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   OVG Niedersachsen, 16.10.2014 - 9 OA 271/14   

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https://dejure.org/2014,31024
OVG Niedersachsen, 16.10.2014 - 9 OA 271/14 (https://dejure.org/2014,31024)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.10.2014 - 9 OA 271/14 (https://dejure.org/2014,31024)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Oktober 2014 - 9 OA 271/14 (https://dejure.org/2014,31024)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anwendbarkeit des § 52 Abs. 3 S. 2 GKG bei zu erwartenden in Zukunft wiederkehrenden gleichgelagerten Verwaltungsakten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 52 Abs. 3 S. 2 GKG bei zu erwartenden in Zukunft wiederkehrenden gleichgelagerten Verwaltungsakten

  • Anwaltsblatt

    § 52 GKG 2004
    Streitwert erhöht sich bei zukünftigen Auswirkungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 52 Abs. 3 S. 2
    Anwendbarkeit des § 52 Abs. 3 S. 2 GKG bei zu erwartenden in Zukunft wiederkehrenden gleichgelagerten Verwaltungsakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 52 GKG 2004
    Streitwert erhöht sich bei zukünftigen Auswirkungen

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 52 GKG 2004
    Streitwert erhöht sich bei zukünftigen Auswirkungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 238
  • AnwBl 2015, 100
  • AnwBl Online 2015, 29
  • DÖV 2015, 80
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BFH, 17.08.2015 - XI S 1/15

    Zur Streitwerterhöhung nach § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG

    a) Im finanzgerichtlichen Verfahren hat ein Antrag dann i.S. von § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG "offensichtlich absehbare Auswirkungen auf künftige Geldleistungen oder auf noch zu erlassende, auf derartige Geldleistungen bezogene Verwaltungsakte", wenn ohne umfangreiche Prüfung oder aufwändige Überlegungen, also auf den ersten Blick, erkennbar ist, dass der konkret verwirklichte Sachverhalt auch die Höhe zukünftiger Steuerfestsetzungen beeinflusst (vgl. Oberverwaltungsgericht --OVG-- Lüneburg, Beschluss vom 16. Oktober 2014  9 OA 271/14, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechung-Report --NVwZ-RR-- 2015, 238, Rz 4, m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Dezember 2014  2 A 10506/14, juris, Rz 42; Müller, BB 2013, 2519, 2520; Just, DStR 2014, 2481, 2483).

    Insoweit kommt es auf die Bestimmbarkeit der zukünftigen Auswirkungen zum Zeitpunkt der die Instanz einleitenden Antragstellung an (OVG Lüneburg in NVwZ-RR 2015, 238, Rz 5; Wiegand, KrV 2014, 137, 140).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 2 A 10506/14

    Keine Vollkostenübernahme für Schülerbeförderung zu Freier Waldorfschule:

    Vielmehr ist ohne umfangreiche Prüfung oder aufwändige Überlegungen, also auf den ersten Blick erkennbar, dass gegenüber der Klägerin über die bislang festgesetzten und streitgegenständlichen Eigenanteile hinaus weitere Heranziehungen erfolgen werden und sich die streitige Rechtsfrage, ob § 33 Abs. 2 PrivSchG wirksam ist, auch für weitere Schuljahre stellt (vgl. zu diesem Maßstab OVG Nds, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 9 OA 271/14 -, juris, Rn. 4 m.w.N.).
  • BFH, 26.03.2020 - X E 8/19

    Anwendung des § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG im Fall von Gewinnausschüttungen

    Anfechtung der Festsetzung der Zweitwohnungsteuer für ein Jahr mit der Begründung, die Zweitwohnungsteuersatzung sei unwirksam (Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 16.10.2014 - 9 OA 271/14, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report 2015, 238).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2015 - 9 S 866/15

    Festsetzung des Streitwertes bei einer Klage auf wiederkehrende Leistungen für

    Dies hat seinen Grund darin, dass § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG gemäß Art. 50 des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (BGBl. I S. 2586, 2712) erst zum 01.08.2013 in Kraft getreten ist (vgl. zu dieser Vorschrift Nieders. OVG, Beschluss vom 16.10.2014 - 9 OA 271/14 -, NVwZ-RR 2015, 238; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.01.2015 - 1 KO 1679/14 -, juris, jeweils m.w.N.; siehe ferner Vorbem. 2 sowie Nr. 1.6 der Empfehlungen des Streitwertkatalogs 2013), während § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG als einschlägige Übergangsvorschrift anordnet, dass in Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung anhängig geworden sind, die Kosten noch nach bisherigem Recht erhoben werden.
  • OVG Niedersachsen, 03.07.2017 - 4 OA 165/17

    Vornahme einer Streitwerterhöhung in rundfunkbeitragsrechtlichen Verfahren bzgl.

