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   LG Köln, 30.04.2009 - 9 OH 388/09   

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https://dejure.org/2009,3472
LG Köln, 30.04.2009 - 9 OH 388/09 (https://dejure.org/2009,3472)
LG Köln, Entscheidung vom 30.04.2009 - 9 OH 388/09 (https://dejure.org/2009,3472)
LG Köln, Entscheidung vom 30. April 2009 - 9 OH 388/09 (https://dejure.org/2009,3472)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Telemedicus

    Gewerbliches Ausmaß bei Urheberrechtverletzungen

  • Telemedicus

    Gewerbliches Ausmaß bei Urheberrechtverletzungen

  • webshoprecht.de

    Keine Urheberrechtsverletzung von "gewerblichem Ausmaß" bei schon länger angebotenen Werken

  • JurPC

    "Gewerbliches Ausmaß" i.S.d. § 101 Abs. 1 UrhG

  • aufrecht.de

    Gewerbliches Ausmaß beim Filesharing von Filmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Auskunfterteilung gegenüber einem Access-Provider wegen Urheberrechtsverletzungen; Öffentliches Zugänglichmachen von Filmen durch sog. "file-sharing"; Erfordernis eines "gewerblichen Ausmaßes"; Offensichtlichkeit einer Rechtsverletzung

  • kanzlei.biz

    Das gewerbliche Ausmaß beim Zugänglichmachen in Tauschbörsen

  • webhosting-und-recht.de

    Zum gewerblichen Ausmaß beim Internet-Auskunftsanspruch

  • info-it-recht.de

    Zum gewerblichem Ausmaß und Gewerbsmäßigkeitserfordernis bei Auskunftsansprüchen (hier verneint bei 1 Werk beim Filesharing)

  • kanzlei.biz

    Das gewerbliche Ausmaß beim Zugänglichmachen in Tauschbörsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 101 Abs. 1 UrhG
    Wann nimmt das Filesharing ein gewerbliches Ausmaß an?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen des gewerblichen Ausmaßes beim urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gewerbliches Ausmaß bei File-Sharing

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 645
  • MIR 2009, Dok. 178
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung

    Auszug aus LG Köln, 30.04.2009 - 9 OH 388/09
    Denn innerhalb dieser besonders marktrelevanten Phase wird das Interesse des Rechteinhabers an der ungestörten kommerziellen Verwertung der ihm zustehenden Rechte durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen offensichtlich massiv geschädigt (vgl. insoweit auch OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08: "relevante Verkaufs- bzw. Verwertungsphase").

    Denn der im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch enthaltene und eine solche Lesart nahelegende engere Begriff des Handelns "im geschäftlichen Verkehr" (vgl. BT-Drs. 16/5048, S. 49, 44) wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens bewusst fallengelassen (vgl. insoweit die Stellungnahme der CDU/CSU-Fraktion zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestags, BT-Drs. 16/8783, S. 57; OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08).

    Zu berücksichtigen ist bei der Gesamtwürdigung auch, ob das Interesse an dem streitgegenständlichen Werk aufgrund der Eigenart der Vermarktung des Produkts bzw. der jeweiligen Unterhaltungsbranche nur vorübergehender Natur ist (OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08 zur "Zeitlosigkeit" klassischer Musik).

    Diesbezüglich ist auch der Umstand, dass das Werk nach wie vor zu einem üblichen Verkaufspreis und nicht zu einem Auslaufpreis auf dem Markt angeboten wird, von Bedeutung (OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08).

  • OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08

    Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus LG Köln, 30.04.2009 - 9 OH 388/09
    Hierfür spricht auch die Gesetzesgenese (vgl. Erwägungsgrund 14 der RiLi 2004/48 EG v. 29.04.2004, Abl. L 195/16 v. 02.06.2004; Referentenentwurf "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" v. 03.01.06, S. 78, zu § 140b PatG nF; Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 16/5048, S. 49 zu der Fassung "im geschäftlichen Verkehr"; ebenso: OLG Köln, Beschl. v. 21.10.2008 - 6 Wx 2/08).

    Denn der mit dem Merkmal der "Offensichtlichkeit" bezweckte Schutz der hinter der IP-Adresse stehenden Person (vgl. insoweit auch OLG Köln, Beschl. v. 21.10.2008 - 6 Wx 2/08) verlangt auch eine eindeutige Feststellung einer von § 101 Abs. 1 UrhG geforderten qualifizierten Rechtsverletzung.

