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   LG Kassel, 16.12.2013 - 9 O 978/13   

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https://dejure.org/2013,48677
LG Kassel, 16.12.2013 - 9 O 978/13 (https://dejure.org/2013,48677)
LG Kassel, Entscheidung vom 16.12.2013 - 9 O 978/13 (https://dejure.org/2013,48677)
LG Kassel, Entscheidung vom 16. Dezember 2013 - 9 O 978/13 (https://dejure.org/2013,48677)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rabüro.de

    Zur Hinweispflicht einer Bank auf von ihr vereinnahmte Rückvergütungen aus Vertriebsprovisionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 498/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungsfristbeginn für

    Auszug aus LG Kassel, 16.12.2013 - 9 O 978/13
    32 a) Eine Bank ist aus dem Anlageberatungsvertrag verpflichtet, über die von ihr vereinnahmte Rückvergütung aus offen ausgewiesenen Vertriebsprovisionen ungefragt aufzuklären (BGH, Urteil vom 26.02.2013, XI ZR 498/11, zitiert nach juris, Rn. 12).

    39 Hierbei trägt die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast für ihre Behauptung, der Kläger hätte die Beteiligung auch bei gehöriger Aufklärung über die Rückvergütung erworben (BGH, Urteil vom 26.02.2013, XI ZR 498/11, zitiert nach juris, Rn. 17).

    43 Die erforderliche Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen liegt im allgemeinen vor, wenn dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage, erfolgversprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich ist (BGH, Urteil vom 26.02.2013, XI ZR 498/11, zitiert nach juris, Rn. 27).

  • LG Stade, 14.06.2013 - 2 O 45/12

    Fehlerhafte Anlageberatung bei Lebensversicherungsfonds

    Auszug aus LG Kassel, 16.12.2013 - 9 O 978/13
    30 1.) Nimmt ein Interessent im Rahmen einer konkreten Anlageentscheidung die Hilfe eines Kreditinstituts oder Beraters in Anspruch und kommt es daraufhin zu einer Beratung, führt dies auch ohne entsprechende ausdrückliche Abrede oder Vereinbarung eines Entgeltes zu einem Beratungsvertrag (LG Stade, Urteil vom 14.06.2013, 2 O 45/12, zitiert nach juris, Rn. 28).

    Der Beklagten musste sich aufdrängen, dass ein Kunde, der bereits bei einer offenen Provisionshöhe von 5 % kritisch nachfragt und sogar eine Teilerstattung verhandelt, der Information, dass sogar noch ein weiterer Betrag an die Bank floss, eine wirtschaftliche Bedeutung zukam (LG Stade, Urteil vom 14.06.2013, 2 O 45/12, zitiert nach juris, Rn. 32).

    Hier durfte der Kläger im Gegenteil darauf vertrauen, dass, wenn die Bank mit ihm über eine Teilerstattung verhandelte, es weitere Vergütungen, welche darüber hinausgingen, nicht gab (vgl. LG Stade, Urteil vom 14.06.2013, 2 O 45/12, zitiert nach juris, Rn. 43).

  • OLG Düsseldorf, 25.05.2012 - 16 U 36/11

    Umfang der Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank über Rückvergütungen bei

    Auszug aus LG Kassel, 16.12.2013 - 9 O 978/13
    Insbesondere kann das Einverständnis eines Anlegers mit Provisionen bei anderen Anlagegeschäften nur dann ein gegen die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens sprechendes Indiz darstellen, wenn die anderen Anlagegeschäfte vergleichbare Anlageprodukte zum Gegenstand hatten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.05.2012, 16 U 36/11, zitiert nach juris, Rn. 42).
  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 345/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Richterliche Schätzung des entgangenen

    Auszug aus LG Kassel, 16.12.2013 - 9 O 978/13
    51 Verlangt ein Kapitalanleger Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung des Beratungsvertrages, kann er sich bei der Geltendmachung des ihm entgangenen Gewinns gemäß § 252 S. 2 BGB auf die allgemeine Lebenserfahrung berufen, dass Eigenkapital ab einer gewissen Höhe zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt wird (BGH, Urteil vom 26.02.2013, XI ZR 345/10, zitiert nach juris, Orientierungssatz 1).
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