    Hinsichtlich der hier zu beurteilenden Streitigkeit erfolgt die Abgabenfestsetzung zwar nicht für einen Jahreszeitraum, aufgrund des Fortlaufens des Rundfunkbeitragsrechtsverhältnisses ist aber ebenso absehbar, dass in der Zukunft wiederkehrende und dabei gleichgelagerte Rundfunkbeitragserhebungen erfolgen bzw. diesbezügliche Festsetzungsbescheide ergehen werden, zu deren Rechtmäßigkeit sich dieselben Rechtsfragen wie vorliegend stellen werden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 16.10.2014 - 9 OA 271/14 - zum Kommunalabgabenrecht; Schneider, NJW 2014, 522).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2022 - 3 R 689/21

    Zweitwohnungssteuer; Streitwertbemessung

    Mit ihr wollte der Gesetzgeber einer systematischen Unterbewertung von Streitwerten im Verhältnis zu der tatsächlichen wirtschaftlichen Bedeutung für den Kläger entgegentreten, die in solchen Rechtsstreitigkeiten auftritt, wenn der Streitwert auf ein Jahr begrenzt wird (so betreffend die Zweitwohnungssteuer OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 9 OA 271/14 -, juris Rn. 3 unter Hinweis auf BT-Drs. 17/11471, S. 245).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2016 - 11 OA 17/16

    Festsetzung; Streitwerterhöhung; Zwangsgeld; Zwangsgeldandrohung

    Mit ihr will der Gesetzgeber einer systematischen Unterbewertung von Streitwerten im Verhältnis zu der tatsächlichen wirtschaftlichen Bedeutung für den Kläger entgegentreten, die in solchen Rechtsstreitigkeiten auftritt, wenn der Streitwert auf ein Jahr begrenzt wird (Nds. OVG, Beschl. v. 16.10.2014 - 9 OA 271/14 -, NVwZ-RR 2015, 238, juris, Rn. 3, unter Bezugnahme auf BT-Drs. 17/11471, Seite 245).
  • VG Oldenburg, 22.04.2015 - 5 A 3465/12

    Äquivalenzprinzip; Außenbewirtschaftung; Gebührenhöhe; Gebührensatz;

    Für die bereits am 16. Mai 2012 anhängig gemachte Streitigkeit findet § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG in der ab dem 1. August 2013 geltenden Fassung vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586, 2665) - GKG n.F. - keine Anwendung, wonach offensichtlich absehbare Auswirkungen auf künftige Geldleistungen oder auf noch zu erlassende, auf derartige Geldleistungen bezogene Verwaltungsakte durch eine Erhöhung bis auf das Dreifache des Werts zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 9 OA 271/14 - juris).
  • VGH Bayern, 13.01.2016 - 3 C 15.2646

    Keine Verdreifachung des Streitwerts

    § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG erfasst insbesondere steuer- und abgabenrechtliche (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 16.10.2014 - 9 OA 271/14 - juris Rn. 3) sowie beitrags- oder gebührenrechtliche Streitigkeiten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 14.4.2015 - OVG 11 N 19.15 - juris Rn. 6), die zwar typischerweise bezogen auf ein Jahr geführt werden, sich aber auf eine Mehrzahl künftiger Steuer- bzw. Beitragsjahre auswirken (vgl. BT-Drs. 17/11471 S. 245).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2020 - 1 O 879/19

    Zum Gegenstandswert für ein Verwaltungsstreitverfahren über Jugendhilfeleistungen

    Denn dort wird nicht nur in Ziff. 2 der Vorbemerkungen aufgeführt, dass die Änderungen des § 52 Abs. 3 GKG berücksichtigt worden sind, vielmehr ist die Vorschrift des § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG auch ausdrücklich im Rahmen von "Allgemeines" in Ziff. 1.6 aufgenommen und damit die Erhöhung auch vorgesehen worden (siehe für die Anwendung von § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG bei Winterreinigungsgebühren: OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.12.2015 - 9 LA 95/15, NVwZ-RR 2016, 272, juris; bei Zweitwohnungssteuer: OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.10.2014 - 9 OA 271/14, AnwBl 2015, 100, juris).
  • VG Schwerin, 29.04.2023 - 4 A 563/19

    Wettbürosteuer; Verdreifachung des Streitwerts bei offensichtlich absehbare

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