  • LG Oldenburg, 15.09.2008 - 5 O 2421/08

    Gewerbliche Urheberrechtsverletzungen bei Tauschbörsen

    Auszug aus LG Köln, 30.04.2009 - 9 OH 388/09
    Allein durch die Wahl einer "Tauschbörse" wird jedoch nicht ausgeschlossen, dass es sich um eine in gutem Glauben vorgenommene Handlung eines Endverbrauchers (vgl. insoweit Erwägungsgrund 14 der RiLi 2004/48 EG v. 29.04.2004, Abl. L 195/16 v. 02.06.2004) handelt (ebenso: OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27.10.2008 - 3 W 184/08; a. A. wohl: LG Oldenburg, MMR 2008, 832; vgl. insoweit auch die Kritik des Rechtsausschusses des Bundesrates gegenüber der Gesetzesfassung bei BR-Drs. 279/1/08, S. 3 f.; die entsprechende Empfehlung wurde durch den Bundesrat hingegen nicht beschlossen, BR-Drs. 279/08).
  • OLG Zweibrücken, 27.10.2008 - 3 W 184/08

    Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen einen Internetprovider auf

    Auszug aus LG Köln, 30.04.2009 - 9 OH 388/09
    Allein durch die Wahl einer "Tauschbörse" wird jedoch nicht ausgeschlossen, dass es sich um eine in gutem Glauben vorgenommene Handlung eines Endverbrauchers (vgl. insoweit Erwägungsgrund 14 der RiLi 2004/48 EG v. 29.04.2004, Abl. L 195/16 v. 02.06.2004) handelt (ebenso: OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27.10.2008 - 3 W 184/08; a. A. wohl: LG Oldenburg, MMR 2008, 832; vgl. insoweit auch die Kritik des Rechtsausschusses des Bundesrates gegenüber der Gesetzesfassung bei BR-Drs. 279/1/08, S. 3 f.; die entsprechende Empfehlung wurde durch den Bundesrat hingegen nicht beschlossen, BR-Drs. 279/08).
  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11

    Alles kann besser werden

    Entgegen der Annahme des Beschwerdegerichts setzt der von der Antragstellerin behauptete Anspruch aus § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG auf Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, nicht voraus, dass die rechtsverletzenden Tätigkeiten das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt haben (LG Bielefeld, Beschluss vom 20. März 2009 - 4 OH 49/09, juris Rn. 6 ff.; D. Bohne, CR 2010, 104, 105 ff.; im Ergebnis ebenso Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 101 Rn. 12; offengelassen von LG München, ZUM 2011, 762, 770; aA OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 f.; OLG Hamburg, ZUM 2010, 893, 897; OLG München, GRUR-RR 2012, 68, 69; LG Köln, MMR 2009, 645; LG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 15).
  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 77/11

    Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen den Internetprovider bei

    Entgegen der Annahme des Beschwerdegerichts setzt der von der Antragstellerin behauptete Anspruch aus § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG auf Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, nicht voraus, dass die rechtsverletzenden Tätigkeiten das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt haben (LG Bielefeld, Beschluss vom 20. März 2009 - 4 OH 49/09, juris Rn. 6 ff.; D. Bohne, CR 2010, 104, 105 ff.; im Ergebnis ebenso Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 101 Rn. 12; offengelassen von LG München, ZUM 2011, 762, 770; aA OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 f.; OLG Hamburg, ZUM 2010, 893, 897; OLG München, GRUR-RR 2012, 68, 69; LG Köln, MMR 2009, 645; LG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 15).
  • OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 U 60/09

    Internet-Musiktauschbörse: Datenverwendung durch unterbliebene Löschung bzw.

    Erforderlich ist insoweit stets eine Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls, wobei die zeitliche Nähe der Rechtsverletzung zum Veröffentlichungszeitpunkt, eine etwaige Schnell-/Langlebigkeit (bei Werken klassischer Musik auch noch nach 3 Jahren, vgl. OLG Köln GRUR-RR 2009, 299 -"Die schöne Müllerin") sowie der kommerzielle Erfolg des Produkts als maßgebliche Indizien heranzuziehen sind (LG Köln MMR 09, 645 m.w.N.).

    cc) Unter Zugrundelegung dieses Verständnisses ist ein gewerbliches Ausmaß i. S. v. § 101 Abs. 2 S. 1 UrhG jedenfalls dann gegeben, wenn der Verletzer - wie hier geschehen - ein kommerzielles Werk innerhalb der ersten Monate seines Erscheinens in einer Internet-Tauschbörse zugänglich macht (so z.B. auch LG Köln MMR 2009, 645).

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