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   LG Düsseldorf, 28.09.2010 - 9 O 82/10   

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https://dejure.org/2010,30265
LG Düsseldorf, 28.09.2010 - 9 O 82/10 (https://dejure.org/2010,30265)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.09.2010 - 9 O 82/10 (https://dejure.org/2010,30265)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. September 2010 - 9 O 82/10 (https://dejure.org/2010,30265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Wirksamkeit eines Beschlusses über den Ausschluss eines Vereinsmitglieds an einer Mitgliederversammlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1
    Feststellung der Wirksamkeit eines Beschlusses über den Ausschluss eines Vereinsmitglieds an einer Mitgliederversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.07.1989 - II ZR 30/89

    Ausschließung aus einem Verein

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.09.2010 - 9 O 82/10
    Das Nachschieben von Ausschließungstatsachen, die im Ausschließungsverfahren nicht festgestellt worden sind, läuft nach dieser Rechtsprechung auf eine nachgeschobene Begründung des Ausschließungsbeschlusses hinaus, die unzulässig ist (BGH, NJW 1990, 40).
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.09.2010 - 9 O 82/10
    Zunächst gilt, dass, wenn der Gegenstand der Beschlussfassung in der Einladung zu einer Mitgliederversammlung nicht oder so ungenau bestimmt ist, dass den Mitgliedern eine sachgerechte Vorbereitung der Versammlung und eine Entscheidung, ob sie an der Versammlung teilnehmen wollen, nicht möglich ist, der auf der Versammlung gefasste Beschluss nichtig ist (BGH, DStR 2007, 1970).
  • AG Brandenburg, 31.03.2021 - 31 C 189/19

    Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes beim Ausschluss eines

    Das "Nachschieben" von Ausschließungstatsachen (wie ggf. von der Beklagten mit dem vermeintlichen Wohnsitzwechsel des Klägers aufgrund der zunächst nicht erfolgreich erfolgten Zustellung des Beschlusses vom 24.06.2019 wohl angedeutet), die im Ausschließungsverfahren nicht festgestellt worden sind, würde im Übrigen nach dieser herrschenden Rechtsprechung auf eine nachgeschobene Begründung des Ausschließungsbeschlusses hinauslaufen, die jedoch unzulässig ist ( BGH , Urteil vom 10.07.1989, Az.: II ZR 30/89, u.a. in: NJW 1990, Seiten 40 ff.; BGH , Urteil vom 19.10.1987, Az.: II ZR 43/87, u.a. in: NJW 1988, Seiten 552 f.; OLG Schleswig , Urteil vom 18.04.2008, Az.: 14 U 95/07, u.a. in: BeckRS 2008, Nr. 21671 = "juris"; LG Karlsruhe , Urteil vom 31.07.2009, Az.: 6 O 250/08, u.a. in: BeckRS 2009, Nr. 27246 = "juris"; LG Düsseldorf , Urteil vom 28.09.2010, Az.: 9 O 82/10, u.a. in: BeckRS 2010, Nr. 25151 = "juris"; LG Landau/Pfalz , Urteil vom 30.12.2003, Az.: 1 S 178/03, u.a. in: BeckRS 2003, Nr. 17401 = "juris" ).
  • LG Bonn, 08.01.2013 - 18 O 63/12

    Wirksamkeit eines Vereinsausschlusses bei Beruhen des Vereinsausschlusses auf

    Das erforderliche Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO ist darin zu sehen, dass sich aus dem Mitgliedschaftsverhältnis die weiteren Rechte und Pflichten des Klägers gegenüber dem Beklagten ergeben (vgl. OLG Schleswig-Holstein , Urt. v. 18.04.2008, 14 U 95/07, juris, Rn. 23; LG Düsseldorf , Urt. v. 28.09.2010, Az. 9 O 82/10, juris, Rn. 22).
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