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   LG Köln, 30.04.2009 - 9 OH 388/09   

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https://dejure.org/2009,3472
LG Köln, 30.04.2009 - 9 OH 388/09 (https://dejure.org/2009,3472)
LG Köln, Entscheidung vom 30.04.2009 - 9 OH 388/09 (https://dejure.org/2009,3472)
LG Köln, Entscheidung vom 30. April 2009 - 9 OH 388/09 (https://dejure.org/2009,3472)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Telemedicus

    Gewerbliches Ausmaß bei Urheberrechtverletzungen

  • Telemedicus

    Gewerbliches Ausmaß bei Urheberrechtverletzungen

  • webshoprecht.de

    Keine Urheberrechtsverletzung von "gewerblichem Ausmaß" bei schon länger angebotenen Werken

  • JurPC

    "Gewerbliches Ausmaß" i.S.d. § 101 Abs. 1 UrhG

  • aufrecht.de

    Gewerbliches Ausmaß beim Filesharing von Filmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Auskunfterteilung gegenüber einem Access-Provider wegen Urheberrechtsverletzungen; Öffentliches Zugänglichmachen von Filmen durch sog. "file-sharing"; Erfordernis eines "gewerblichen Ausmaßes"; Offensichtlichkeit einer Rechtsverletzung

  • kanzlei.biz

    Das gewerbliche Ausmaß beim Zugänglichmachen in Tauschbörsen

  • webhosting-und-recht.de

    Zum gewerblichen Ausmaß beim Internet-Auskunftsanspruch

  • info-it-recht.de

    Zum gewerblichem Ausmaß und Gewerbsmäßigkeitserfordernis bei Auskunftsansprüchen (hier verneint bei 1 Werk beim Filesharing)

  • kanzlei.biz

    Das gewerbliche Ausmaß beim Zugänglichmachen in Tauschbörsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 101 Abs. 1 UrhG
    Wann nimmt das Filesharing ein gewerbliches Ausmaß an?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen des gewerblichen Ausmaßes beim urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gewerbliches Ausmaß bei File-Sharing

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 645
  • MIR 2009, Dok. 178
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11

    Alles kann besser werden

    Entgegen der Annahme des Beschwerdegerichts setzt der von der Antragstellerin behauptete Anspruch aus § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG auf Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, nicht voraus, dass die rechtsverletzenden Tätigkeiten das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt haben (LG Bielefeld, Beschluss vom 20. März 2009 - 4 OH 49/09, juris Rn. 6 ff.; D. Bohne, CR 2010, 104, 105 ff.; im Ergebnis ebenso Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 101 Rn. 12; offengelassen von LG München, ZUM 2011, 762, 770; aA OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 f.; OLG Hamburg, ZUM 2010, 893, 897; OLG München, GRUR-RR 2012, 68, 69; LG Köln, MMR 2009, 645; LG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 15).
  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 77/11

    Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen den Internetprovider bei

    Entgegen der Annahme des Beschwerdegerichts setzt der von der Antragstellerin behauptete Anspruch aus § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG auf Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, nicht voraus, dass die rechtsverletzenden Tätigkeiten das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt haben (LG Bielefeld, Beschluss vom 20. März 2009 - 4 OH 49/09, juris Rn. 6 ff.; D. Bohne, CR 2010, 104, 105 ff.; im Ergebnis ebenso Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 101 Rn. 12; offengelassen von LG München, ZUM 2011, 762, 770; aA OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 f.; OLG Hamburg, ZUM 2010, 893, 897; OLG München, GRUR-RR 2012, 68, 69; LG Köln, MMR 2009, 645; LG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 15).
  • OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 U 60/09

    Internet-Musiktauschbörse: Datenverwendung durch unterbliebene Löschung bzw.

    Erforderlich ist insoweit stets eine Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls, wobei die zeitliche Nähe der Rechtsverletzung zum Veröffentlichungszeitpunkt, eine etwaige Schnell-/Langlebigkeit (bei Werken klassischer Musik auch noch nach 3 Jahren, vgl. OLG Köln GRUR-RR 2009, 299 -"Die schöne Müllerin") sowie der kommerzielle Erfolg des Produkts als maßgebliche Indizien heranzuziehen sind (LG Köln MMR 09, 645 m.w.N.).

    cc) Unter Zugrundelegung dieses Verständnisses ist ein gewerbliches Ausmaß i. S. v. § 101 Abs. 2 S. 1 UrhG jedenfalls dann gegeben, wenn der Verletzer - wie hier geschehen - ein kommerzielles Werk innerhalb der ersten Monate seines Erscheinens in einer Internet-Tauschbörse zugänglich macht (so z.B. auch LG Köln MMR 2009, 645).

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