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   OVG Saarland, 25.01.2002 - 9 Q 49/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,19134
OVG Saarland, 25.01.2002 - 9 Q 49/01 (https://dejure.org/2002,19134)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25.01.2002 - 9 Q 49/01 (https://dejure.org/2002,19134)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25. Januar 2002 - 9 Q 49/01 (https://dejure.org/2002,19134)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zur einer verkehrsrechtlichen Anordnung im Sinne der Zugänglichkeit eines Grundstücks für Rollstuhlfahrer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung der Berufung; Zulassungsgründe; Lenkungsmöglichkeiten der zuständigen Straßenverkehrsbehörde; Maßnahmen einer Straßenverkehrsbehörde; Teilnahme am Straßenverkehr eines Rollstuhlfahrers

  • frank-bokelmann.de PDF

    Verkehrsrechtliche Anordnung - Zugänglichkeit eines Grundstücks für Rollstuhlfahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

    Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2002 - 9 Q 49/01
    In seinem Urteil vom 22.1.1971 - VII C 48.69 - BVerwGE 37, 112 ff, hat das Bundesverwaltungsgericht anerkannt, dass § 4 I 1 StVO alter Fassung, der eine dem vorliegend einschlägigen § 45 I StVO geltender Fassung im wesentlichen gleich lautende Regelung enthält, wonach die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beschränken oder verbieten können, auch die Interessen eines Einzelnen schützt, wenn dieser einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entschließung darüber begründen kann, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Beseitigung einer Behinderung seiner Belange zu treffen sind.
  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    Solche Individualinteressen sind von der Rechtsprechung etwa bei der Einrichtung einer Bedarfsampel zum Zwecke des sicheren Viehtriebs (BVerwG, Beschl. v. 03.07.1986 - 7 B 141.85, juris), zum Schutz der Straßenanwohner vor Verkehrslärm (BVerwG, Urt. v. 04.06.1986 - 7 C 76.84 juris), bei Behinderung der Garagenbenutzung durch parkende Autos (BVerwG, Urt. v. 22.01.1971 - VII C48.69, juris) oder bei Maßnahmen vor dem Haus eines Rollstuhlfahrers (OVG Saarland, Beschl. v. 25.01.2002 - 9 Q 49/01, juris Rn. 6 ff.) anerkannt worden.
  • VG Regensburg, 16.05.2017 - RN 5 K 16.790

    Umfang des Parkverbots vor einer Bordsteinabsenkung

    Einen Anspruch auf Verdeutlichung des Parkverbots hätte an dieser Stelle also selbst ein dort wohnender Rollstuhlfahrer wohl kaum, da selbst bei verbotswidrigem Parken, leicht zumutbare Alternativwege bestehen (im Umkehrschluss zu Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 25. Januar 2002 - 9 Q 49/01, in dem ein Anspruch dann gesehen wird, wenn jegliches Verlassen für den klagenden Rollstuhlfahrer durch Parkverstöße unmöglich wird).
  • VG Würzburg, 07.11.2012 - W 6 E 12.884

    Kein Anspruch auf Einschreiten gegen Parkverstöße

    Zwar kann allgemein die Leichtigkeit und damit die Ordnung des Verkehrs beeinträchtigt sein, wenn z.B. durch parkende Fahrzeuge die Nutzung einer Grundstücksausfahrt erheblich behindert und das zumutbare Maß überschritten wird (vgl. König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 45 StVO RdNrn. 28 und 28a; OVG Saarland, B.v. 25.01.2002, Az.: 9 Q 49/01, ZfSch 2002, 361).
  • VG Aachen, 25.10.2023 - 6 K 58/23

    Anspruch auf ordnungsbehördliches Einschreiten; Privatrechtsklausel;

    vgl. grundlegend BVerwG, Urteile vom 18. August 1960 - I C 42.59 -, Rn. 13, und vom 22. Januar 1971 - VII C 48.69 -, Rn. 14; vgl. auch OVG Bremen, Urteil vom 13. Dezember 2022 - 1 LC 64/22 -, Rn. 86; OVG Saarland, Beschluss vom 25. Januar 2002 - 9 Q 49/01 -, Rn. 12; jeweils juris.
  • VG Saarlouis, 25.04.2013 - 10 K 777/12

    Bescheidungsverpflichtung bzgl. verkehrsrechtlicher Anordnung zur Sicherung der

    hierzu etwa BVerwGE 37, 112, und OVG Saarland, Beschluss vom 25.01.2002, 9 Q 49/01.
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