag, für

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Halle vom 24.08.2001, Geschäftszeichen: 9 O 76/01, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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